Drucksache 18 / 18 008 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2019) zum Thema: Künstliche Intelligenz in der Berliner Verwaltung und Antwort vom 11. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 008 vom 26. Februar 2019 über Künstliche Intelligenz in der Berliner Verwaltung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es innerhalb der Berliner Verwaltung bereits Projekte, wo das Themenfeld „Künstliche Intelligenz “ zum Einsatz kommt und wenn ja, um welche konkreten Schwerpunkte handelt es sich dabei ? Wie wurden diese ausgewählt? Zu 1.: Ja, innerhalb der Berliner Verwaltung kommen bereits KI-Systeme zum Einsatz. Eine Forschungskooperation zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dem IT-Dienstleitungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) und dem „Distributed Artificial Intelligence “ (DAI)-Labor der TU Berlin ermöglicht den Zugriff auf neueste technologische Entwicklungen. Dieser Austausch zwischen Forschung und Verwaltung hat ein KI-basiertes „Chatbot“-System hervorgebracht. Der Chatbot (auch unter dem Namen Virtueller Bürger-Service-Assistent bekannt) ist bereits seit August 2017 auf service .berlin.de im Einsatz. Der Chatbot informiert die Bürgerinnen und Bürger über die Dienstleitungen, Standorte sowie Öffnungszeiten der Berliner Verwaltung - rund um Uhr. Ebenso wird die Künstliche Intelligenz (KI) in verschiedenen Fachverfahren eingesetzt . Schwerpunkt ist hier die Vorgangsbearbeitung im Sinne von Prüfkriterien und damit verbundenen eingeleiteten technischen Entscheidungen zur Weiterbearbeitung . Einzelfallprüfungen und damit verbundene Ermessensentscheidungen werden jedoch nicht über KI bearbeitet. KI kann jedoch zur Unterstützung und Vorbereitung von Entscheidungen eingesetzt werden. Weitere Forschungsprojekte in denen ein KI-Ansatz verfolgt wird, sind „Intelligentes Parken“ und „Störfallerkennung und Prognose“. Ziel der Maßnahme „Intelligentes Seite 2 von 3 Parken“ ist die Bereitstellung verlässlicher Informationen über die aktuelle und zu erwartende lokale Parkraumsituation vor allem im öffentlichen Straßenraum, die die Grundlage für eine Reduzierung des Parksuchverkehrs sind. Ziel der Maßnahme „Störfallerkennung und Prognose“ ist es die negativen Auswirkungen von Störungen und Ereignissen für den Verkehr und die Umwelt mit Hilfe von KI-Methoden wie „deep learning“ zu vermindern. 2. Welche Aktivitäten plant der Senat für die künftige Nutzung von künstlicher Intelligenz für Aufgabenbereiche der Verwaltung? Sind entsprechende Modellprojekte geplant und wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Der Einsatz von KI in der Berliner Verwaltung befindet sich noch in der Anfangsphase . Dennoch wird bei der (Weiter-)Entwicklung von Fachverfahren KI mitgedacht. Die europaweiten Erfahrungen im sozialen Bereich zum Einsatz von KI werden beobachtet und hinterfragt. Ein Beispiel ist die Stadt Trelleborg in Schweden, die Teile des Entscheidungsprozesses in Bezug auf Sozialleistungen automatisiert hat. Anträge werden automatisch mit anderen Datenbanken abgeglichen, etwa der Steuerbehörde oder Behörden für öffentliche Unterbringung. Das Landeskriminalamt prüft den möglichen Einsatz von Systemen, die auf künstlicher Intelligenz (KI) basieren. Hierbei wird der Einsatz bei der Aufbereitung von Massendaten im Deliktsfeld schwerer Straftaten erörtert. Auch der Virtuelle Bürger-Service-Assistent wird kontinuierlich weiterentwickelt. In Zusammenarbeit mit dem ITDZ-Berlin und dem DAI-Labor der TU Berlin werden die textuellen Eingaben und das Feedback der Bürgerinnen und Bürger fortlaufend analysiert und das System verbessert. 3. In welcher Form wird das Themenfeld beim Senat, etwa in Form einer regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe , gebündelt? Zu 3.: Das Themenfeld wird bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Bereich IKT-Steuerung beobachtet. Erste Erfahrungen in Bezug auf KI werden gesammelt und analysiert, um weitere Möglichkeiten der Kooperation mit externen Einrichtungen , wie z. B. aus der Wissenschaft, zu realisieren. 4. Gibt es Abstimmungen mit anderen Bundesländern und der Bundesebene, um länderübergreifend nützliche Projekte im Rahmen der künstlichen Intelligenz erproben und umsetzen zu können ? Zu 4.: In länderübergreifenden Gremien und Kongressen, wie dem Fachkongress des IT- Planungsrats am 12.-13. März 2019, besteht ein fachlicher Austausch und es werden Nutzungsszenarien diskutiert. Innerhalb der Cluster-Strukturen zur gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg („InnoBB2025“) gibt es die Möglichkeit des Austauschs zu innovationspolitischen Fragestellungen der jeweiligen Wissenschafts- und Wirtschaftsressorts und damit zur Diskussion des Themas KI innerhalb des Clusters „IKT, Medien und Kreativwirtschaft. Seite 3 von 3 5. Welche Zukunftshoffnungen verbindet der Senat mit diesem Themenfeld? Zu 5.: Der Senat von Berlin verbindet mit KI bzw. der verstärkten Digitalisierung unter Nutzung von Algorithmen einerseits die Hoffnung, dass die Dienstleistungsqualität des Staates gegenüber den Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft erhöht werden kann. Auf der anderen Seite verspricht sich der Senat von Berlin sich auch eine Entlastung der Mitarbeitenden in der Verwaltung, die in ihrer Arbeit durch KI-Systeme unterstützt werden oder die Fokussierung auf Kernprozesse ermöglichen. Weitere Einsatzfelder in der Verwaltung sind z. B. auch im Kontext Big Data denkbar. Bei den geschilderten Entwicklungen liegt ein besonderer Fokus auf der Bewertung der Rechtssicherheit, des Datenschutzes und Nachvollziehbarkeit der eingesetzten Verfahren. Berlin, den 11. März 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport