Drucksache 18 / 18 036 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 25. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2019) zum Thema: Duldungen und Aufenthaltserlaubnisse in Berlin und Antwort vom 07. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18036 vom 25. Februar 2019 über Duldungen und Aufenthaltserlaubnisse in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ausländer waren in Berlin im Jahr 2017, 2018 und bislang in 2019 gemäß § 60a Absatz 2 S. 4 AufenthG geduldet? Zu 1.: Im Besitz einer sogenannten Ausbildungsduldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 3 i.V.m. S. 4 AufenthG waren mit Stand: 31.12.2017: 104 Personen, 30.06.2018: 148 Personen, 31.01.2019: 234 Personen. 2. Wie viele geduldeten Ausländer durften im Jahr 2017, 2018 und bislang in 2019 mit zuvor einzuholender Zustimmung der Berliner Ausländerbehörde einer Beschäftigung nachgehen, wie viele einer Beschäftigung mit Zustimmung der Berliner Ausländerbehörde und wie vielen ist die Beschäftigung uneingeschränkt gestattet (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 2.: Nach vorheriger Zustimmung der Berliner Ausländerbehörde durften einer Beschäftigung nachgehen: 31.12.2017: 294 geduldete Personen, 30.06.2018: 319 geduldete Personen, 31.01.2019: 329 geduldete Personen. Geduldete in Berlin mit der Nebenbestimmung „Beschäftigung nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde“: 31.12.2017: 3.619 Personen, 30.06.2018: 3.843 Personen, 31.01.2019: 3.957 Personen. Seite 2 von 3 Geduldete in Berlin mit der Nebenbestimmung „Beschäftigung gestattet“: 31.12.2017: 1.071 Personen, 30.06.2018: 1.072 Personen, 31.01.2019: 1.137 Personen. 3. Wie viele nach § 60a Absatz 2 S. 4 AufenthG erteilte Duldungen sind in Berlin in den Jahren 2017, 2018 und bislang in 2019 gemäß § 60a Absatz 2 S. 6 AufenthG erloschen und in wie vielen dieser Fälle wurden die betroffenen Ausländer abgeschoben bzw. ist ein entsprechender Versuch unternommen worden (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? 4. Wie viele nach § 60a Absatz 2 S. 4 AufenthG erteilte Duldungen sind in Berlin in den Jahren 2017, 2018 und bislang in 2019 gemäß § 60a Absatz 2 S. 9 AufenthG erloschen und in wie vielen dieser Fälle wurden die betroffenen Ausländer abgeschoben bzw. ist ein entsprechender Versuch unternommen worden (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 3. und 4.: Mangels statistischer Erfassung können hierzu keine Aussagen getroffen werden. 5. Wie viele Aufenthaltserlaubnisse wurden in Berlin in den Jahren 2017, 2018 und bislang in 2019 gemäß § 25a Absatz 1 AufenthG und wie viele gemäß § 25a Absatz 2 AufenthG erteilt (erbitte jeweils und nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 5.: Erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a Abs. 1 AufenthG: 2017: Mangels statistischer Erfassung kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 2018: 172, 2019: 22 Erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a Abs. 2 AufenthG: 2017: Mangels statistischer Erfassung kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 2018: 22, 2019: 1 6. Wie viele Aufenthaltserlaubnisse wurden in Berlin in den Jahren 2017, 2018 und bislang in 2019 gemäß §18a AufenthG erteilt und wie viele wurden widerrufen (erbitte jeweils und nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 6.: Erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach § 18a AufenthG: 2017: Mangels statistischer Erfassung kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 2018: 29, 2019: 1 Zahlen zu widerrufenen Aufenthaltserlaubnissen liegen mangels statistischer Erfassung nicht vor. 7. Wie viele von den unter Frage 6.) genannten Erlaubnisse ergingen jeweils aufgrund § 18a Absatz 1 Nr 1 a, b und c AufenthG (erbitte jeweils gesonderte Darstellung)? Zu 7.: Erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach § 18a Abs. 1 Nr. 1a AufenthG: 2017: Mangels statistischer Erfassung kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 2018: 24, 2019: 1 Seite 3 von 3 Erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach § 18a Abs. 1 Nr. 1b AufenthG: 2017: Mangels statistischer Erfassung kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 2018: 0, 2019: 0 Erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach § 18a Abs. 1 Nr. 1c AufenthG: 2017: Mangels statistischer Erfassung kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 2018: 4, 2019: 0 Berlin, den 07. März 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport