Drucksache 18 / 18 063 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) und Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2019) zum Thema: Regelverstoß an der Humboldt-Universität beim Aufbau „Zentrum für vergleichende Diktaturforschung“ und Antwort vom 12. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) und Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18063 vom 26. Februar 2019 über Regelverstoß an der Humboldt-Universität beim Aufbau „Zentrum für vergleichende Diktaturforschung“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Humboldt- Universität zu Berlin beantworten kann. Diese wurde um Stellungnahme gebeten. 1. Wie viele Gutachter hat die Humboldt Universität mit der gutachterlichen Bewertung zu der Frage beauftragt , ob ein solches „Zentrum für vergleichende Diktaturforschung“ aufgebaut wird und wie lautete deren Votum? Zu 1.: Es waren zunächst zwei Gutachter beauftragt worden. Nachdem ein Gutachter aus Befangenheitsgründen ausscheiden musste, wurden zwei weitere Gutachter beauftragt. Zwei Voten waren positiv, eines negativ. 2. Ist es im Rahmen einer Initiative, ein „Zentrum für vergleichende Diktaturforschung“ an der Humboldt- Universität aufzubauen, zu einer unbefugten Weitergabe von Gutachten oder Teilen davon an Dritte gekommen und wenn ja, durch wen und wie erklärt sich das? Zu 2.: Nach Kenntnisstand der Humboldt-Universität zu Berlin veröffentlichte ein studentisches Mitglied einer Kommission des Akademischen Senats Teile von Gutachten über ein soziales Netzwerk. Die Motive sind nicht bekannt. - - 2 3. Wer ist in seiner Funktion berechtigt, solche Dokumente bzw. Gutachten laut Verfahrensordnung überhaupt einzusehen bzw. überreicht oder übermittelt zu bekommen? Zu 3.: Die Mitglieder des Akademischen Senats und seiner Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie die mit Rede- und Antragsrecht im Akademischen Senat ausgestatteten Personen (die Mitglieder des Präsidiums, die Dekaninnen und Dekane, die oder der Vorsitzende des Kuratoriums, die Direktorinnen und Direktoren der Zentralinstitute, die Zentrale Frauenbeauftragte , die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung, jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter des ReferentInnenrats, des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung ). 4. Wie findet die Kenntnisnahme dieser Gutachten statt? Werden solche Dokumente bzw. Gutachten den verfahrensmäßig Berechtigten ausgehändigt, zur Einsicht gegeben oder sogar per Mail übermittelt? Zu 4.: Unterlagen zu Tagesordnungspunkten des öffentlichen Teils der Sitzungen des Akademischen Senats werden den unter 3. genannten Personen per E-Mail zugesandt. 5. In wie vielen Fällen ist es bereits in der Vergangenheit zur Weitergabe vertraulicher Dokumente bzw. Gutachten der Humboldt Universität gekommen und welche Konsequenzen wurden jeweils aus der Veröffentlichung gezogen? Zu 5.: Der Humboldt-Universität zu Berlin sind keine weiteren Fälle bekannt, in denen vertrauliche Dokumente oder Gutachten an nichtberechtigte Personen weitergegeben worden sind. 6. Wie beabsichtigt die Humboldt-Universität künftig sicherzustellen, dass die wissenschaftlichen Mindeststandards der vertraulichen Behandlung von wissenschaftlichen Gutachten gewährleistet werden? Zu 6.: Die Humboldt-Universität zu Berlin überdenkt zurzeit die geltenden Verfahrensvorschriften, insbesondere die Geschäftsordnung des Akademischen Senats. 7. Wird die Humboldt-Universität für den Fall eines Regelverstoßes hier disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Schritte einleiten bzw. hat die Universität das bereits getan (bitte begründen)? - - 3 Zu 7.: Disziplinarische Maßnahmen können nur bei Vorliegen eines entsprechenden Dienstverhältnisses durchgeführt werden. Nach Kenntnisstand der Humboldt-Universität zu Berlin sind Personen, die in einem Dienstverhältnis zu ihr stehen, an dem in Frage stehenden Vorfall nicht beteiligt gewesen. Die strafrechtliche Verfolgung der Verletzung von Urheberrechten , im vorliegenden Falle jene der Gutachter, setzt einen Strafantrag der Verletzten voraus. Berlin, den 12. März 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -