Drucksache 18 / 18 038 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 25. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2019) zum Thema: „Causa Knabe – war der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge?“ (XI) und Antwort vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18038 vom 25.02.2019 über „Causa Knabe – war der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge?“ (XI) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Dr. Lederer wurde am 27.09.2018 im Abgeordnetenhaus gefragt, in welcher Form Stellen des Senats an „Erstellung, Abstimmung oder Formulierung des Briefs mitgewirkt“ hätten. Darauf gab es seinerzeit keine Antwort. Nun teilte Dr. Lederer am 12.02.2019 mit, sein Haus habe die Frauenvertreterin am 04.06.2018 gebeten, den Frauen vorzuschlagen, das Schreiben nicht vor der Sitzung des Stiftungsrats der Gedenkstätte am 11.06.2018 zu übermitteln. Räumt Dr. Lederer damit ein, dass er versucht hat, den Zeitpunkt des Eingangs des Schreibens in seiner Sphäre ganz gezielt zu steuern? Zu 1.: Die Verfasserinnen des Briefes hatten zu jedem Zeitpunkt die alleinige Entscheidungsmacht über den Zeitpunkt der Zusendung und den Inhalt des Schreibens. Vgl. im Übrigen Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/17669 Nr.3. 2. In welcher Form ist der Wunsch, das Schreiben der Frauen zurückzuhalten, zunächst an die Frauenvertreterin herangetragen worden? Schriftlich oder mündlich? Zu 2.: Mündlich. Vgl. im Übrigen Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/17669 Nr.3. 3. Wer hat den Wunsch an die Frauenvertreterin herangetragen? Dr. Lederer selbst, einer seiner beiden Staatssekretäre oder sein Büroleiter? Zu 3.: Die Überlegungen zur Fürsorgepflicht gegenüber den Verfasserinnen des Briefes , aber auch gegenüber den mutmaßlichen Adressaten der Vorwürfe, entstanden einvernehmlich während des Vorgesprächs am 04.06.2018 (zur Stiftungsratssitzung am 11.06.2018). Genaueres lässt sich nicht rekonstruieren. 4. Laut Auskunft von Dr. Lederer wurde die Frauenvertreterin am 04.06.2018 anlässlich eines „Vorgesprächs zur Stiftungsratssitzung am 11.06.2018“ gebeten, auf die sechs Frauen dahingehend Einfluss zu nehmen, das Schreiben zunächst zurückzuhalten. Wann, wie und weshalb wurde die Frauenvertreterin zu diesem Vorgespräch geladen? Seite 2 von 3 Zu 4.: Die Einladung erfolgte über die übliche Terminkoordination durch das Sekretariat . 5. Wer waren die Teilnehmer des Vorgesprächs? Wann genau am 04.06 fand das Gespräch statt und wie lange dauerte es? Gibt es ein Protokoll und falls ja: was ist dort bezüglich des Wunsches von Dr. Lederer, das Schreiben der Frauen zurückzuhalten, vermerkt? Zu 5.: Das Vorgespräch zum Stiftungsrat am 04.06.2018 fand um 10 Uhr statt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren Senator Dr. Lederer und die Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter und auch die Frauenvertreterin. Es dauerte insgesamt eine Stunde, ein Protokoll wurde nicht geführt. 6. Trotz des Vorgesprächs am 04.06.2018 ist das Schreiben der sechs Frauen mit dem Datum vom 08.06. versehen – es war also bereits drei Tage vor der Sitzung des Stiftungsrates am 11.06. abgeschlossen . Wer hat das Schreiben zurückgehalten? Die Frauenvertreterin, die auch als Absenderin fungierte („Frauenzusammenschluss c/o Senatsverwaltung für Kultur und Europa, FV Frauenvertreterin Y. K., Brunnenstr. 188-190, 10119 Berlin“) oder jemand anderes? Zu 6.: Die Frauenvertreterin „fungierte“ nicht als „Absenderin“; vgl. im Übrigen Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/17669 Nr. 2 und 3. 7. Nach Angaben von Dr. Lederer wurde ihm das Schreiben der sechs Frauen am 12.06. („vorab per E-Mail“) nicht nur von der Frauenvertreterin, sondern vielmehr auch von der Personalleiterin von Sen- Kult übermittelt. Wann genau und auf welchem Weg war das Schreiben zuvor bei der Personalleiterin eingegangen? Zu 7.: Siehe Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/17669 Nr. 2. Das Schreiben ist bei der Personalleiterin per E-Mail am 12.06.2018 um 12:20 Uhr eingegangen. 8. Haben die Personalleiterin und die Frauenbeauftragte das Schreiben auch „vorab per E-Mail“ an die Kulturstaatsministerin und/oder das Antidiskriminierungsbüro des Bundes weitergeleitet oder ist es dort erst zwei Tage später auf dem Postweg eingegangen? Zu 8.: Die Frauenvertreterin und die Personalleiterin haben das Schreiben per E-Mail nicht an die genannten Stellen weitergeleitet. Wann es bei den genannten Stellen eingegangen ist, entzieht sich unserer Kenntnis. 9. Falls die Personalleiterin und die Frauenbeauftragte das Schreiben nicht an diese beiden entsprechenden Stellen weitergeleitet haben sollten: Weshalb wurde Dr. Lederer als einer von lediglich drei Empfängern von der Personalleiterin und der Frauenbeauftragten gesondert informiert und bevorzugt behandelt? Zu 9.: Senator Dr. Lederer wurde als Adressat des Schreibens und den Verwaltungsabläufen entsprechend informiert. Eine „bevorzugte Behandlung“ erfolgte nicht. 10. War es der ausdrückliche Wunsch der sechs Frauen, dass Dr. Lederer im Vergleich zu der Kulturstaatsministerin und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gesondert informiert und bevorzugt behandelt wurde? Falls ja: wie und wann wurde das kommuniziert? Zu 10.: Das entzieht sich der Kenntnis des Senats. Seite 3 von 3 11. Gab es zwischen dem Zusammenschluss der sechs Frauen und der Personalleiterin von SenKult schon vor dem 12.06. Kontakte? Falls ja: welche? Hat die Personalleiterin mit Vertreterinnen des Frauenzusammenschlusses schriftlich kommuniziert? Falls ja: Wann war das, was war der Inhalt dieser Kommunikation und wurde der Stab oder die Verwaltung von Dr. Lederer bzw. Dr. Lederer selbst davon in Kenntnis gesetzt? Zu 11.: Es gab zwischen den Vertreterinnen des Frauenzusammenschlusses und der Personalleiterin vor dem 12.06.2018 keinen Kontakt. Die Personalleiterin hatte zuvor, sofern es ihre Zuständigkeit für wissenschaftliche Volontariate betraf, Kontakte mit einzelnen Frauen. Berlin, den 19.03.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa