Drucksache 18 / 17 994 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 22. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2019) zum Thema: Jugendgruppengewalt im Bereich Steglitz-Zehlendorf/Schloßstraße und Antwort vom 07. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 994 vom 22. Februar 2019 über Jugendgruppengewalt im Bereich Steglitz-Zehlendorf/Schloßstraße ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist der Polizei bekannt, dass im Harry-Bresslau-Park (ehemaliger Treitschke-Park) eine bzw. mehrere Gruppen von Jugendlichen Anwohner und Besucher bedrohen bzw. belästigen sollen? Zu 1.: Ja, die Polizei beobachtet gemeinsam mit dem Sicherheitsdienst des „Boulevard Berlin“ in den letzten Monaten eine zeitweise ausfallende Art und ein im Umgang abweisendes, unkooperatives Handeln verschiedener Jugendgruppen im Harry- Bresslau-Park. Dieses zeitweise laute, direkte und offensive Verhalten kann von den Anwohnenden und Passanten als „Bedrohung/Belästigung“ empfunden werden, erfüllt zumeist jedoch noch nicht den Tatbestand einer Straftat. 2. Welche Straftaten sind der Polizei in diesem Zusammenhang zur Kenntnis gelangt? Zu 2.: In den letzten fünf Monaten ist es vereinzelt zu Raub-, Körperverletzungs- und Bedrohungsdelikten sowie zu einer sexuellen Belästigung gekommen. 3. Welche Maßnahmen hat die Polizei eingeleitet bzw. wie stellt die Polizei sicher, dass Besucher und Anwohner das Gelände ungestört nutzen können? Zu 3.: Mit Feststellung der verstärkten Frequentierung des Harry-Bresslau-Parks durch eine Vielzahl von Jugendgruppierungen wurden durch den Polizeiabschnitt 45 sowie die Mitarbeitenden der Operativen Gruppe Jugendgewalt (OGJ) des Referates K der Direktion 4 verstärkt polizeiliche Präsenz- und Kontrollmaßnahmen vorgenommen. Durch die Mitarbeitenden der OGJ werden hierbei auch Kontaktaufnahmen und Kontrollen relevanter Jugendlicher durchgeführt, um zu verhindern, dass sich die vielzähligen Personen in der Gruppenanonymität sicher fühlen. Durch diese Maßnahmen konnten bereits einige der angezeigten Straftaten aufgeklärt werden. Seite 2 von 2 Durch den Polizeiabschnitt 45 erfolgen mit einem geplanten Kräfteansatz im Rahmen der Einsatzkonzeption Schloßstraße regelmäßig offene Aufklärungsmaßnahmen im Bereich der Schloßstraße und im Harry-Bresslau-Park. Ferner wird die Mobile Wache der Direktion 4 schwerpunktmäßig auch dort eingesetzt, zuletzt in der 9. Kalenderwoche (Stand 01.03.2019). Die weiteren Polizeikräfte des Polizeiabschnitts 45 sind angewiesen, den Bereich regelmäßig in ihre Streifentätigkeit mit aufzunehmen. 4. Welche Unterstützung können die Anwohner von Polizei und anderen Behörden bekommen? Zu 4.: Der Polizeiabschnitt 45 ist im Bereich des Harry-Bresslau-Parks präsent und ansprechbar. Auf Hinweise, Anzeigen, Beschwerden, etc. wird durch den Polizeiabschnitt 45 reagiert und mit eigenen dauerhaft geplanten und lagebedingten Maßnahmen agiert. Darüber hinaus besteht mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und anderen Einrichtungen, auch durch das Präventionsteam des Polizeiabschnitts 45, eine enge Vernetzung. Berlin, den 07. März 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport