Drucksache 18 / 18 064 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2019) zum Thema: Schuldenstand und stille Reserven der landeseigenen Unternehmen Berlins – Investitionsbank Berlin (IBB) – Teil 3 und Antwort vom 13. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 064 vom 26. Februar 2019 über „Schuldenstand und stille Reserven der landeseigenen Unternehmen Berlins – Investitionsbank Berlin (IBB) – Teil 3“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Investitionsbank Berlin - Anstalt öffentlichen Rechts - (IBB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Anleihen welcher Länder bzw. Gebietskörperschaften hält die IBB? Zu 1.: Die IBB hält Anleihen folgender Länder (in Mio. EUR): Zudem werden Anleihen an folgenden Gebietskörperschaften gehalten (in Mio. EUR): 2 2. In welchem Ausmaß hält die IBB Anleihen des Landes Berlin? Zu 2.: Die IBB hält Anleihen des Landes Berlin in Höhe von 25,0 Mio. EUR. Dies entspricht einem Anteil von 0,6% vom Gesamtvolumen. 3. Tritt die IBB auch als Käufer am Primärmarkt von Berliner Anleihen auf? Zu 3.: Ja. 4. In welchem Ausmaß beleiht die IBB Anleihen beim Eurosystem? a) Wieviel Notenbankkredit wurde aufgenommen? b) Anleihen in welchem Werte wurden dafür hinterlegt? c) Was entfiel jeweils auf „öffentliche Emittenten“ und was auf andere Emittenten? (Bitte Darstellung der letzten zehn Jahre auf Tagesbasis im Liniendiagramm in einer Abbildung !) Zu 4. a) bis c): Die IBB hinterlegt einen Großteil ihrer EZB-fähigen Anleihen bei der Deutschen Bundesbank unabhängig von einer tatsächlichen Teilnahme an Bundesbankgeschäften . Eine Zuordnung der Aufnahme von Mitteln bei der Bundesbank zu einzelnen Anleihen des Pools ist nicht möglich. Die folgenden Vergangenheitsdaten für die letzten 10 Jahre existieren auf Monatsbasis . 5. Von welchen „anderen Emittenten“ hält die IBB Anleihen? Zu 5.: Andere Emittenten betreffen im Wesentlichen mit 1,5 Mrd. EUR Kreditinstitute, 0,5 Mrd. EUR Realkreditinstitute, 0,3 Mrd. EUR Förderinstitute, 0,2 Mrd. EUR Sparkassen und 0,2 Mrd. EUR Genossenschaftsbanken. 3 (Angaben in Mio. EUR) 6. Wie haben sich die Drohverlustrückstellungen der IBB die letzten zehn Jahre über entwickelt? Worauf ist diese Entwicklung zurückzuführen? (Bitte Darstellung im Liniendiagramm!) Zu 6.: Eine Drohverlustrückstellung muss bei drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Da die IBB kein Handelsbuchinstitut ist, werden Derivate bzw. Handelsgeschäfte, zu denen ggf. Drohverlustrückstellungen gebildet werden müssten, nur im Rahmen der Banksteuerung und der Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen. Die Bewertung dieser Handelsgeschäfte erfolgt im Rahmen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (IDW RS BFA 3 n.F.). Rückstellungen mussten hierzu bisher nicht gebildet werden. 7. Wie haben sich die „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ in den letzten zehn Jahren entwickelt? Worauf ist diese Entwicklung zurückzuführen? (Bitte Darstellung im Liniendiagramm!) Zu 7.: Die Fondsentwicklung kann der folgenden Übersicht und den nachstehenden Erläuterungen entnommen werden. a) Umwandlung von 60,0 Mio. EUR §340f in §340g zur Stärkung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals. b) Erstmalige Dotierung eines Berlin-Förder-Fonds in Höhe von 45,0 Mio. EUR zur Unterstützung der Förderaktivitäten der IBB im Rahmen des zukünftig zu erbringenden Berlin-Beitrages. 4 8. Wie haben sich die Rückstellungen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte Darstellung im Liniendiagramm nach Gesamt, „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“ und „andere Rückstellungen“! Zu 8.: Die Entwicklung der Rückstellungen kann der folgenden Übersicht und den nachstehenden Erläuterungen entnommen werden. a) Die IBB weist in 2017 Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 122,2 Mio. EUR (Vorjahr 112,7 Mio. Euro) aus. Die Pensionsrückstellungen sind vollständig dotiert. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzins aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und den vergangenen sieben Geschäftsjahren (§ 253 Abs. 6 HGB) beträgt zum Bilanzstichtag 20,9 Mio. EUR (Vorjahr 16,4 Mio. EUR). b) Die anderen Rückstellungen gliedern sich in 2017 wie folgt: 9. Warum sind in der Bilanz der IBB Unterpositionen beginnend mit b) oder auch in der Reihenfolge a) und c) unter Auslassung von b) gekennzeichnet und nicht fortlaufend? Z.B. bei Passiva 2.oder Passiva 9.1 Zu 9.: Es wird auf § 2 Abs. 1 RechKredV verwiesen: Institute haben an Stelle des § 266 des Handelsgesetzbuchs über die Gliederung der Bilanz das anliegende Formblatt 1 und an Stelle des § 275 des Handelsgesetzbuchs über die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das anliegende Formblatt 2 (Kontoform) oder 3 (Staffelform) anzuwenden, soweit für bestimmte Arten von Instituten nachfolgend sowie in den Fußnoten zu den Formblättern nichts anderes vorge- 5 schrieben ist. Kreditinstitute mit Bausparabteilung haben die für Bausparkassen vorgesehenen besonderen Posten in ihre Bilanz und in ihre Gewinn- und Verlustrechnung zu übernehmen. Die IBB hat die Nummerierung einschl. der Gliederung von Unterpositionen entsprechend den vorgegebenen Formblättern übernommen. Mit der Umstellung der GuV auf die Staffelform zum 31.12.2016 wurde auch die Nummerierung auf „fortlaufend“ umgestellt. Die Gliederung der Unterpositionen erfolgt jedoch weiterhin gemäß den Vorgaben in den Formblättern. 10. Wie hat sich die „Cost-Income-Ratio“ der IBB in den letzten zehn Jahren entwickelt? Welche Rolle spielt dabei die Niedrigzinspolitik der EZB? Zu 10.: Die Förder-Cost-Income-Ratio wird als erfolgsorientierte Steuerungsgröße in der IBB definiert und ermittelt sich aus dem Quotienten aus den Verwaltungsaufwendungen und den operativen Erträgen. Dabei beinhalten die operativen Erträge außer dem Zins- und Provisionsergebnis das sonstige betriebliche Ergebnis inkl. des Berlin- Beitrages. Die Förder-Cost-Income-Ratio wird durch die unverändert andauernde Niedrigzinsphase weiterhin belastet; trotz einer hohen Kostendisziplin im Verwaltungsaufwand können die rückläufigen Zinserträge den Anstieg der Förder-Cost-Income-Ratio nicht verhindern. Berlin, den 13. März 2019 Ramona P o p ............................................... Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe