Drucksache 18 / 18 050 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2019) zum Thema: Sexualisierte Gewalt im Sport II und Antwort vom 09. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AFD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18050 vom 26. Februar 2019 über Sexualisierte Gewalt im Sport II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Laut meiner Anfrage v. 24.01.2019 (Drs 18/17675) stellt der Senat fest, dass keine statistische Erhebung der sexualisierten Gewalt im Sport durch die Polizei erfolgt. Wieso wird diese nicht statistisch erfasst? Zu 1.: Die sexualisierte Gewalt als solche wird erfasst, nicht jedoch im Zusammenhang mit dem Sport. Der Sport ist bisher kein herausgehobener Kontext für die sexualisierte Gewalt, sodass eine statistische Erfassung fachlich nicht notwendig ist. 2. Gibt es hierzu Planungen? Zu 2.: Nein. 3. Wieso erfolgt keine Schätzung der Dunkelziffer? Zu 3.: Ohne valide Daten können keine belastbaren Aussagen getroffen werden und Schätzungen werden seitens der Polizei nicht durchgeführt. 4. Es gab 2 Projekte gegen sexualisierte Gewalt im Bereich des Amateurfußballes. Wieso nur im Fußball und nicht in anderen Amateursportarten? Zu 4.: Bei den beiden Projekten handelt es sich um Eigenentwicklungen des Berliner Fußball-Verbandes. Sie wurden vom Berliner Fußballverein der Landeskommission Berlin gegen Gewalt (Landeskommission) vorgestellt. Die Landeskommission hat als zentrales Präventionsgremium des Landes Berlin das Ziel, auf die Gestaltung einer langfristigen und nachhaltigen Präventionsarbeit in Berlin hinzuwirken, sie zu Seite 2 von 2 unterstützen und zu fördern. Die beiden Projekte des Berliner Fußball-Verbandes wurden im Rahmen dieser Aufgabenstellung von der Landeskommission gefördert. Eine solche Förderung wäre auch für weitere Projekte von Sportverbänden möglich. 5. Plant der Senat die Bestellung eines Obmannes für sexuelle Gewalt im Sport? Zu 5.: Der Landessportbund Berlin e.V. hat zwei Beauftragte für Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt im Sport, die als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen. Gemeinsam entwickeln sie darüber hinaus Konzepte, Materialien, Schulungen etc., um Vereinen und Verbänden Unterstützung bei diesem hochsensiblen Thema zu geben. Der Runde Tisch „Prävention sexualisierter Gewalt“ hat im Oktober seine Arbeit aufgenommen. Ein dort vereinbartes Ziel ist, dass in allen Fachverbänden ebenso Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Aus Sicht des Senats ist eine Verortung der Ansprechpersonen in den Verbänden zielführender. Es ist daher nicht geplant, einen Ombudsmann auf Senatsebene zu installieren. Berlin, den 09. März 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport