Drucksache 18 / 18 010 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2019) zum Thema: Berlin School of Public Health – Erfolge und Zukunftsprojekte und Antwort vom 14. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 18 010 vom 26. Februar 2019 über Berlin School of Public Health – Erfolge und Zukunftsprojekte ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. 1. Welche Themen und Schwerpunktprojekte bearbeitete die Berlin School of Public Health seit ihrer Gründung im Jahr 2014 und welche öffentliche Relevanz hatte diese? Zu 1.: Das Ziel der Berlin School of Public Health (BSPH) ist die Etablierung als international konkurrenzfähige School of Public Health nach dem Vorbild von Harvard, Johns Hopkins, Columbia University oder der London School of Hygiene and Tropical Medicine. Die Aufgabe zur Umsetzung dieser Vision ist die Einrichtung eines integrierten Public Health-relevanten Studienkonzepts in allen drei Studienzyklen Bachelor, Master und Promotion. Neben dem primären Ziel des Ausbaus der Lehre in den akademischen Studienprogrammen ist das zweite Ziel der BSPH die Stärkung und Erweiterung der Forschung in Public Health u.a. in Gestalt des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an der Technischen Universität Berlin (TUB) und der Charité finanzierten Gesundheitsökonomischen Zentrums Berlin. Dies geht einher mit dem dritten und vierten Ziel der BSPH: Ausbau des Wissenstransfers in Politik und Praxis sowie Etablierung der BSPH als Plattform zur Vernetzung der Wissenschaftslandschaft Public Health. Die vier Handlungsfelder der BSPH - 2 - Bereits im Gründungsjahr wurde die Lehre an der BSPH in zwei Richtungen etabliert: Zum einen wurden zunächst bereits bestehende Public Health-orientierte Bachelorstudiengänge der beteiligten Kooperationseinrichtungen ausgebaut und zum Teil ihre Public Health-relevanten Inhalte gestärkt. Zum anderen wurden die bereits an der Charité existierenden Weiterbildungsangebote zum Master of Public Health (MPH) und zum Master of Science in Epidemiology (MSc Epidemiology) unter dem Dach der BSPH für die besonderen Herausforderungen der Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf in der Weiterbildung flexibilisiert und angepasst. Zum Wintersemester 2016/2017 nahm dann der neue, inter-universitäre konsekutive Masterstudiengang Public Health, der die Expertisen der einzelnen Einrichtungen zusammenführt, mit 62 Studierenden den Lehrbetrieb auf. Die bestehenden Promotionsmöglichkeiten zum Dr. Public Health (gemäß Promotionsordnung der TUB) und dem Dr. rer. medic. (gemäß Promotionsordnung der Charité) wurden über das 2018 eingerichtete strukturierte Promotionsprogramm zum PhD in Health Data Sciences erweitert. Die hohe öffentliche Relevanz der BSPH zeigt sich an der Mitwirkung ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in zahlreichen Beiräten, etwa der Bundesministerien, des Robert Koch-Instituts oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Zudem konnten sie zahlreiche Studien und Expertisen vorlegen, etwa zur Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems, zu Programmen gegen Übergewicht oder zur Gesundheitsförderung bei Familien und in Kitas. Die BSPH wirkt mit in der Landesgesundheitskonferenz Berlin, bei Gesundheit Berlin-Brandenburg sowie im Berliner Familienbeirat. Sie unterstützt bezirkliche Aktivitäten der Gesundheitsämter sowie von freien Trägern, ist Mitveranstalterin der jährlichen Kongresse „Armut und Gesundheit“ sowie diverser, gut besuchter Ringvorlesungen und Kolloquien für die bundesdeutsche und insbesondere die Berliner und Brandenburger Gesundheitsversorgung. Auch international wächst das Renommee der BSPH, etwa im Rahmen der European Public Health Association, durch die Kooperation mit dem World Health Summit oder über das gemeinsame Centre Virchow-Villermé für Public Health Paris-Berlin. 2. Wie hat sich die Mitarbeiterzahl bei dem Projekt über die Jahre entwickelt und wie werden diese finanziert ? (Abordnungen der Trägerinstitutionen, reguläre feste Stellen, Zeitverträge etc.) Zu 2.: Die Mitarbeitenden an der BSPH bestehen aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für Lehre und Forschung und weiterem Personal für die Administration der BSPH. Personal ist bei den jeweiligen Trägerinstitutionen entweder über reguläre, feste Stellen oder mit einer zeitlichen Befristung (u.a. für drittmittelgeförderte Projekte) eingestellt. Die Anzahl der in der Lehre tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler orientiert sich an den Kapazitätsberechnungen, die für die Einrichtung des gemeinsamen konsekutiven Masterstudiengang Public Health durchgeführt wurden. Die aus den zusätzlichen Landesmitteln bereitgestellten Ressourcen decken 50% bis 60% des Bedarfs. Die weiteren Kosten werden aus den jeweiligen konsumtiven Zuschüssen der beteiligten Einrichtungen finanziert. - 3 - „Alice-Salomon“- Hochschule für Sozialarbeit undSozialpädagogik Berlin (ASH): Die beiden an der ASH neu eingerichteten W2-Professuren für Gesundheitsförderung und Prävention mit dem Schwerpunkt auf kommunale Ansätze und Interprofessionelle Handlungsansätze mit Schwerpunkt auf qualitativen Forschungsmethoden in Public Health wurden am 1. April 2018 unbefristet bzw. am 1. Oktober 2017 zunächst befristet bis 2022 erfolgreich besetzt. Gemeinsam mit den weiteren 15 im Bereich der Gesundheitsstudiengänge an der ASH angesiedelten Professuren, die zum Teil ebenfalls an der BSPH lehren, sowie weiteren vier drittmittelfinanzierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bilden sie den „Arbeitsbereich Public Health“ der ASH. Charité: Am Institut für Public Health (IPH) sind zwei der vorgesehenen Professuren – W3-Professur für Pubic Health und Epidemiologie seit 1. Januar 2016 und W2-Professur für Demografie seit 1. August 2015 – besetzt. Sie profitieren u.a. von der neu besetzten W3-Professur für Medizinische Biometrie am Institut für Biometrie und klinische Epidemiologie (iBikE). An diesem Institut soll zusätzlich noch eine weitere, der BSPH zugeordnete Professur für bevölkerungsbezogene Biostatistik geschaffen werden. Die W3-Professur für Gesundheitsfolgen des Klimawandels – zusammen mit dem Potsdam-Institut für Klimafolgeforschung – befindet sich weiterhin im Berufungsverfahren. Entscheidungen zu einer weiteren, über die Stiftung Charité finanzierte Professur für globale Gesundheitssystemforschung und Gesundheitsökonomie stehen noch aus. TUB: Die auf sechs Jahre befristete W1-Professur für empirische Gesundheitsökonomie wurde zum 1. April 2018 besetzt. Die auf sechs Jahre befristete W1-Professur für Versorgungsforschung und Qualitätsmanagement im ambulanten Sektor soll im Sommersemester 2019 besetzt werden. Zusammen mit der C4(W3)-Professur für Management im Gesundheitswesen ist an der TUB das BSPH-Professurenkonzept realisiert. Alle drei Professuren werden aus dem TUB-Haushalt bzw. über von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eingeworbene Mittel finanziert. Aus den Landesmitteln für die BSPH werden lediglich zwei zunächst bis 2022 befristete Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die genannten Professuren finanziert. Aktuell werden mit den jährlich der BSPH zweckgebunden zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von insgesamt 750.000 € für folgende Personalressourcen ca. 220.000 € verwendet: - 1,0 Vollkräfte (VK) im Referat für Studienangelegenheiten (Zulassungsbüro, Prüfungsamt, Raumverwaltung) der Charité; - 0,75 VK Ausstattung (Geschäftsführung) der BSPH Geschäftsstelle am Institut für Public Health der Charité - 0,5 VK Referentenstelle für den Sprecher / die Sprecherin des Direktoriums; - 0,5 VK Sekretariat. Die verbleibende Summe von 530.000 € wird im Verhältnis 40/30/30 an die drei beteiligten Institutionen Charité, TUB sowie ASH zur anteiligen Deckung ihrer (zusätzlichen) Kosten für die Durchführung des gemeinsamen, konsekutiven Studiengangs verteilt. - 4 - 3. Welche Kompetenzen brachten die drei Gründungspartner Charité-Universitätsmedizin, Alice Salomon Hochschule und Technische Universität Berlin jeweils in den fach- und hochschulübergreifenden Forschungs - und Lehrschwerpunkt „Public Health“ ein? Zu 3.: Charité - Institut für Public Health (IPH): Die Charité bringt über ihr Institut für Public Health folgende Kompetenzen in die BSPH ein: Epidemiologie (insbesondere Nierenepidemiologie, Kardiovaskuläre Epidemiologie, Neuroepidemiologie), Health Data Sciences (insbesondere kausale Methoden), Biometrie, Bioinformatik, Medizininformatik, Digitale Gesundheit, Demographie, Versorgungsforschung , translationale Forschung (bench to bedside to public health). ASH: Die ASH hat in den vergangenen Jahrzehnten eine breite Expertise zu gesundheitlichen und sozialen Themen entwickelt. Dabei wurden die Professionsfelder der Sozialen Arbeit seit den 1990er Jahren um Lehr- und Forschungsfelder der Gesundheitsberufe sowie des Pflege- und Gesundheitsmanagements und seit 2005 um das Entwicklungsfeld der Kindheitspädagogik erweitert. Im Rahmen der BSPH bringt die ASH insbesondere die Lehrund Forschungsbereiche der Gesundheitsförderung und Prävention, der Interprofessionellen Handlungsansätze und qualitativen Forschungsmethoden sowie Themen von Migration und Gesundheit, Partizipative Gesundheits- und Sozialforschung und zu sozialen Determinanten der Gesundheit ein. TUB – Fachgebiet Management im Gesundheitswesen (MiG): Die TUB bringt über das MiG folgende Kompetenzen in die BSPH ein: Gesundheitssystemforschung (insbesondere im europäischen Vergleich, zum Spannungsfeld zwischen Markt und Regulation sowie zum Performance assessment), Versorgungsforschung (Vergütungsmechanismen , Integrierte Versorgung, Rolle von Pflegepersonal), Gesundheitsökonomie sowie Health Technology Assessment (HTA). 4. Ist es zutreffend, dass die Freie Universität und die Humboldt-Universität ihre Teilnahme am Projekt von der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel abhängig machen und wenn ja, wie begründet sich dies im Vergleich zu den bereits beteiligten Projektpartnern? Zu 4.: Es ist zutreffend, dass die Freie Universität Berlin (FUB) und die Humboldt Universität zu Berlin (HUB) eine dauerhafte Beteiligung am Ausbau der BSPH von einer zusätzlichen Finanzierung aus dem Landeshaushalt abhängig machen, weil entsprechende passende Angebote dort nicht vorhanden seien. Die HUB beteiligt sich allerdings bereits mit der Zurverfügungstellung von Wahlmodulen für Studierende an der BSPH. - 5 - 5. Wie hoch ist jetzt die ergänzende Mitfinanzierung aus dem Landeshaushalt im Vergleich zu den anderen Beteiligten und ihrer regulären Mitfinanzierung durch den eigenen Haushalt? Zu 5.: Zum Ausbau und zur Weiterentwicklung stehen der BSPH gemäß I Nr. 6.1 des Charité- Vertrages innerhalb des Zuschusses der Charité jährlich 500.000 € zur Verfügung. Dazu kommen weitere Mittel in Höhe von 250.000 € pro Jahr aus dem BSPH-Titel 68561in Kapitel 0330. Nach Abzug der Kosten der BSPH-Geschäftsstelle werden die Mittel nach dem Schlüssel 40/30/30 verteilt, jährlich 212.000 € an die Charité und jeweils 159.000 € an TUB und ASH. Diese Landesmittel decken ca. 50% bis 60% der Kosten zur Durchführung des gemeinsamen konsekutiven Studiengangs. Die restlichen Kosten werden durch die Haushalte der beteiligten Einrichtungen getragen. Zusätzlich wurden der BSPH aus Hochschulpaktmitteln für den Aufbau von Studienplätzen in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 264.433,57 € zugewiesen, die für Personalmittel verwendet wurden. 6. Welche Kooperationen mit dem Ausland werden unterhalten und inwiefern profitiert Berlin davon? Zu 6.: Zur Realisierung des Studierendenaustausches über das Erasmus-Programm der Europäischen Union (Erasmus) wurden die Module HPE1 - Gesundheitssysteme: Ziele, Funktionen, Akteure, MET1 - Empirische Forschungsmethoden für Public Health, MET2 - Methoden der Epidemiologie und Bevölkerungsforschung und PHD2b - Surveillance von Infektionskrankheiten, auf Englisch umgestellt. Weitere Module sollen folgen. Über Erasmus bestehen seit Herbst 2018 Verträge für den Austausch von Studierenden mit - Università Cattolica del Sacro Cuore, Rom, Italien - Universidade do Porto, Portugal - Universitatea Babes-Bolyai, Cluj-Napoca, Rumänien - Göteborgs Universitet, Schweden - University of Zagreb, Andrija Štampar School of Public Health, Kroatien - Universität Uppsala, Schweden Am Institut für Public Health bestehen über das Projekt CONNECT, in dem Masterstudierende mit guten ausgeprägten methodischen Kenntnissen mit interessierten Partnerinnen und Partnern aus den klinischen Abteilungen der Charité zusammengebracht werden, aktuell Kooperationen mit Columbia University Mailman School of Public Health (USA), Boston University School of Public Health (USA), Göteborgs Universitet (Schweden), University of Zagreb, Andrija Štampar School of Public Health (Kroatien), Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik UMIT (Hall, Tirol), Harvard University T.H. Chan School of Public Health (Boston, USA), University of California San Francisco UCSF (USA), Leiden University (Niederlande), Radboud University Nijmegen (Niederlande), Paris-Sorbonne Universität (Frankreich). - 6 - Das MiG der TUB hat im Rahmen des vom Deutschen Akademischen Austauschdienst finanzierten Projekts „Capacity building in Health Systems Research and Management” an der School of Public Health der Kwame Nkrumah University of Science and Technology (KNUST) in Kumasi, Ghana einen Masterstudiengang mit etabliert; die von der TUB dort angebotenen Module (insgesamt 5 pro Jahr) stehen auch für BSPH-Studierende offen. Dieses Angebot wurde sowohl 2018 als auch 2019 lebhaft genutzt. Über die ASH konnte 2018 eine Erasmus-geförderte Exkursion von Lehrenden und Studierenden der BSPH nach Bergen (Norwegen) durchgeführt werden; ein Gegenbesuch wird noch in 2019 stattfinden. Ebenfalls 2019 besuchen Masterstudierende aus Luzern (Schweiz) die BSPH. Zudem wird vom 24. bis 29. Juni 2019 eine internationale Summer School „Health and Equity“ ausgerichtet, die von dem Staatssekretär der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung eröffnet wird. Internationaler Austausch führt regelmäßig zu Impulsen sowie neuen Ansätzen, sodass Berlin von dem Wissens- und Erfahrungsvorsprung anderer Public-Health-Einrichtungen profitiert. 7. Wo werden die Themenschwerpunkte in den kommenden Jahren bei der Berlin School of Public Health gesehen? Zu 7.: Die Entwicklungslinien der BSPH lassen sich anhand von vier Handlungsfeldern strukturieren : Lehre – Forschung – Politik- und Praxistransfer – Vernetzung. Zu den thematischen Schwerpunkten zählen die moderne (kausale) Bevölkerungsgesundheitsforschung , die Gesundheitsförderung und Prävention, die international vergleichende Gesundheitssystemforschung, Global Health, Folgen des Klimawandels und die Gestaltung der Interrelation in den medizinischen Bereich (bevölkerungs- und gesundheitssystemorientierte translationale Forschung), Health System Performance Assessment, Universal Health Coverage, Health Technology Assessment und Versorgungsforschung. Zusammen soll das Gesundheitsökonomische Zentrum Berlin auch über das Auslaufen der BMBF-Förderung im August 2020 fortgeführt werden. Weitere thematische Schwerpunkte sind die interprofessionellen Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung sowie diversitätsbezogene und intergenerative Forschung. Die ASH strebt die Initiierung eines ergänzenden Doctor of Public Health-Programms im Rahmen der BSPH an mit dem Ziel, die Akademisierung der Gesundheits- und Therapieberufe und den erhöhten Bedarf an fachhochschulinitiierten Promotionen zu bedienen, insbesondere auch zur Deckung des Nachwuchsmangels beim wissenschaftlichen Mittelbau und an Fachhochschulprofessorinnen und -professoren. - 7 - 8. Welche weiteren personellen und finanziellen Mittel werden bis zum geplanten Endausbau der Einrichtung noch notwendig sein? Zu 8.: Die BSPH ist in ihren grundlegenden Strukturen und Funktionen definiert. Notwendig sind zur Umsetzung des aktuellen Zukunftskonzepts 2018 bis 2022 u.a.: - Anschubfinanzierung für Promotionsprogramme - Mittel für Öffentlichkeitsarbeit - Mittel für Vernetzung/ Translation/ Wissenschaft-/Praxistransfer - Mittel zur Forschungsförderung, insbesondere Infrastrukturförderung für hochschulübergreifende Public Health-Projekte - Finanzierung von Räumen für die ASH Professuren - Finanzierung für einen wissenschaftlichen Mittelbau der ASH-Professuren - Finanzierung einer wissenschaftlichen Studiengangskoordination für die Beratung der Studierenden im gemeinsamen konsekutiven Studiengang Public Health. Die zur Administration des Studiengangs vorgesehenen Stellen sind mit einer Vollkraft im Referat für Studienangelegenheiten sehr knapp bemessen - Besetzung der weiteren an der Charité vorgesehenen Professuren Für eine nächste Ausbaustufe/ Endausbau (ab 2023) der BSPH werden notwendig sein: - Fortführung der derzeitigen Finanzierung über 2022 hinaus - Mittel für eine Beteiligung der FUB und HUB an der BSPH - Aufstockung der Professorenkapazitäten auf insgesamt ca. 10-15 Professuren - Schaffung eines auch sichtbaren BSPH-Gebäudes (mit entsprechenden Kapazitäten für Professorinnen und Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Räume für Studierende) - Ausbau von mehrgleisigen Promotionsprogrammen - wissenschaftlicher Mittelbau (Doktorandinnen und Doktoranden, Post-Doc-Stellen) - wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Forschungskoordination/ Öffentlichkeitsarbeit / Translation - Kurzstipendien (Förderfonds für Absolventinnen und Absolventen und Studierende in der Abschlussphase zur Entwicklung von Förderanträgen bei DFG, Promotionsförderung oder zur sonstigen Drittmittelakquise). Berlin, den 14. März 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung –