Drucksache 18 / 18 043 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 25. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2019) zum Thema: „Causa Knabe – war der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge?“ (XVI) und Antwort vom 18. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18043 vom 25.02.2019 über „Causa Knabe – war der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge?“ (XVI) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gedenkstättendirektor Dr. Knabe hatte am 01.03.2016 auf Bitte von Kulturstaatssekretär Tim Renner mit seinem Stellvertreter Helmuth F. ein Personalgespräch geführt. Den zweiseitigen Vermerk dazu schickte er mit Anschreiben vom gleichen Tag als „Vertrauliche Personalsache“ an Herrn Renner . Darin heißt es u.a.: „Wenn aus ihrer Sicht weitergehende arbeitsrechtliche Schritte erforderlich sind, bitte ich um Übersendung der Beschwerden, damit ich dies rechtlich prüfen kann.“ Laut Dr. Lederer befindet sich der Vermerk (und vermutlich auch das Anschreiben) nicht in den Akten von Sen- Kult, was „nicht erklärbar“ sei. Was hat SenKult unternommen, um das Verschwinden brisanter Personalakten aufzuklären? Zu 1.: In der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) sind keine brisanten Personalakten verschwunden. Nicht auffindbar war die Kopie eines Vermerkes , der von Herrn Knabe als Anlage eines Schreibens vom 01.03.2016 an die Senatskanzlei – kulturelle Angelegenheiten - übermittelt wurde und auf das auch ordnungsgemäß schriftlich geantwortet wurde. Da Herr Dr. Knabe im August 2018 nochmals eine Kopie des Vermerkes übersandte, wurde die Suche im Anschluss eingestellt. 2. Der ehemalige Kulturstaatssekretär Renner hat sich verwundert über das Verschwinden der Dokumente gezeigt. Er sagte der „Berliner Morgenpost“: „Wenn die Verwaltung eines kann, ist es Akten ablegen. Da kommt nichts weg.“ Wie bewertet Dr. Lederer diese Aussage und hält er es für möglich, dass die Dokumente möglicherweise gezielt und absichtsvoll aus der Überlieferung entfernt wurden? Zu 2.: Senator Dr. Lederer nimmt die Äußerung des ehemaligen Kulturstaatssekretärs zur Kenntnis. Herr Dr. Lederer hält es nicht für möglich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SenKultEuropa gezielt und absichtsvoll diesen Vermerk „entfernt“ haben. Seite 2 von 3 3. Am 06.04.2016 hat der Kulturstaatssekretär in einem als vertraulich gekennzeichneten Schreiben („Beschwerden über Herrn F.[...] / Ihr Schreiben vom 01. März 2016“) den Eingang der „Vertraulichen Personalsache“ bestätigt und sich bei Dr. Knabe für das „o.g. Schreiben und die darin enthaltenen Informationen zu o.g. Angelegenheit“ bedankt. Ist dieses Schreiben ebenfalls „nicht erklärbar“ verschwunden oder befindet es sich in den Akten von SenKult? Zu 3.: Dieses Schreiben befindet sich in den Akten. 4. Trifft es unabhängig davon zu, dass Dr. Lederer bei Eingang der E-Mail mit dem Schreiben der sechs Frauen am 12.06.2018 nicht wusste, dass Dr. Knabe seinerzeit auftragsgemäß das Verhalten seines Stellvertreters sanktioniert hatte – und zwar ganz unabhängig davon, ob man diese Sanktion juristisch als „Abmahnung“ oder „Weisung“ wertet? Wann genau erfuhr er davon? Zu 4.: Nein, Senator Dr. Lederer wusste am 12.06.2018 nichts über die in dem Vermerk beschriebenen Geschehensabläufe. Erst mit der Übersendung der Kopie des Vermerkes hatte Senator Dr. Lederer Kenntnis hierüber erlangt. 5. Trifft es ferner zu, dass auch die übrigen Mitglieder des Stiftungsrates im Juni 2018 folglich ebenfalls nicht wissen konnten, dass das Verhalten von Helmuth F. gut zwei Jahre zuvor sanktioniert worden war und sie somit nicht über eine wesentliche Information zu den Vorgängen verfügten? Zu 5.: Was die Stiftungsratsmitglieder in dieser Sache im Juni 2018 wussten, entzieht sich unserer Kenntnis. Über die wesentlichen Informationen hatten sie spätestens Anfang August 2018 Kenntnis. 6. Warum hat sich Dr. Lederer oder sein Stab diesbezüglich, so wie dies bei sensiblen Personalangelegenheiten stets der Fall sein sollte, nicht sachkundig gemacht? Zu 6.: Der Senator hat sich in der gebotenen Weise mit Erhalt des Briefes der sechs Frauen sachkundig gemacht. 7. Der ehemalige Staatssekretär Renner hat gegenüber der „Berliner Morgenpost“ der Einschätzung zugestimmt, dass Dr. Knabe damals kaum etwas in der Hand gehabt habe, um seinem Stellvertreter beizukommen. Denn er habe Dr. Knabe keine exakten Angaben machen können – „weil uns die Frauen um die Wahrung ihrer Anonymität gebeten hatten“. Teilt Dr. Lederer diese Einschätzung seines Vorgängers? Zu 7.: Dr. Lederer kommt zu einer anderen Bewertung als der ehemalige Staatssekretär Renner, weil dieser aktenkundig im Beisein der Personalleiterin mit Herrn Knabe ein so substantielles Gespräch geführt hat, dass Herr Dr. Knabe einen Tag später in einem ausführlichen Personalgespräch das Verhalten von seinem Stellvertreter sanktioniert hat. Trotz der im Gespräch gewahrten Anonymität wurden die Vorwürfe gleichwohl so konkret besprochen, dass Herr Dr. Knabe eine betroffene Frau identifiziert , angesprochen und ihr „schäbiges Verhalten“ vorgeworfen hatte. Zudem hatte Herr Renner verfügt, dass vorerst keine weiteren wissenschaftlichen Volontariate der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen zugewiesen werden. Seite 3 von 3 8. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin am 07.12.2018 hatte die Berichterstatterin der 63. Zivil-kammer (bei heftiger Gegenrede der SenKult vertretenden Anwältin) ihre vorläufige Einschätzung zu dem Rechtsstreit Knabe./. Gedenkstätte Hohenschönhausen mitgeteilt. Danach waren für die Kammer weder im Frühjahr 2016 noch danach Verletzungen von Dienstpflichten durch Herrn Dr. Knabe erkennbar. Ist dies Dr. Lederer mitgeteilt worden und welche Schlussfolgerungen hat er daraus gezogen? Zu 8.: Die Einschätzung wurde Herrn Dr. Lederer mitgeteilt; an der Bewertung des Sachverhalts änderte dies nichts. Berlin, den 18.03.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa