Drucksache 18 / 17 995 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 22. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2019) zum Thema: Eingeschränkte Kinderbetreuung in Berliner Kitas und Antwort vom 11. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17995 vom 22. Februar 2019 über Eingeschränkte Kinderbetreuung in Berliner Kitas ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Berliner Kindertagesstätten haben in den letzten 24 Monaten aufgrund von Personalengpässen oder aus anderen Gründen eine Kinderbetreuung lediglich im Rahmen eingeschränkter Öffnungszeiten angeboten (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken und unter Angabe des jeweiligen Zeitraums eingeschränkter Öffnungszeiten)? 2. Wie viele und welche Berliner Kindertagesstätten blieben innerhalb der letzten 24 Monate aufgrund von fehlendem Personal vorübergehend geschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken und unter Angabe des jeweiligen Zeitraums der Schließung)? 3. Wie viele Kinder waren von den in Frage 1 und Frage 2 benannten Einschränkungen betroffen (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken)? Zu 1. bis 3.: Die angefragten Daten werden nicht erhoben. 4. Welche Maßnahmen zur Sicherstellung einer anderweitigen Unterbringung der betroffenen Kinder wurden im Falle der vorübergehenden Schließung oder eingeschränkter Öffnungszeiten von Kindertagesstätten unternommen und wie erfolgreich waren diese Maßnahmen? 2 Zu 4.: Es liegt im Verantwortungsbereich der Träger organisatorische Vorkehrungen zu treffen . Hierzu zählen u.a. Kooperationsvereinbarungen mit anderen Einrichtungen in der Region, die vorübergehende Zusammenlegung von Gruppen, veränderte Tagestrukturen in der Einrichtung, Verzicht auf besondere Projekte sowie die Unterstützung durch Eltern. Vorstehende Beispiele tragen dazu bei, Notsituationen in den Einrichtungen zu überbrücken. 5. Hat der Senat Kenntnis über die Einrichtung von Notfall-Betreuungsstellen zur Aufnahme von Kindern, deren Kindertagesstätten kurzfristig geschlossen wurden (bitte unter Angabe des Standortes sowie Details zum Konzept)? 6. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, dass Kindertagesstätten in den vergangenen 24 Monaten ihre (Essens-)Angebote oder andere Leistungen aufgrund von Personalengpässen reduziert haben (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken und unter Nennung des Zeitraums eingeschränkter Angebote)? 7. Welche Maßnahmen plant der Senat, um zukünftig im Falle von vorübergehenden Schließungen von Kindertagesstätten kurzfristig die Betreuung der betroffenen Kinder sicherzustellen? Zu 5. bis 7.: Es zählt zu den Leistungsverpflichtungen der Träger gemäß der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV- Tag) die Betreuung der Kinder auch während möglicher Schließzeiten sicher zu stellen . Kurzfristige Schließungen oder andere Einschränkungen wären deshalb ein sehr außergewöhnliches Ereignis, das der Kita-Aufsicht gemeldet werden müsste. Die Träger werden dann im Einzelfall hierzu durch die Kita-Aufsicht beraten. Berlin, den 11. März 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie