Drucksache 18 / 18 044 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 25. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2019) zum Thema: „Causa Knabe – war der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge?“ (XVII) und Antwort vom 15. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18044 vom 25.02.2019 über „Causa Knabe – war der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge?“ (XVII) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Schriftlichen Anfrage (Drs. 18/16905) wurde Dr. Lederer gefragt, ob er Dr. Knabe öffentlich dienstrechtliche Sanktionen angedroht habe, weil er nach der Berufung des Ex-Stasi-Offiziersschülers Andrej Holm zum Berliner Staatssekretär privat einen Link weitergeleitet hat, der zu einer Kopie der MfS-Akte von Holm führte. Der Senator hat dies verneint. Demgegenüber hat der „Tagesspiegel“ den Sprecher von Dr. Lederer mit den Worten zitiert: „Die Verwaltung prüft den Sachverhalt hinsichtlich möglicher dienstrechtlicher Konsequenzen.“ Hat SenKult der Zeitung dieses Zitat übermittelt? Zu 1.: Ja, am 26. Januar 2017, um 11:55 Uhr. 2. War die Übermittlung des Zitats mit Dr. Lederer abgestimmt? Falls nein: mit wem sonst? Zu 2.: Ja. 3. Inwieweit ist die Aussage „prüft den Sachverhalt hinsichtlich möglicher dienstrechtlicher Konsequenzen “ aus Sicht von Dr. Lederer keine „Androhung dienstrechtlicher Sanktionen“? Zu 3.: Eine Prüfung ist keine Androhung. 4. Trifft es zu, dass Dr. Lederer, sein Stab oder seine Verwaltung den Gedenkstättendirektor nicht über die Prüfung möglicher dienstrechtlicher Sanktionen informiert hat und Dr. Knabe davon erst aus der Zeitung erfahren hat? Zu 4.: Der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) ist nicht bekannt , ob Herr Dr. Knabe hierüber erst aus der Zeitung erfuhr. Seite 2 von 2 5. Entspricht es nicht nur als Stiftungsratsvorsitzender, sondern auch als Senator dem Stil von Dr. Lederer, die Prüfung möglicher dienstrechtlicher Sanktionen öffentlich zu verkünden ohne zuvor den Betroffenen zu informieren? Zu 5.: Nein. Allerdings ist die SenKultEuropa gehalten, konkrete Presseanfragen unter Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Pressefreiheit wahrheitsgemäß zu beantworten. 6. Wann genau ist die Prüfung abgeschlossen worden? Zu 6.: Die Prüfung wurde am 17. Januar 2018 mit einem Schreiben an Herrn Dr. Knabe abgeschlossen. 7. Teilte die Pressestelle von SenKult, die eine Prüfung möglicher dienstrechtlicher Sanktionen öffentlich verkündet hatte, anschließend auch öffentlich mit, dass die Prüfung keine Ansatzpunkte für dienstrechtliche Sanktionen ergeben hatte? Falls ja: In welcher Form ist das geschehen und wann war das? Zu 7.: Auf die erste Nachfrage eines Journalisten zum Stand vom 27. März 2018 wurde diesem mitgeteilt: „Mit der Feststellung, dass mit den Rechtsauffassungen von Herrn Dr. Knabe und Herrn Dr. Lederer zwei gegensätzliche Positionen bestehen, wurde der Vorgang beendet.“ Im Übrigen siehe Antwort zu Nr. 5. Berlin, den 15.03.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa