Drucksache 18 / 18 002 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 21. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2019) zum Thema: Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke (IV) und Antwort vom 12. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18002 vom 21.02.2019 über Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke (IV) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand bzw. die Umsetzung beim Neubau an der Fahlenbergbrücke bzw. der entsprechenden Ersatzbrücke? (Aufstellung der Zeitplanung mit Veränderungen seit 2014 erbeten.) Frage 3: Wann wurde die Behelfsbrücke fertiggestellt? Frage 4: Wird und kann der Baubeginn an der Neuen Fahlenbergbrücke außerplanmäßig 2019 stattfinden und falls nicht, was sind die Gründe dafür? Antwort zu 1, 3 und 4: Die Fragen 1, 3 und 4 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zurzeit werden die Ausführungsplanungen und Vergabeunterlagen insbesondere für die Ertüchtigung der Umfahrungsstrecke sowie für den Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke und den Bau der Behelfsbrücke erstellt und finalisiert. Dies erfolgt in Abhängigkeit der abschließenden Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigungen sowie unter Berücksichtigung der beinhalteten Auflagen und Randbedingungen. Die vorbereitenden Leistungen zum Bau der Neuen Fahlenbergbrücke haben begonnen. Als erste Maßnahmen vor Ort wurden – wie geplant – in der vegetationsarmen Zeit bis Februar 2019 notwendige Baumfällarbeiten zur Baufeldfreimachung für den Ersatzneubau sowie zur Ertüchtigung der Umfahrungsstrecke durchgeführt. Gleichzeitig beginnen die ersten notwendigen natur- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen. 2 In Abhängigkeit und Beachtung der umfangreichen naturschutzrechtlichen Belange erfolgt voraussichtlich ab dem III. Quartal 2019 die Ertüchtigung der ortsnahen Umfahrungsstrecke. Der Bau einer Behelfsbrücke sowie der Ersatzneubau beginnen nach derzeitigem Stand Anfang 2020. Das Ende der Baumaßnahme ist zurzeit für Ende 2022 geplant. Frage 2: Sind mittlerweile alle umweltrechtlichen Genehmigungen für den Neu- und Ersatzbau erteilt worden und falls nicht, warum nicht bzw. wann werden diese erwartet? Antwort zu 2: Bei der Planung und Bauausführung der Neuen Fahlenbergbrücke sowie der Behelfsbrücke sind insbesondere folgende Randbedingungen zu beachten: - Lage im Trinkwasserschutzgebiet - Lage im Naturschutzgebiet - Lage im FFH-Gebiet - Lage im Vogelschutzgebiet - Lage auf Waldflächen der Berliner Forsten - Verkehrssichere Umfahrungsstrecke zur Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen - Brücke überführt die Gosener Landstraße über die Bundeswasserstraße Gosener Kanal Die langwierigen Abstimmungen mit Berücksichtigung und Abwägung konträrer Forderungen der einzelnen Träger öffentlicher Belange und die abschließende Erteilung der einzelnen Genehmigungen stehen kurz vor dem Abschluss. Es ist davon auszugehen, dass die noch offenen Genehmigungen bis zum Ende des I. Quartals 2019 vollständig vorliegen. Frage 5: Wie beziffern sich derzeit die geplanten Kosten für den Neu- bzw. den Ersatzbau der Fahlenbergbrücke und wie haben sich diese seit 2017 verändert? (Aufstellung nach Neu- bzw. Ersatzbau sowie der Kostenänderungen und den jeweiligen Gründen erbeten.) Antwort zu 5: Die derzeitigen Gesamtkosten gemäß der geprüften Bauplanungsunterlage vom 04.08.2017 belaufen sich auf ca. 5,624 Mio. Euro. Eine Bewertung der Kostenberechnung, insbesondere unter Berücksichtigung der Auflagen aus den Genehmigungen, erfolgt im weiteren Planungsprozess. Eine Kostensteigerung ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen, aktuell jedoch noch nicht bezifferbar. Frage 6: Welche verkehrlichen Einschränkungen wird es für die Dauer des Neu- bzw. des Ersatzbaus der Fahlenbergbrücke – auch im Hinblick auf den ÖPNV – geben und welche Maßnahmen sind geplant, um diese zu begrenzen? (Aufstellung erbeten.) 3 Antwort zu 6: Der Ersatzneubau erfolgt unter Vollsperrung der Gosener Landstraße. Der Verkehr wird während der Bauzeit der neuen Brücke über die Trasse der ehemaligen Gosener Landstraße und ehemaligen Fahlenbergbrücke, welche ca. 100 m südlich den Gosener Kanal überspannte und in den 1980er Jahren abgebrochen wurde, ortsnah geführt. Die teilweise noch vorhandene Umfahrungsstrecke wird ertüchtigt und eine Behelfsbrücke errichtet. Über die Behelfsbrücke wird der Verkehr 1-streifig mit einer Lichtsignalanlage wechselseitig geführt. Mit der Umfahrungsstrecke erfolgt die Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), insbesondere zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der Schulen mittels Bus sowie Rad und PKW zwischen Treptow/Köpenick, insbesondere Müggelheim, sowie Gosen / Neu-Zittau. Weil der vorhandene Verkehr nur mit geringen Einschränkungen an der Baumaßnahme vorbeigeführt wird, kann nach derzeitigen Kenntnissen von einer gleichbleibenden Leistungsfähigkeit der Behelfsumfahrung zur aktuellen Verkehrsführung ausgegangen werden. Berlin, den 12.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz