Drucksache 18 / 18 060 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2019) zum Thema: Einbindung der Howoge im Rahmen der BSO und Antwort vom 14. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18060 vom 26. Februar 2019 über Einbindung der HOWOGE im Rahmen der BSO ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Darlehen hat die Howoge Wohnungsbaugesellschaft zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive bereits aufgenommen (bitte unter Angabe der Darlehenshöhe )? Zu 1.: Bislang hat die HOWOGE noch keine Darlehen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive aufgenommen. 2. Wie viele und welche Verträge hat die Howoge im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive bereits geschlossen (bitte unter Angabe der jeweiligen Vertragspartner)? Zu 2.: Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Finanzen, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie alle Berliner Bezirke, in deren Bereich die HOWOGE tätig werden soll, haben den Rahmenvertrag mit der HOWOGE geschlossen. Die HOWOGE hat bereits operativ Planerverträge für alle von ihr zu sanierenden Schulen geschlossen sowie den Wettbewerb für die ersten beiden Schulen durchgeführt. Weiterhin wurden unter anderem bauvorbereitende Gutachten für die ersten Bauvorhaben beauftragt. 3. Ist es zutreffend, dass sich die Howoge dazu bereit erklärt hat, außerschulische Bedarfe mit zu berücksichtigen? Wenn ja, um welche konkreten Bedarfe handelt es sich und wie ist in diesem Zusammenhang die technische Umsetzung geregelt? 2 Zu 3.: Die Bedarfe und die konkrete Bauaufgabe formuliert die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Abstimmung mit den Bezirken bzw. in den Sanierungsfällen die Bezirke als Bedarfsträger. Im Zuge der Erstellung der Bedarfsprogramme werden gegebenenfalls auch außerschulischen Bedarfe ermittelt und im Fall der Finanzierungsklärung Teil des Bedarfsprogramms, welches die Grundlage der Bauaufgabe darstellt, die seitens HOWOGE entsprechend realisiert wird. Berlin, den 14. März 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie