Drucksache 18 / 18 027 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2019) zum Thema: Berlin: Wege von der Straßensozialarbeit bis zur eigenen Wohnung und Antwort vom 14. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18027 vom 26. Februar 2019 über Berlin: Wege von der Straßensozialarbeit bis zur eigenen Wohnung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In die Beantwortung sind Textbeiträge der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie von 11 Bezirken eingeflossen. 1. Wie viele Mitarbeiter sind in der Straßensozialarbeit und mobilen Jugendarbeit in den Berliner Bezirken tätig? (Bitte nach Anbieter/Träger, Anzahl der Mitarbeiter und gegebenenfalls regionaler Beschränkung auf ausgewählte Bezirke listen.) Zu 1.: Straßensozialarbeit stellt ein Arbeitsfeld in der Sozialen Arbeit dar, um auf der Straße lebende Zielgruppen zu unterstützen, deren besondere Lebenslagen in der Regel mit sozialen Schwierigkeiten verknüpft sind. Zur Zielgruppe gehören vor allem Personengruppen wie Obdachlose, Drogenkonsumenten und/oder Prostituierte. Besonderheit der Zielgruppe ist, dass Beratungsstellen mit einer „Komm-Struktur“ diese nicht mehr oder nur gelegentlich erreicht. Die Zielgruppe ist auf eine aufsuchende Arbeit angewiesen, um notwendige Unterstützungsangebote zu erhalten. Die Straßensozialarbeit unterbreitet insbesondere psychosoziale Beratungs- und Versorgungsangebote zu gesundheitlichen Aspekten. Ziel ist die Vermittlung in die Regelversorgungen, um die vorhandenen Leistungsangebote in Anspruch nehmen zu können. Methodisch erfolgt dies über Kontaktaufnahme und Vertrauensaufbau, um die erforderlichen Ressourcen zu erschließen und mit eigener Motivation das o. g. Ziel zu verfolgen. Der Beratungsansatz ist der am stärksten niedrigschwellig arbeitende in der Sozialen Arbeit. Als Zugangsvoraussetzungen für die Beratung besteht lediglich die Bereitschaft, 2 gewaltfrei miteinander zu kommunizieren. Bedarfs- und/oder Identitätsprüfungen vorab erfolgen nicht. Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung fördert im Rahmen des Integrierten Sozialprogramms / ISP vier Projekte der Straßensozialarbeit, deren Wirkungskreis insgesamt gesamtstädtisch ist, und die sich konzeptionell auf obdachlose und wohnungslose auf der Straße lebende Menschen konzentrieren. Der Beschäftigungsumfang ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Träger Beschäftigungsumfang Regionale Zuordnung Gangway e. V. 12,8 Stellen Sozialarbeit gesamtstädtisch Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V./ Gesellschaft zur Betreuung Wohnungsloser - GEBEWO gGmbH / Verein Berliner Stadtmission 7,5 Stellen Sozialarbeit gesamtstädtisch Karuna e. G. 2,0 Stellen Sozialarbeit gesamtstädtisch Straßenkinder e. V. 1,0 Stellen Sozialarbeit gesamtstädtisch Im Rahmen der Jugendhilfe werden hauptsächlich über zwei Landesprogramme Straßensozialarbeit und mobile Jugendarbeit finanziert. Die Finanzierung erfolgt über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und eine Ko-Finanzierung der jeweiligen Bezirke. Im Landesprogramm „Streetwork“ sind über den Träger Gangway e. V. in neun Bezirken 17 Streetworker-Teams mit insgesamt 56 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig. Im Landesprogramm „mobile hinausreichende Jugend(sozial)arbeit“ sind über den Träger Outreach gGmbH in 11 Bezirken 17 Teams der mobilen, hinausreichenden Jugendsozialarbeit mit 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig. Bezirk Teams Ausrichtung Anzahl der Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter Landesprogramm „Streetwork“ Mitte 2 Streetwork mit Jugendlichen 9 Friedrichshain- Kreuzberg 2 Streetwork mit Jugendlichen 7 Pankow 2 Streetwork mit Jugendlichen 6 Tempelhof- Schöneberg 1 Streetwork mit Jugendlichen 6 Treptow- Köpenick 3 Streetwork mit Jugendlichen und Fan- Projekt „Alte Försterei“ 8 Neukölln 2 Streetwork mit Jugendlichen 6 Marzahn- Hellersdorf 1 Streetwork mit Jugendlichen 3 Lichtenberg 2 Streetwork mit Jugendlichen 4 Reinickendorf 2 Streetwork mit Jugendlichen 7 3 Landesprogramm „mobile hinausreichende Jugend(sozial)arbeit“ Mitte 1 Mobile bzw. hinausreichende Jugend(sozial)arbeit 2 Friedrichshain- Kreuzberg 1 Mobile bzw. hinausreichende Jugend(sozial)arbeit 3 Charlottenburg- Wilmersdorf 1 Mobile bzw. hinausreichende Jugend(sozial)arbeit 2 Pankow 2 Mobile bzw. hinausreichende Jugend(sozial)arbeit 5 Spandau 2 Mobile bzw. hinausreichende Jugend(sozial)arbeit 5 Steglitz- Zehlendorf 1 Mobile bzw. hinausreichende Jugend(sozial)arbeit 3 Tempelhof- Schöneberg 2 Mobile und hinausreichende Jugend(sozial)arbeit 7 Neukölln 3 Mobile bzw. hinausreichende Jugend(sozial)arbeit 11 Treptow- Köpenick 2 Mobile bzw. hinausreichende Jugend(sozial)arbeit 5 Marzahn- Hellersdorf 2 Mobile bzw. hinausreichende Jugend(sozial)arbeit 4 Reinickendorf 1 Mobile bzw. hinausreichende Jugend(sozial)arbeit 2 Außerhalb der beiden Landesprogramme werden über weitere Mittel der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und über Mittel der Landeskommission gegen Gewalt, themenspezifische bzw. gesamtstädtische Teams der Straßensozialarbeit finanziert. Bezirk Team(s) Ausrichtung Anzahl der Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter überbezirklich 1 Jugendliche Straftäter (Haft und Arrest) - Team Startpunkt (Gangway e. V.) 3 überbezirklich 1 Suchtgefährdete/suchtabhängige Jugendliche -Team Transit (Gangway e. V.) 2 überbezirklich 1 Junge Geflüchtete (Gangway e. V.) 3 überbezirklich 3 aufsuchende sportorientierten Jugendsozialarbeit mit dem Schwerpunkten Freizeitsport, Streetball (GSJ e. V.) 5 überbezirklich 1 Mobile Bildungs- und Freizeitangebote für junge Menschen aus Roma-Familien und für junge Geflüchtete (GSJ e. V.) 9 Spandau 1 Gewaltprävention (Outreach gGmbH) 3 Tempelhof- Schöneberg 1 Präventionsarbeit (Outreach gGmbH) 3 4 Marzahn- Hellersdorf 1 Streetwork für Jugendliche in Hellersdorf (FjS e.V.) 5 Die Bezirksämter berichten über folgende Projektförderungen: Bezirk Mitte Träger Beschäftigungsumfang Regionale Zuordnung Gangway e. V. 3 Stellen Sozialarbeit Region Moabit Region Zentrum (zum Teil) Gangway e. V. 3 Stellen Sozialarbeit Region Wedding (Gesundbrunnen) Outreach gGmbH, mobile Jugendarbeit 2 Mitarbeitende ausschließlich für Mädchenarbeit Region Wedding Stadtteilverein Tiergarten e. V. 1 Mitarbeitende/r Region Zentrum (Tiergarten) Jugendwohnen im Kiez e.V. 1 Mitarbeitende/r Region Zentrum Gangway e. V. 3 Mitarbeitende Region Zentrum Fixpunkt e. V. 4 Mitarbeitende Wedding (Leopoldplatz), Moabit (Kleiner Tiergarten/ Ottopark) Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg Träger Beschäftigungsumfang Regionale Zuordnung Keine Angaben Bezirk Pankow Träger Beschäftigungsumfan g Regionale Zuordnung Sozialamt Horizonte –für Familien – gemeinnützige GmbH“ temporär bis Ende 2019 4 Stellen Sozialarbeit Pankow Jugenamt Gangway e. V. – Straßensozialarbeit in Berlin - Team Nord, Team Pankow-Zentrum-Süd 6 Stellen Sozialarbeit Standort: Thomas-Mann-Straße 65, 10409 Berlin Karower Chaussee 169c, 13125 Berlin Outreach gGmbH – Mobile Jugendarbeit in Berlin 1 Stellen Sozialarbeit Standort: Hadlichstr. 3, 13187 Berlin Outreach gGmbH – Mobile Jugendarbeit in Berlin Projekt Tonspeicherbus 1 Stelle Sozialarbeit Standort: c/o Axel-Springer-Str. 40/41, 10969 Berlin Gangway e. V. 2 Stellen Sozialarbeit Standort: Thomas-Mann-Straße 65, 10409 Berlin 5 Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf Träger Beschäftigungsumfang Regionale Zuordnung Gesellschaft zur Betreuung Wohnungsloser - GEBEWO gGmbH 1 Stelle Sozialarbeit Konzeptionelle Ansiedlung: Wohnungslosentagesstätte Seelingstr. 9, 14059 Berlin Bezirk Spandau Träger Beschäftigungsumfang Regionale Zuordnung Outreach gGmbH 1 Stelle Sozialarbeit 1 Erzieher i.d.T. Sozialarbeiterin Spandau-Mitte Outreach gGmbH 2 Stellen Sozialarbeit 1 Erzieher (in Ausbildung) Falkenhagener Feld Outreach gGmbH 1 Stelle Sozialarbeit 1 Erzieher i.d.T. Sozialarbeiterin 1 Erzieher (in Ausbildung) Spandau-Zentrum mit Schwerpunkt Geflüchtete Staakkato Kinder und Jugend e.V 1 Stelle Sozialarbeit 1 Erzieher Heerstraße Nord Bezirk Steglitz-Zehlendorf Träger Beschäftigungsumfang Regionale Zuordnung Nachschaftshaus Wannseebahn e. V. 0,4 Stellen Keine spezifische Nachschaftshaus Wannseebahn e. V/ _________________ Outreach gGmbH/ Zephir gGmbH _________________ Projekt „ZOOM! SZ- Mobiles Team Gewaltprävention“ 3,0 Stellen Keine spezifische Bezirk Tempelhof-Schöneberg Träger Beschäftigungsumfang Regionale Zuordnung Outreach gGmbH 3 Personen/ 1,40 Stellen Sozialarbeit Schöneberg-Nord - § 11 SGB VIII Mobile Jugendarbeit Outreach gGmbH 6 Personen / 5,75 Stellen Sozialarbeit Schöneberg-Nord, Mariendorf, Lichtenrade - § 13 SGB VIII Mobile Jugendsozialarbeit Finanzierungsanteil BA 50 % Gangway e. V 3 Personen/ 1,50 Stellen Sozialarbeit Schönberg-Süd - Finanzierunganteil BA 50 % BdKJ - Projekt JobMobil 2 Personen/ bezirksweit 6 1,60 Stellen Sozialarbeit Bezirk Neukölln Träger Beschäftigungsumfang Regionale Zuordnung Outreach gGmbH 2,0 Stelle Flughafenstrasse, Blaubärspielplatz, Boddinplatz, Arcaden, Kindl-Areal/ Kindl-Treppe Outreach gGmbH 2,0 Stellen Oderstraße und Schillerpromenade MaDonna e. V 3,0 Stellen Boddinplatz MaDonna e. V 2,0 Stellen Rollbergviertel Outreach gGmbH 1,0 Stelle Rixdorf, Böhmische Str., Hertzbergplatz, Drorystr., Esperantoplatz Outreach gGmbH 2,0 Stellen Köllnische Heide, Weiße Siedlung Evangelischer Kirchenkreis 2,0 Stellen Köllnische Heide, High-Deck-Siedlung Gangway e. V 6,0 Stellen Gropiusstadt, Britz, (Kranoldkiez, Glasowerstr.), Rudow, Buckow und Reuterstraße Bezirk Treptow-Köpenick Träger Beschäftigungsumfang Regionale Zuordnung Gangway e. V. 0,8 Stelle Sozialarbeit / 31 Std/Wo aufsuchende Sozialarbeit Wohnungslosenhilfe Gangway e. V. 5,0 Stellen Sozialarbeit/ 197 Std/Wo aufsuchende Jugendarbeit im Bezirk VskA mbH Standort 1 2,6 Stellen Sozialarbeit 103 Std/Wo aufsuchende Jugendarbeit im Bezirk/ Oberschöneweide VskA mbH Standort 2 2,25 Stellen Sozialarbeit 88,5 Std/Wo aufsuchende Jugendarbeit im Bezirk/Alt-Glienicke Hilfe für Jungs e. V. 0,7 Stelle Sozialarbeit 27 Std/Wo Prävention, Beratung und Schulung zu sexueller Gewalt an Jungen Bezirk Marzahn-Hellersdorf Träger Beschäftigungsumfang Regionale Zuordnung Gangway e. V. 3,0 Stellen Sozialarbeit Marzahn-Mitte Standort/Adresse: Marzahner Promenade 24, 12679 Berlin Outreach gGmbH 2,0 Stellen Sozialarbeit Marzahn-Nord und Süd/Biesdorf Outreach gGmbH 1,5 Stellen Sozialarbeit Marzahn-Süd und /Biesdorf Förderverein für Jugend 6,0 Stellen Sozialarbeit Hellersdorf-Süd/Kaulsdorf, 7 und Sozialarbeit e. V. Hellersdorf-Ost/Mahlsdorf, Hellersdorf-Nord Bezirk Lichtenberg Träger Beschäftigungsumfang Regionale Zuordnung Gangway e. V. 6 Mitarbeitende in 2 Teams Keine Zuordnung Sportjugend 2 Mitarbeitende Keine Zuordnung Bezirk Reinickendorf Träger Beschäftigungsumfang Regionale Zuordnung Gangway e. V. 0,6 Stelle Sozialarbeit Wohnungslosenhilfe Gangway e. V. 0,45 Stelle Sozialarbeit Geflüchtete Gangway e. V. Honorarkräfte nach Aufwand Begegungsmobil im öffentlichen Raum 2. Wie viele Wohngruppen – im Sinne eines Housing-first-Ansatzes – gibt es in Berlin, die auch stark drogenabhängige Jugendliche und Heranwachsende von der Straße aufnehmen, um sie ihrem Umfeld zu entreißen und Hilfesystemen zuzuführen? (Bitte nach Bezirken und Kapazität auflisten.) Zu 2.: Im Rahmen der Förderung der aufgeführten Förderprogramme benötigen stark drogenabhängige Jugendliche in erster Linie ein gesundheitliches Angebot zur psychosozialen Betreuung. Hier ist die Umsetzung des Housing-first-Ansatzes nicht möglich. Die Jugendhilfe arbeitet hier mit spezialisierten Trägern wie z. B. NEUhland e. V. und KARUNA e. V. zusammen. Der „Housing-First“-Ansatz in Verantwortung der für Soziales verantwortlichen Senatsverwaltung wird in Berlin erstmalig im Rahmen eines Modellprojektes erprobt, das auf einen Zeitraum von 3 Jahren angelegt ist. Projektbeginn war der 01.10.2018. Das Modellprojekt richtet sich an volljährige Frauen und /oder Männer, die wohnungsoder obdachlos sind, unabhängig von nationaler, ethnischer, religiöser und kultureller Herkunft. Zielgruppe von „Housing-First“ sind dabei die Menschen, die nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft Angebote der Regelversorgung aufzusuchen und sie zu nutzen. Es handelt sich um Personen mit multiplen Problemlagen, die den Zugang zu den bestehenden Angeboten des Hilfesystems nicht finden oder bereits schon erfolglos - ganz oder teilweise - durchlaufen haben. Personen mit Erkrankungen, auch psychischen und Suchterkrankungen werden von einer Teilnahme am Projekt nicht ausgeschlossen. Sie müssen jedoch in der Lage sein, sich im Erstgespräch auf die Vereinbarung zur Akzeptanz eines wöchentlichen Beratungsangebotes einlassen zu können und den Willen zum Leben in einer eigenen Wohnung und den erforderlichen Anforderungen artikulieren können. Ziel der Hilfe ist durch die Beendigung von Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit durch Anmietung einer eigenen Wohnung zur Führung eines menschenwürdigen und selbstbestimmten Lebens beizutragen. 8 Spezifiziert bedeutet dies: unmittelbare, vorbedingungslose Unterbringung in eigenem Wohnraum, dessen Miete den jeweils aktuellen Bestimmungen der AV Wohnen entsprechen muss in Kombination mit einem aufsuchenden, auf freiwilliger Annahme basierenden Beratungsangebot Trennung von personalisierten Hilfen und Wohnung Stärkung der Personen und Wiedererlangung eigener Kräfte (Empowerment) Befähigung zur Führung eines selbstbestimmten Lebens dauerhafter Erhalt der eigenen Wohnung Die Konzeption bezieht sich demnach ausnahmslos auf Volljährige, nicht auf Wohngruppen für Jugendliche und Heranwachsende. 3. Worin liegen nach Einschätzung des Senats die größten Herausforderungen auf dem langen Weg von der Ansprache der Straßenkinder – und jugendlichen durch die Straßensozialarbeiter bis zur eigenem Wohnung und einem selbstbestimmten Leben der vormals Wohnungs- bzw. Obdachlosen? Zu 3.: Die Zielgruppe von wohnungslosen oder obdachlosen jungen Menschen ist nicht homogen. Neben den sogenannten Straßenjugendlichen gehören zur Zielgruppe auch „Careleaver“, junge Haftentlassene, junge Geflüchtete sowie Jugendliche und junge Menschen mit multiplen, komplexen und besonderen Problemlagen. Die Herausforderungen richten sich jeweils nach dem individuellen Bedarf der jungen Menschen. Eine Voraussetzung für die Begleitung von Straßenjugendlichen in ein selbstbestimmtes Leben ist, dass sich die jungen Menschen auf eine Zusammenarbeit mit Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeitern einlassen können. Hierzu ist eine intensive Beziehungsarbeit zu leisten. 4. Was wird unternommen, letztlich mit eigenem Wohnraum versorgte ehemalige Wohnungs- bzw. Obdachlose vor Mietrückständigen und Zwangsräumungen und einer erneuten Abwärtsspirale zu bewahren? Zu 4.: Der Berliner Senat ist im Kontext der Wohnungslosenhilfe seit Jahrzehnten der Auffassung, dass der Prävention von Wohnungsverlust eine zentrale Bedeutung zukommt. Die Vermeidung von Wohnungsverlust hat unbeschränkt Priorität. Damit kann zum einen nicht nur ein angemessenes Wohnumfeld für die Betroffenen erhalten werden. Andererseits können so ggf. erneut notwendige kostenintensive Unterbringungen sowie persönliche Belastungssituationen der Betroffenen vermieden werden. Die Bezirke können neben der Mietschuldenübernahme auf ein weiteres Instrument zurückgreifen und Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß §§ 67 ff SGB XII bewilligen. Ambulante Leistungen zur Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß §§ 67 ff. SGB XII können dabei auch zur Erhaltung einer Wohnung gewährt werden. Der Leistungstyp „Wohnungserhalt und Wohnungserlangung“ (WuW) ist dabei explizit auf den Erhalt der Fähigkeiten zum eigenständigen Wohnen in Wohnraum ausgerichtet. Die Leistungsgewährung im Einzelfall obliegt den bezirklichen Sozialen Wohnhilfen. Die Ausführungsvorschrift zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) bildet die Grundlage für die konkretisierenden ermessensausübenden Hinweise im Land Berlin zur Ausführung der gesetzlichen Regelungen und enthält unter Ziffer 11.1 spezielle Regelungen zur Prävention von 9 Wohnungsverlust. Dies umfasst die Möglichkeit zur Direktüberweisung von Kosten der Unterkunft an die Vermieterin bzw. den Vermieter durch die Leistungsträger, wenn Zweifel an der Fähigkeit zur regelmäßigen Mietzahlung bestehen. Dies schließt die entsprechende Überprüfung von zweckentsprechenden Mietzahlungen ein. Ergänzend oder vorgeschaltet richten sich die im ISP geförderten Beratungsstellen an mit (noch oder gerade) Wohnraum versorgte Bevölkerung. Der Beratungsansatz dient explizit dem Erhalt des Wohnraums. Der Anteil von Menschen mit Wohnraum in den Beratungsstellen beträgt rd. 24,2 % (Stand: 2017). Dies verdeutlicht auch den stark präventiven Ansatz auch in einem niedrigschwelligem Beratungskontext. Berlin, den 14. März 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales