Drucksache 18 / 17 992 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 22. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2019) zum Thema: Kostenbeteiligungsfreies Mittagessen für Grundschülerinnen und -schüler ab Schuljahr 2019/20 – Stand der Umsetzung und Antwort vom 13. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Regina Kittler (DIE LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17992 vom 22. Februar 2019 über Kostenbeteiligungsfreies Mittagessen für Grundschülerinnen und – schüler ab dem Schuljahr 2019/20 – Stand der Umsetzung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wurden bisher die Bezirke, die Schulen sowie die Erziehungsberechtigten über die mit dem Nachtragshaushalt 2018/2019 beschlossene Einführung eines kostenbeteiligungsfreien Mittagessens für alle Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2019/20 und die damit verbundenen Umsetzungsschritte informiert? 2. Mit welchem Zuwachs an Grundschüler*innen, die am Mittagessen ab dem Schuljahr 2019/20 teilnehmen, rechnet der Senat und von welchen Prognosen für die Teilnahme am Mittagessen für die folgenden Schuljahre geht er aus (bitte Angaben insgesamt und nach Bezirken sowie jeweils absoluter Zuwachs und erreichte Anteile der am Mittagessen teilnehmenden Schüler*innen)? 3. Welche Vorbereitungen für die Einführung des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens für Grundschulkinder zum Schuljahr 2019/20 wurden seitens des Senats und der Bezirke bisher getroffen und werden bis zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen sein a) zur Erfassung der Zahl der am Mittagessen teilnehmenden Grundschülerinnen und -schüler; b) zur Schaffung der räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen in den Schulen zur Einnahme des Mittagessens; c) zu den Absprachen bzw. Erweiterungen der Verträge mit den jeweiligen Dienstleistern / Caterern für das Schuljahr 2019/20; d) zu zukünftigen Verträgen mit den Dienstleistern / Caterern, die auf Grundlage höherer qualitativer Mindeststandards und verbindlicher Musterausschreibungen sowie im Einklang mit der Ernährungsstrategie des Landes (verbindliche Erläuterung zum Haushaltstitel) geschlossen werden sollen; e) zu weiteren Maßnahmen? 4. Welche Maßnahmen sind aus Sicht des Senats noch erforderlich, um die Einführung eines kostenbeteiligungsfreien Mittagessens für alle Grundschulkinder zum Schuljahresbeginn 2019/20 zu garantieren und gegebenenfalls rechtlich abzusichern? 2 Zu 1. bis 4.: Für die Ausreichung eines elternkostenbeteiligungsfreien Mittagessens ist die Änderung des Schulgesetzes und der Mittagessenverordnung erforderlich. Bislang liegt ausschließlich ein Hauptausschussbeschluss über den Nachtragshaushalt vor, mit dem die Gegenfinanzierung für den Wegfall der Elternkostenbeteiligung am Mittagessen sichergestellt wird. Dessen ungeachtet hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bereits ein Umsetzungskonzept vorbereitet und mit den für Bildung zuständigen Stadträtinnen und Stadträten besprochen. Von der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung wurde ein Konzept für regionale Werkstätten zur Umsetzung des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens entwickelt, mit den Leiterinnen und Leitern der Schulämter abgestimmt und nun allen Bezirken angeboten. In den Regionalen Werkstätten wird zunächst, unter Beteiligung des Schulträgers und der Schulaufsicht, der Handlungsbedarf für die einzelnen Schulen datenbasiert ermittelt. Anschließend werden die Handlungsoptionen erörtert. Im zweiten Schritt werden die regionalen Werkstätten für Schulen mit besonders herausfordernder Mensasituation schulspezifisch angeboten und unter Beteiligung der Schule, der Caterer und Träger der freien Jugendhilfe, Möglichkeiten zur Umsetzung des elternkostenbeteiligungsfreien Mittagessens erarbeitet. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bietet darüber hinaus gemeinsam mit der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Schulen Beratung zu ihren im Ganztagsschulkonzept integrierten Raum- und Zeitkonzepten an. Bei allen mit der Einführung verbundenen praktischen Herausforderungen ist die Etablierung eines elternkostenbeteiligungsfreien Mittagessens für Kinder im Grundschulalter in pädagogischer Hinsicht eine Investition in ein gesundes Heranwachsen. Jedes Kind im Grundschulalter kann künftig, basierend auf den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, ein Mittagessen einnehmen. Die Einführung des elternkostenbeteiligungsfreien Mittagessens ist aus fachlicher Sicht außerdem eine wirkungsvolle Maßnahme gegen die Auswirkungen von Kinderarmut. Der Senat setzt sich dafür ein, bestmögliche Bedingungen für die Einführung dieser Maßnahme zu schaffen. Berlin, den 13. März 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie