Drucksache 18 / 18 033 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 25. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2019) zum Thema: Wassertaxi in den Spandauer Süden und Antwort vom 12. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18033 vom 25. Februar 2019 über Wassertaxi in den Spandauer Süden Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit hält der Senat den Einsatz von in dichtem Takt schnellverkehrenden Wassertaxis von der Heerstraße über Gatow, Hohengatow und Kladow nach Wannsee zur Kompensation der mangelhaften ÖPNV-Anbindung (Komplettausfälle, Linienabbrüche, mangelnde Pünktlichkeit) für sinnvoll? Frage 2: Inwieweit hat bezüglich des Einsatzes von Wassertaxis (Frage 1) eine Prüfung, Analyse oder ähnliches stattgefunden und mit welchem Ergebnis? Frage 3: Sofern keine Prüfungen (Frage 2) erfolgt sind, aus welchem Grund ist dies der Fall? Antwort zu 1 bis 3: Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als Linienverkehr bietet einen festgeschriebenen Fahrplan mit einem in den genannten Gebieten teils sehr dichtem Takt. Die Einschätzung der mangelhaften ÖPNV-Anbindung wird vom Senat daher nicht geteilt. Diesen durch Gelegenheitsverkehr mit Taxen ersetzen zu wollen, ist weder sinnvoll noch möglich, zumal der vorgeschlagene Verkehr auf der Havel mit Schiffen mehr Probleme erzeugen, denn beheben würde. Weder führt die von den Bundesbehörden zugelassene reguläre Höchstgeschwindigkeit auf der Unteren-Havel-Wasserstraße mit 12 km/h zu einer verkürzten Fahrzeit gegenüber den straßengebundenen Bussen des ÖPNV, noch kann ein Schiff die Fläche abseits des Ufers erschließen. Daher wären die Fahrgäste für die Feinerschließung auch weiterhin auf Busse angewiesen, was bereits an dieser Stelle einen Umsteigezwang erzeugen würde. Während die Busse direkt von Kladow oder Gatow aus die Ziele der Fahrgäste anfahren, wie z.B. das Zentrum von Spandau, den S- Bahnhof Heerstraße und die City-West, würde eine Kompensation des Busverkehrs durch 2 Schiffe neben dem Fahrzeitnachteil noch zusätzliche und zeitraubende Umsteigezwänge erzeugen. Taxiverkehre stellen in dieser Relation daher keine grundsätzlich überlegenswerte Alternative für die täglichen Mobilitätsbedürfnisse der Menschen dar. Frage 4: Welche grundsätzlichen Voraussetzungen oder Anforderungen für den Einsatz von Wassertaxis bestehen in Berlin im Hinblick auf die eingesetzten Fahrzeuge, hinsichtlich des Fahrzeugführers sowie bezüglich der Zugangsanlagen und der Landanbindung? Antwort zu 4: Insbesondere in den Jahren 2004 bis 2007 wurde eine Reihe von Dienstbesprechungen mit Vertreterinnen und Vertretern von Behörden und Reedereien zum Thema Wassertaxi geführt. Im Ergebnis hat das Bundesverkehrsministerium am 2. März 2007 eine Richtlinie zur Anforderung an Taxiboote erlassen, die sich in der Richtlinie Nr. 3 nach § 13 Abs. 1 Satz 2 und § 62 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung findet. Diese umfasst: Allgemeine Bestimmungen, Schiffskörper, Schwimmfähigkeit im Leckfall, Intaktstabilität und höchstzulässige Zahl der Fahrgäste, Fahrgasträume und Fahrgastbereiche, Antriebssystem, maschinenbauliche Anforderungen, Rettungsmittel, elektrische Anlagen, Brandschutz, Brandbekämpfung, Ankerausrüstung, sonstige Ausrüstung, Kennzeichnung, weitere Auflagen und Besatzung. Das Taxiboot muss mit einem Schiffsführerenden und einer Decksfrau/einem Decksmann besetzt sein. Der Schiffsführende muss mindestens im Besitz eines modifizierten C2-Patentes sein. Frage 5: Inwieweit ist es für einen privaten Betreiber möglich, in Berlin ein Wassertaxi zu betreiben? Antwort zu 5: Grundsätzlich ist es einem privaten Betreiber unbenommen, in Berlin ein Wassertaxi unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften zu betreiben, soweit die erforderlichen Genehmigungen erteilt sind und Anlegestellen zur Verfügung stehen. Frage 6: Inwieweit ist dem Senat bekannt, ob es derzeit Interessenten für einen privaten Betrieb von Wassertaxis gibt und falls ja, welche zeitlichen Perspektiven bestehen diesbezüglich? Frage 7: Inwieweit käme aus der Sicht des Senates die Stern-und Kreisschifffahrt als Betreiber von Wassertaxis in Betracht? 3 Antwort zu 6 und 7: Es ist nicht die Aufgabe des Senats, über die Interessen oder Geschäftstätigkeiten von privaten Unternehmen in Bezug auf den Betrieb von Wassertaxis zu mutmaßen. Berlin, den 12.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz