Drucksache 18 / 18 012 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 25. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2019) zum Thema: Aufgabenverteilung zwischen Schulaufsicht und Schulleitung in der beruflichen Bildung und Antwort vom 13. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Stefanie Remlinger (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18012 vom 25. Februar 2019 über Aufgabenverteilung zwischen Schulaufsicht und Schulleitung in der beruflichen Bildung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern unterscheidet sich die Aufgabenverteilung zwischen Schulaufsicht und den Schulleitungen in der beruflichen Bildung von der in der Allgemeinbildung vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Schulgrößen und der Ausstattung mit Funktionsstellen? Zu 1.: Eine Unterscheidung der Aufgabenverteilung zwischen Schulaufsicht und Schulleitung an beruflichen Schulen gegenüber allgemeinbildenden Schulen gibt es nicht. Als Unterscheidungsmerkmal ist die Schulgröße eher ungeeignet, da es berufliche Schulen mit einem Unterrichtsbedarf von 300 bis 3600 Stunden pro Woche gibt. Die Ausstattung der Funktionsstellen richtet sich an beruflichen Schulen nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler und variiert daher ebenfalls je nach Schule sehr stark. 2. Wie ist die Aufgabenverteilung konkret im Hinblick auf die folgenden Aufgabenbereiche (Wer macht was? Ist die Aufgabenverteilung eindeutig zugeordnet? Wenn nicht, wie ist die Abgrenzung innerhalb der Aufgabengebiete verteilt bzw. geregelt? Fehlende Aufgaben bitte ergänzen): 1. Qualitäts- und Schulentwicklung 1.1 Schulprogrammarbeit und interne Evaluation 1.1.1 Erstellung von Leitzielen und Schulprogramm 1.1.2 Steuerung / Beratung / Unterstützung der OSZ-Abteilungen/beruflichen Schule (bS) im Prozess der Qualitätsentwicklung 2 1.2 Qualitätsanalyse /Qualitätsdiagnose / Qualitätsentwicklung / Steuerung der externe Evaluation 1.2.1 Auswertung der Qualitätsanalysen auf Basis der vorhandenen Evaluationsdaten 1.2.2 Entwicklung und Durchführung eines selbstgewählten und OSZ/bS spezifischen Schulentwicklungsprozesses 1.2.3 Erstellung eines Jahresberichtes zur Schulentwicklung und Unterrichtsqualität 1.2.4 Beratung/Auswertung des Jahresberichtes mit Abteilungsleitungen und Fachbereichen 1.2.5 Beratung/Auswertung des Jahresberichtes mit der zuständige Schulaufsicht 1.3 zentrale Lernstandserhebungen / zentrale Prüfungen 1.3.1 Analyse der Schulergebnisse mit den Abteilungs- und Fachbereichsleitungen 1.3.2 Analyse der Ergebnisse der vergleichbaren Bildungsgänge mit regionaler Schulaufsicht 1.4 Zielvereinbarungen 1.4.1 Durchführung von Gesprächen zum Abschluss der Zielvereinbarungen mit Abteilung/ Fachbereichsleitung (FBL)/ 1.4.2 Erstellung und Abschluss der Zielvereinbarungen mit Abt./FBL/ 1.4.3 Durchführung von Gesprächen zum Abschluss der Zielvereinbarungen mit zuständiger Schulaufsicht 1.4.4 Erstellung und Abschluss der Zielvereinbarungen mit zust. Schulaufsicht 2. Umsetzung bildungspolitischer Vorgaben/ pädagog. Innovationen… 2.1 Implementierung neuer pädagogischer Vorgaben 2.1.1 Information der OSZ/berufsbildenden Schulen Berlins 2.1.2 Information der Abteilungsleitungen/Fachbereiche der OSZ/bS 2.1.3 Einführung/Umsetzung im OSZ / Abteilungen / Fachbereichen 2.2. Aufbau von Kooperationsstrukturen / Schulnetzwerken 2.2.1 Information der Abteilungsleitungen/Fachbereiche der OSZ/bS 2.2.2 Einführung/Umsetzung im OSZ / Abteilungen / Fachbereichen 2.2 Implementierung neuer Schulstrukturen 2.2.1 Information der Berliner OSZ / bS --- der Abteilungsleitungen/Fachbereiche der OSZ/bS 2.2.2 Aufbau Berliner Strukturen --- Aufbau der schulinternen Strukturen 2.2.3 Modellvorhaben --- Planung/Umsetzung Evaluation von Modellvorhaben 2.2.4 Einführung in der Fläche --- Einführung im OSZ / der bS 2.3 Implementierung neuer Lehr- und Lernformen 2.3.1 Information der OSZ / bS 2.3.2 Information der Abteilungen / Fachbereiche 2.3.3 Einführung im OSZ / Abteilungen / Fachbereichen 2.4 Umsetzung rechtlicher Vorgaben 2.4.1 Schaffung von Rechtssicherheit in Berlin / OSZ / berufsbildenden Schulen 2.4.2 Rechtsaufsicht für die Gesamtheit der beruflichen Schulen / OSZ 2.4.3 Rechtsaufsicht für die Abteilungen / Fachbereiche 3: Unterrichts-entwicklung 3.1. Planung / Umsetzung / Evaluation der Vorgaben aus dem Handlungsrahmen Schulqualität Berlin 2 4: Personal-entwicklung innerhalb der OSZs / Beruflichen Schulen 4.1 Besetzung von Funktionsstellen 4.1.1 Stellenbesetzung + aus dem Überhang 4.1.2 Ausschreibung, Auswahlverfahren, Bewährungsfeststellung 4.2 Dienstliche Beurteilungen 4.2.1 Regelbeurteilungen, Anlassbeurteilungen, 4.2.2 Sicherung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe innerhalb der Schule 4.2.3 Sicherung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe Gesamtstädtisch/Schulen 4.3 Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche innerhalb der OSZ / bS 4.3.1 Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche in Schulen 4.3.2 Gespräch Schulaufsicht – Schulleitung 4.4 Personalförderung 4.4.1 Führungskräfteentwicklung 4.5 Prüfungsvorsitz bei 2. Staatsprüfungen 5: Steuerung der Personalversorgung + Schulaufsicht 5.1 Verteilung der disponiblen Mittel 5.1.1 Mittel zur Sprachförderung 5.1.2 Mittel für den sonderpädagogischen Förderbedarf 3 5.2 Personalbestandsanalyse 5.2.1 Analyse des Personalbestands + Schulaufsicht 5.3 Umsetzungen / Versetzungen 5.4 Einstellungen 5.4.1 Verteilung der Einstellungskontingente 5.4.2 Einstellungsverfahren 6: Beschwerde-, Konflikt- und Krisenmanagement innerhalb der OSZs / Beruflichen Schulen 6.1 Beratungsgespräche 6.1.1 Durchführung von Beratungsgesprächen 6.2 Personalgespräche 6.2.1 Gesprächsanlass 6.2.2 Situationsangemessenes Vorgehen 6.2.3 Führen von Personalgesprächen 6.3 Moderation von Konflikten 6.3.1 Verfahrensregelungen 6.3.2 Konfliktlösung 6.4 Umgangs mit Beschwerden 6.4.1 Beschwerdeannahme, Beschwerdebearbeitung, Entscheidung 6.5 Ermittlung in Disziplinarverfahren 6.5.1 Ermittlungsdurchführung (durch Dritte) 7: Regionale / schulische Fortbildung 7.1 Fortbildungsbedarf 7.1.1 Bedarfsanalyse 7.2 Fortbildungskonzept 7.2.1 Fortbildungsschwerpunkte 7.2.2 Regionales Fortbildungskonzept 7.3 Verwendung der personellen und sächlichen Fortbildungsressourcen 7.4 Durchführung der Fortbildung 7.4.1 Erstellung des regionalen Fortbildungsangebotes 7.4.2 Umsetzung des Fortbildungskonzeptes 7.5 Evaluation 8: Vernetzung und Kooperationen 8.1 Schulnetzwerke 8.1.1 Bildung von und Arbeit in Schulnetzwerken 8.2 staatlich-kommunale Unterstützungssysteme 8.2.1 Vernetzung mit Unterstützungssystemen RBN, KAoA, KI 8.3 Schulträger 8.3.1 Zusammenarbeit mit den Schulträgern 8.3.2 Beratung der Schulträger bei der Schulentwicklungsplanung 8.4 Gremien 8.4.1 Zusammenarbeit mit Gremien gemäß Schulgesetz, mit kommunalen Gremien 9 Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung in der Schulaufsicht 9.1 Interne Qualitätsentwicklung 9.1.1 Reflexion der eigenen Arbeit 9.1.2 Maßnahmen zur Weiterentwicklung 9.2 Zusammenarbeit in der Schulaufsicht 9.2.1 Arbeit innerhalb des Referats/Dezernats 9.2.2 Referats/Dezernatsübergreifende Zusammenarbeit 9.3 Personalentwicklung 9.3.1 Personalentwicklung und –qualifizierung 9.4 Externe Evaluation der Schulaufsicht 3. Ist diese Aufgabenverteilung aus Sicht des Senats hinreichend trennscharf oder wird der Senat – gerade jetzt im Kontext der neu gebildeten Abteilung für Schulische berufliche Bildung – Schritte zu einer stärkeren Klärung der Aufgabenverteilung einleiten? Wenn ja, welche Schritte sind geplant und bis wann? 4 Zu 2. und 3.: Im Schulgesetz sind Aufgaben der Schulleitungen (§ 69 Schulgesetz für das Land Berlin) und der Schulaufsicht (§ 105 Schulgesetz für das Land Berlin) klar definiert. Aus diesem Grund ist eine weitere Präzisierung der Aufgabenverteilung nicht erforderlich . Die Veränderungen der Organisationsstruktur innerhalb der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie haben keinen Einfluss auf die oben genannten schulgesetzlichen Regelungen. 4. In welchen Bezirken ist die regionale Schulaufsicht intern nicht nach Schularten, sondern nach Regionen / Ortsteilen, also sozialräumlich organsiert und ausgerichtet? Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit dieser Ausrichtung ? Sind in den Bezirken mit sozialräumlicher Ausrichtung die OSZ/ Beruflichen Schulen in den Austausch mit einbezogen? Wenn ein, warum nicht? 5. Ist geplant, weitere bzw. alle regionalen Schulaufsichten sozialräumlich auszurichten? Wird der Senat dafür Sorge tragen, dass dann jeweils die OSZ/ beruflichen Schulen in die Betrachtung, Vernetzung und in den regelmäßigen Austausch mit einbezogen werden? Zu 4. und 5.: Eine umfassende Neuorganisation und Ausrichtung der regionalen Schulaufsicht auf den Sozialraum ist in Friedrichshain-Kreuzberg im Prozess. Hier wurden in Zusammenarbeit insbesondere mit dem Schulamt, dem Jugendamt und den Schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) drei Schulentwicklungsräume definiert, für die jeweils eine Schulaufsicht zuständig ist. Die Akzeptanz dieser Neuausrichtung ist groß, allerdings müssen noch Lösungen gefunden werden, wie Schulen mit berlinweitem Einzugsgebiet in die Kooperationen besser eingebunden werden können. Die Oberstufenzentren/Beruflichen Schulen waren bislang nicht direkt einbezogen, werden aber als Kooperationspartner mitgedacht. Ansätze zu einer sozialräumlichen Ausrichtung bestehen bereits auch insbesondere in den Bezirken Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick, die sich an den Bildungsverbünden orientieren. Auch weitere Regionen setzen sich mit entsprechenden Überlegungen auseinander. Es ist nicht geplant, eine sozialräumliche Orientierung der regionalen Schulaufsicht anzuordnen. Berlin, den 13. März 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie