Drucksache 18 / 18 034 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) und Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 25. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2019) zum Thema: Umsetzung des Senatsbeschlusses zum studentischen Wohnen und Antwort vom 15. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) und Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18034 vom 25. Februar 2019 über Umsetzung des Senatsbeschlusses zum studentischen Wohnen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was sind die Gründe dafür, dass der Senat sein selbstgestecktes Ziel, bis zum Jahr 2020 5.000 neue Wohnheimplätze für Studierende zu schaffen, nicht einhalten kann? 2. Wie viele der ursprünglich geplanten 5.000 neuen Wohnheimplätze für Studierende werden nach jetzigem Planungsstand bis 2020 fertig gestellt? Zu 1. und 2.: Nach dem Senatsbeschluss von Juli 2015 sollen in Berlin 5.000 zusätzliche Wohnplätze für Studierende geschaffen werden, davon jeweils 2.500 durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und durch die berlinovo in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Finanzen . Städtische Wohnungsbaugesellschaften Infolge von Planungs- und Ausschreibungsproblemen kommt es zu Verzögerungen einiger Bauvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, so dass aktuell von einer Realisierung von 1.245 Wohnplätzen bis einschließlich 2020 auszugehen ist. Aufgrund der Verzögerungen der Nachnutzung des Flughafen Tegels können die rund 500 Wohnplätze in der gegenwärtigen Planung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nicht berücksichtigt werden. Die restlichen 851 Wohnplätze sollen von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bis 2022 fertiggestellt werden. berlinovo Immobiliengesellschaft mbH (berlinovo) Die berlinovo führt die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen als Hauptgrund für zeitliche Verschiebungen an. - - 2 Über die Tochtergesellschaft der berlinovo, der Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG), werden die nachfolgend aufgelisteten Wohnplätze für Studierende errichtet: - Storkower Straße (Lichtenberg): 141 Wohnplätze (in Vermietung) - Gotthardstraße (Reinickendorf): 344 Wohnplätze (in Vermietung) - Friedenhorster Straße (Lichtenberg): 138 Wohnplätze (in Erstellung) - Prenzlauer Promenade (Pankow): 442 Wohnplätze (geplant) - Walter-Friedländer-Straße (Pankow): 285 Wohnplätze (geplant) - Schlieperstraße (Reinickendorf): 80 Wohnplätze (geplant) - Dröpkeweg (Neukölln): 116 Wohnplätze (geplant) - Sewanstraße 260 (Lichtenberg): 190 Wohnplätze (geplant) - Brückenstraße (Treptow-Köpenick): 88 Wohnplätze (geplant) - Nalepastraße (Treptow-Köpenick): 103 Wohnplätze (geplant) Gesamt 2020: 1.927 Wohnplätze Somit sollen nach aktuellem Planungsstand bis Ende 2020 3.172 Wohnplätze geschaffen sein, davon 1.245 Plätze durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und 1.927 durch die berlinovo. Hinzu kommen weitere studentische Wohnplätze durch Bauprojekte des Studierendenwerks Berlin. Aktuell führt das Studierendenwerk Berlin zwei Bauvorhaben durch, mit denen insgesamt 136 Wohnplätze geschaffen werden. Im Dauerwaldweg wird ein Neubau mit 50 Wohnplätzen errichtet; in der Mollwitzstraße werden ebenfalls in einem Neubau 86 studentische Wohnplätze geschaffen. Nach aktueller Planung werden beide Objekte im Sommer 2019 bezugsfertig sein. Damit hat der Berliner Senat nach dem derzeitigen Planungsstand bis Ende 2020 insgesamt 3.308 zusätzliche studentische Wohnplätze geschaffen. 3. Wurden und/oder werden für den studentischen Wohnungsbau Baugenehmigungen nach § 34 BauGB erteilt? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Wenn ja, wie viele Baugenehmigungen nach § 34 BauGB wurden für den studentischen Wohnungsbau bisher erteilt und für welche Standorte? Zu 3.: Städtische Wohnungsbaugesellschaften Für folgende Standorte für den studentischen Wohnungsbau sind Baugenehmigungen nach § 34 BauGB erteilt: - Ludwig-Renn-Str. 58-64 ger., - Bruno-Bürgel-Weg 39, - Schnellerstraße 46, 47, 48, - Otto-Franke-Straße 35, 37, 39, Glienicker Weg 122, 122 A, 124, 124 A, - Bruno-Bürgel-Weg 23-33. Folgende Standorte für den studentischen Wohnungsbau liegen im Bereich einer potentiellen Genehmigung nach § 34 BauGB: - Mudrastraße 1, 5, 9, 11, - Frankfurter Allee 218, - Fischerinsel/ Ecke Mühlendamm. - - 3 berlinovo Die unter der Antwort zu Frage 1 und 2 genannten Bauprojekte der berlinovo/BGG werden nach § 34 BauGB bewertet. Aktuell wurden zwei Baugenehmigungen nach § 34 BauGB für die Standorte Storkower Straße 205 A und Friedenhorster Straße 10 in Berlin-Lichtenberg erteilt. Die beiden Neubauvorhaben des Studierendenwerks Berlin an der Mollwitzstraße und dem Dauerwaldweg wurden nach § 63 Bauordnung Berlin im Genehmigungsfreistellungverfahren beantragt und vom jeweiligen Bauamt frei gegeben. Es war nicht notwendig, ein Genehmigungsverfahren durchzuführen. Berlin, den 15. März 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -