Drucksache 18 / 18 040 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 25. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2019) zum Thema: „Causa Knabe – war der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge?“ (XIII) und Antwort vom 15. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18040 vom 25.02.2019 über „Causa Knabe – war der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge?“ (XIII) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Frauenvertreterin setzte am (bzw. um den) 30.05.2018 den Stab von Dr. Lederer über Vorwürfe mehrerer Frauen gegen die Leitung der Gedenkstätte in Kenntnis. Geschah dies mündlich oder schriftlich? Zu 1.: Siehe Schriftliche Anfrage 18/18037 Antwort zu 4. 2. Wie hatte die Frauenvertreterin diese Vorwürfe spezifiziert? Hatte sie dem Stab von Dr. Lederer mitgeteilt, dass es sich um sechs Frauen handelte? Hatte sie mitgeteilt, dass Fälle von „sexueller Belästigung “ vorlägen? Zu 2.: Die Frauenvertreterin hat mit der E-Mail darüber informiert, dass ein Brief „zur Situation von weiblichen Beschäftigten in der Gedenkstätte Berlin - Hohenschönhausen an Herrn Dr. Lederer und Frau Grütters“ geschickt werden solle. 3. Gab es zwischen dem 30.05. und dem 12.06. bzw. dem 14.06. (Eingang der E-Mail bzw. des Einschreibens bei Dr. Lederer) schon Kontakte zwischen SenKult und der Kanzlei Knauthe, die später mandatiert wurde, um die Vorwürfe der Frauen auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen? 4. Falls es solche Kontakte zwischen SenKult und der Kanzlei Knauthe gab: Wer hat den Kontakt aufgenommen? Geschah dies mündlich oder schriftlich? Waren der Stab von Dr. Lederer oder Dr. Lederer selbst darüber informiert? Zu 3. und 4.: Nein. Seite 2 von 2 5. Hat SenKult vor Mandatierung der Kanzlei Knauthe auch andere Angebote für diese Rechtsanwaltsleistung eingeholt? Falls nein: Weshalb besteht in solchen Fällen keine Notwendigkeit dazu? Zu 5.: In derart gelagerten Fällen ist es vergaberechtlich zulässig, auch ohne die Einholung weiterer Angebote eine Mandatierung zu erteilen. 6. Hätte die Mandatierung der Kanzlei Knauthe nicht von der Gedenkstätte übernommen werden müssen? Zu 6.: Nein. 7. Welche Kosten sind bisher durch die Mandatierung angefallen und wer hat diese übernommen? Zu 7.: Für die seitens der Rechtsanwaltskanzlei Knauthe durchgeführte Dienstleistung sind im für vergleichbare Angelegenheiten angemessenen Umfang Kosten entstanden , die seitens des Landes Berlin beglichen wurden. 8. Sind in dem Zeitraum zwischen dem 30.05. und dem 12.06. bei SenKult bereits Presseanfragen zu dem Sachverhalt eingegangen? Falls ja: wann und von welcher Redaktion? 9. Falls solche Anfragen eingegangen sein sollten: Hat SenKult diese Presseanfragen – mündlich oder schriftlich – beantwortet bzw. sich mit den entsprechenden Redaktionen in Verbindung gesetzt? Zu 8. und 9.: Nein. Berlin, den 15.03.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa