Drucksache 18 / 18 061 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2019) zum Thema: Verkehrssituation am BSR Recyclinghof Heiligensee und Antwort vom 14. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18061 vom 26. Februar 2019 über Verkehrssituation am BSR Recyclinghof Heiligensee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und das zuständige Bezirksamt Reinickendorf von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Ist der Verkehrsverwaltung die Verkehrssituation am BSR-Recyclinghof Heiligensee bekannt und wie wird diese eingeschätzt? Antwort zu 1: Ja, sowohl der Abteilung Bauen, Bildung und Kultur des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin, der Verkehrslenkung Berlin als für die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen im übergeordneten Straßennetz zuständige Behörde sowie dem örtlich zuständigen Polizeiabschnitt 11 ist die Verkehrssituation bekannt. Beschwerden und Hinweise häufen sich seit Jahresanfang 2019, insbesondere mit Einrichtung einer Umleitungsstrecke im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme in der Hennigsdorfer Straße. Verkehrsbehinderungen treten vorwiegend freitags und samstags zu den Öffnungszeiten des Recyclinghofes der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) auf. Die Rückstauproblematik durch Anliefernde am BSR-Recyclinghof, der Umleitungsverkehr und die im Rahmen der Umleitungsstrecke installierte Vollsignalisierung des Verkehrsknotens führen zu Behinderungen, da durch die Umschaltzeiten der Lichtsignalanlage Wartezeiten entstehen. Allerdings werden durch die Vollsignalisierung 2 die Verkehrspflichten gegenüber den querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden gewährleistet. Verkehrsgefährdende Situationen sind der Polizei nicht bekannt. Frage 2: Wie bewertet die Verkehrsverwaltung den Rückstau bis in die Ruppiner Chaussee, der dort häufig durch die anliefernden Privatfahrzeuge entsteht? Antwort zu 2: Die Rückstauproblematik ist dem zuständigen Polizeiabschnitt bekannt, jedoch beschränkt sich diese lediglich auf die Wochentage Freitag und Samstag. Der Rückstau führt jedoch zu keinen verkehrsgefährdenden Situationen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1 verwiesen. Frage 3: Wie weit sind die auf der Ruppiner Chaussee verkehrenden Buslinien von der Situation betroffen? Antwort zu 3: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben mitgeteilt, dass hinsichtlich des öffentlichen Personennahverkehrs keine besondere Verkehrssituation am BSR-Recyclinghof Heiligensee bekannt sei. Für die dort verkehrende Buslinie 124 seien bisher keine relevanten Störungen zu verzeichnen. Auch der Polizei sind Beeinträchtigungen für die BVG an diesem Verkehrsknoten nicht bekannt. Frage 4: Wie soll dieser Rückstau zukünftig verhindert werden? Antwort zu 4: Um den Verkehr zu ordnen und insbesondere einen Rückstau auf der Ruppiner Chaussee möglichst zu vermeiden, wurde Anfang Februar 2019 auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Verkehrslenkung Berlin eine Beschilderung an der Straße Am Dachsbau veranlasst, welche das Einfahren zum BSR-Hof nur noch von Süden kommend erlaubt. Ein Ausfahren vom BSR-Hof ist nunmehr rechtsabbiegend in Richtung Süden vorgeschrieben. Weil weiterhin Fehlverhalten der Autofahrer und damit einhergehend Verkehrsverstöße festzustellen waren, wurde diese Beschilderung am 01.03.2019 inhaltlich nochmals angepasst. Die Polizei wird zukünftig versuchen, mit verstärkter Überwachung und Kontrolle die Situation vor Ort zu entschärfen. Frage 5: Wie soll erreicht werden, dass der Verkehr, der aus dem Wohngebiet über die Straße Am Dachsbau in die Ruppiner Chaussee ausfahren will bzw. dieses über diese erreichen will, nicht weiter durch den Verkehr des Recyclinghofes beeinträchtigt wird? 3 Antwort zu 5: Aufgrund des Zusammentreffens gleich mehrerer Störungen des Verkehrsablaufes sind die punktuell vorhandenen Verkehrsbehinderungen nicht mittels weiteren, verkehrsregelnden Maßnahmen nachhaltig zu verhindern. Die seitens der Verkehrslenkung Berlin und in der Antwort zu 4 beschriebenen Beschilderungsmaßnahmen sollen die in der letzten Zeit beobachteten Behinderungen weitgehend ausschließen. Auf die Anzahl der täglich den BSR-Hof aufsuchenden Kunden hat das Land Berlin keinen Einfluss. Seitens der Verkehrslenkung Berlin ist jedoch angedacht, die Situation vor Ort nochmals zu prüfen, um ggf. weitere Lösungsansätze zu verfolgen. Berlin, den 14.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz