Drucksache 18 / 17 998 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 22. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2019) zum Thema: Dialog-Displays in Berlin und Antwort vom 12. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17998 vom 22. Februar 2019 über Dialog-Displays in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die jeweiligen Berliner Bezirksämter um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: 1. Wie hoch ist der Bestand an denen im Rahmen der Verkehrssicherheit eingesetzten sogenannten "Dialog- Displays" in Berlin (bitte nach Bezirk und Anzahl aufschlüsseln)? Antwort zu 1: Nach der Beschaffung der Dialog-Displays durch das Land Berlin sind die Geräte weitestgehend in den Bestand der Bezirke übergegangen. Der Senat besitzt gegenwärtig keine aktuelle Übersicht über den Bestand an Dialog-Displays in den Bezirken. Die Bezirke teilten hierzu mit: Tempelhof-Schöneberg „6 Dialog-Displays“ Pankow „keine Dialog-Displays“ Spandau „6 Dialog-Displays“ Reinickendorf „3 Dialog-Displays“ Steglitz-Zehlendorf „8 Dialog-Displays, die jedoch alle kaputt sind und nicht mehr funktionieren“ Charlottenburg-Wilmersdorf „8 Dialog-Displays“ Marzahn-Hellersdorf „Für den stationären Einbau mit Geschwindigkeitsanzeigesystem und Solarpaneel stehen dem Bezirk 2 Marzahn-Hellersdorf 6 Geräte und 3 weitere mobile Geräte zur Verfügung.“ Von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) werden gegenwärtig 16 Dialog-Displays betrieben. Zwei Dialog-Displays werden im Rahmen des Lärmaktionsplans eingesetzt und 14 Dialog-Displays zur Unterstützung der Reduktion der Stickoxide. Frage 2: Durch wen erfolgte der Erwerb der jeweiligen im Bestand befindlichen "Dialog-Displays" (bitte einzeln aufschlüsseln)? Antwort zu 2: Das Land Berlin hat bis zum Jahr 2014 die Dialog-Displays beschafft und den Bezirken übergeben bzw. zu eigenen Zwecken verwendet. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilte hierzu mit: „Die Anschaffung der unter 1. genannten Geräte erfolgte durch das Straßen- und Grünflächenamt - Marzahn-Hellersdorf (SGA).“ Frage 3: Durch wen erfolgt die Neuanschaffung von "Dialog-Displays"? Antwort zu 3: Melden Bezirke einen weiteren Bedarf von Dialog-Displays an, übernimmt das Land Berlin die Neuanschaffung und Finanzierung der Geräte. Die Bezirke koordinieren die Aufstellung sowie die weiteren Kosten, da die Bezirke die besten Informationen besitzen, an welchen Standorten die Dialog-Displays am effektivsten eingesetzt werden können. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilte hierzu mit: „Die Neuanschaffung weiterer Geräte wird auch zukünftig durch das SGA erfolgen, soweit es keine andere Festlegung dazu gibt.“ Die Möglichkeit, dass die Bezirke auch alleine tätig werden können, besteht grundsätzlich. Frage 4: Durch wen erfolgt die Wartung beziehungsweise Reparatur vorhandener "Dialog-Displays"? Antwort zu 4: Die Bezirke organisieren und finanzieren die Wartung bzw. die Reparatur der Dialog- Displays selbstständig. 3 Frage 5: Ist seitens des Senates oder der Bezirke die Anschaffung zusätzlicher "Dialog-Displays" beabsichtigt und falls ja, durch wen erfolgen Wartung und Reparatur der Geräte? Wie hoch sind die Anschaffungskosten für ein Gerät? Antwort zu 5: Wenn die Bezirke der Senatsverwaltung einen weiteren Bedarf melden, dann würde SenUVK weitere Dialog-Displays beschaffen. Die Bedingung hierfür ist, dass die Bezirke die Folgekosten übernehmen und die Aufstellung der Dialog-Displays koordinieren. Für ein Dialog-Display betragen die Anschaffungskosten ca. 6.000 €. Das Ziel der Folgekostenübernahme durch die jeweiligen Bezirke besteht darin, dass verhindert werden soll, dass die Dialog-Displays funktionsunfähig umherstehen. Frage 6: Wie bewertet der Senat den Erfolg durch den Einsatz von Dialogdisplays? Antwort zu 6: Mit dem Einsatz der Dialog-Displays ist an den meistens Standorten die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit um 1 km/h bis 2 km/h verringert worden. Besonders die hohen Geschwindigkeiten reduzieren sich deutlicher. Daher ist der Einsatz der Dialog-Displays gerade vor sensiblen Standorten wie vor Kitas, Schulen und Senioreneinrichtungen ein guter Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Frage 7: Welche Probleme kann es durch den Einsatz von Dialogdisplays geben? Wie lang ist die Lebensdauer eines Gerätes? Antwort zu 7: Dem Senat ist nicht bekannt, welche Lebensdauer die Dialog-Displays besitzen. Ein Teil der Dialog-Displays ist jedoch durch mutwillige Beschädigungen verloren gegangen. Die Dialog-Displays funktionieren in der Regel problemlos, nur in den Herbst- und Wintermonaten neigen die Geräte zu häufigen Ausfällen, da die Akkus nicht genügend durch das Solarpaneel aufgeladen werden können. Frage 8: Wer entscheidet über den Einsatz von Dialogdisplays? Antwort zu 8: Die Bezirke sind im Besitz der Dialog-Displays und entscheiden selbstständig über den Einsatz und die Standorte. 4 Frage 9: Wie und wo kann der Bürger Vorschläge für geeignete Standorte unterbreiten? Antwort zu 9: Die Bürger können den Bezirksämtern aus ihrer Sicht geeignete Standorte vorschlagen. Ob die Geräte dort aufgestellt werden, entscheiden die Bezirksämter. Frage10: Wie hoch ist der jährliche Schaden durch Beschädigungen der Geräte? Antwort zu 10: Der Senat verfügt über keine Informationen zu den jährlichen Schäden durch Beschädigung der Geräte. Das Bezirksamt Reinickendorf teilte hierzu mit: „Es gab im Jahr 2013 einen Diebstahlschaden (das Dialog-Display stand im Märkischen Viertel und das Solarpaneel wurde entwendet). Die Schadenshöhe ist nicht bekannt.“ Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilte hierzu mit: „Bisher gab es ein beschädigtes Gerät in 2018 mit einem Schaden von ca. 2.500 Euro.“ Frage 11: In wie vielen Fällen konnte ein Täter mit welchem Ergebnis ermittelt werden? Antwort zu 11: Das Bezirksamt Reinickendorf teilte hierzu mit: „Ein Täter konnte nicht ermittelt werden.“ Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilte hierzu mit: „Der/die Täter konnte nach einer Anzeige bei der Polizei nicht ermittelt werden.“ Berlin, den 12.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz