Drucksache 18 / 18 049 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2019) zum Thema: Faktencheck – Debatte in 21. Plenarsitzung zum AfD-Antrag „Änderung der Hinweise für Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen“ (Drs. 18/0765 Neu) – Redebeitrag der LINKEN – Teil 2 und Antwort vom 13. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18049 vom 26. Februar 2019 über Faktencheck – Debatte in 21. Plenarsitzung zum AfD-Antrag „Änderung der Hinweise für Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen“ (Drs. 18/0765 Neu) – Redebeitrag der LINKEN – Teil 2 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Der Landesrechnungshof Brandenburg veröffentlichte am 10.07.15 eine „Mitteilung an das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg über die Prüfung der Betätigung des Landes Brandenburg als Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH im Zusammenhang mit den Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Bau des Flughafens BER“. Darin kam er u.a. zu dem Schluss: „In Anbetracht des höchst problematischen Projektverlaufs und der vielfach benannten Mängel im internen Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagementsystem (RMS) […] sollte die Organisation der FBB einer Tiefenprüfung durch externe Sachverständige unterzogen werden. Die Prüfung sollte die Bereiche Bau-/Projektmanagement, Unternehmenskultur, -steuerung und -controlling, Risikomanagement , Planungs- und Rechnungswesen, Vertrags- und Compliancemanagement und interne Revision mit Bezug zum BER-Bauprojekt umfassen. [H.d.V.]“1 1. Wurde der Empfehlung vom Landesrechnungshof Brandenburg Folge geleistet, ein externes Controlling bzw. eine Tiefenprüfung der Organisation sowohl der FBB als auch des Bauprojektes einzuführen ? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis? 2. Falls ein Gutachten vorgelegt wurde, hat es seinen vertraglich vereinbarten Zweck erreichen können? Wenn nein, warum nicht? Wer hat es erstellt? Zu 1. und 2.: Die Empfehlung des Landesrechnungshofes Brandenburg zielt auf die Verbesserung der Corporate Governance der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) ab. Wesentliche Bestandteile sind das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem (IKS), das Compliance Management sowie die Interne Revision. Im Aufsichtsrat sowie dem Finanz- und Prüfungsausschuss der FBB werden regelmäßig die diesbezüglichen Ziele, Risiken, Maßnahmen diskutiert und erörtert. Im Rahmen dieser fortlaufenden Evaluierung, die teilweise auch mit Unterstützung externen Sachverstandes erfolgt, wurden insbesondere seit der Verschiebung der Inbetriebnahme im Jahr 2017 in allen Teilbereichen relevante Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen. Das Risikomanagementsystem der FBB wurde im Laufe des Jahres 2018 komplett neu aufgestellt und eine neue Anwendungssoftware erfolgreich eingeführt. Einzelne Risiken fließen nun mit ihren Mehr- oder Minderkosten direkt in die Prognose ein. Die neue Software ermöglicht zudem die Erhöhung des Automatisierungsgrads und der 1 Landesrechnungshof Brandenburg, 10.07.15, Mitteilung an das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg über die Prüfung der Betätigung des Landes Brandenburg als Gesellschafter der Flughafen Berlirt. Brandenburg GmbH im Zusammenhang mit den Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Bau des Flughafens BER; unter https://www.rbb-online.de/politik /Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2016/02/ber-rechnungshof-bericht.file.html/LRH-Bericht_BER_150710.pdf 2/2 Prozesseffizienz bei Durchführung der internen Risikoidentifizierung und der Berichterstattung . Das Risikoportfolio kann nunmehr auf Basis von Simulationen Aussagen zur Risikotragfähigkeit treffen. Das IKS wird bei der FBB als Summe der organisatorischen Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Steuerung der Unternehmensüberwachung verstanden. Die Umsetzung erfolgt bei der FBB in allen relevanten Unternehmensbereichen. Bis Ende 2018 wurde die Erfassung von Risiko-Kontrollmatrizen um ca. 20% ggü. dem Vorjahr gesteigert. Der Anteil der Matrizen außerhalb des Bereichs Finanzen liegt nunmehr bei knapp 25%. Gemäß der Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses wird das IKS-Portfolio stetig erweitert. Das Ziel ist ein unternehmensweites „rechnungslegungsbezogenes “ IKS. Die Wirksamkeit des IKS wird jährlich nach der Methodik „Control Self Assessment (CSA)“ evaluiert und konnte ggü. 2017 gesteigert werden. Das Compliance Management wurde bereits seit 2015 kontinuierlich gestärkt und neu ausgerichtet. Der Stand der Umsetzung wird dem Aufsichtsrat regemäßig berichtet. Im Jahr 2017 wurde eine separate Compliance Risikoanalyse durchgeführt. Im Rahmen der Compliance Risikoanalyse sind 33 Risiken gelistet, die sich auf vier Risikofelder verteilen und permanent überwacht werden. Im Jahr 2018 führte das Complicance Büro zudem zwei Sonderuntersuchungen durch. Im Jahr 2019 soll die unternehmensinterne Compliance-Kultur durch die ressortübergreifende Entwicklung eines Verhaltenskodex (Code of Conduct) weiter gestärkt werden. 3. Wurde jemals eine forensische Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer respektive einer externen WP-Gesellschaft durchgeführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, bitte um Begründung. Zu 3.: Eine Prüfung der Geschäftstätigkeit der FBB findet regelmäßig im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses durch eine öffentlich bestellte und vereidigte Wirtschaftsprüferin bzw. einen öffentlich bestellten und vereidigten Wirtschaftsprüfer statt. Eine forensische Prüfung der FBB hat nach Kenntnis des Senats nicht stattgefunden. 4. Was unterscheidet eine „Prüfung der Betätigung des Landes Berlin als Gesellschafter eines Beteiligungsunternehmens “ von einer Prüfung auf Grundlage einer „Vereinbarung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 LHO“? Zu 4.: Die Inhalte einer Vereinbarung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 Landeshaushaltsordnung (LHO) werden zwischen dem Rechnungshof von Berlin und dem jeweiligen Beteiligungsunternehmen festgelegt und beziehen sich auf die Prüfung der Tätigkeit im des Unternehmens. Eine Prüfung der Betätigung des Landes Berlin als Gesellschafter stellt dagegen auf die Verwaltung ab. Berlin, den 13.03.2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen