Drucksache 18 / 18 067 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Swyter (FDP) vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2019) zum Thema: Briten in Berlin – Mögliche Folgen durch den Brexit für den Berliner Arbeitsmarkt und Antwort vom 12. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Florian Swyter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18067 vom 26. Februar 2019 über Briten in Berlin - Mögliche Folgen durch den Brexit für den Berliner Arbeitsmarkt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Beschäftigte des Landes sind britische Staatsbürger? Zu 1.: Im Juni 2018 waren 67 Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst Berlin mit britischer Staatsangehörigkeit beschäftigt. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese Zahl bis zum heutigen Tag nicht wesentlich verändert hat. Britische Beschäftigte in Ausbildung werden statistisch nicht erfasst und sind daher in der o. g. Zahl ggf. nicht enthalten. 2. Wie viele Beschäftigte der landeseigenen Unternehmen sind britische Staatsbürger? Zu 2.: Die Frage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um dem Fragestellenden ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, wurden die bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts und großen landeseigenen Unternehmen des privaten Rechts um Zulieferung gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Bei den Landesunternehmen sind nach derzeitigem Stand 29 Personen mit britischer Staatsbürgerschaft beschäftigt. 3. Wie viele Beschäftigte der Universitäten sind britische Staatsbürger? Zu 3.: An den Berliner Universitäten arbeiten 101 Beschäftigte mit britischer Staatsbürgerschaft. Seite 2 von 2 4. Wie viele von ihnen haben sich bislang für den Erwerb eines Aufenthaltstitels vormerken lassen? Zu 4.: Im Hinblick darauf, dass nicht bekannt ist, welche von den Personen, die sich auf der Homepage der Berliner Ausländerbehörde in die Brexit-Liste für die Beantragung eines Aufenthaltstitels eingetragen haben, dem Personenkreis der Frage 1 bis 3 zuzuordnen sind, kann diese Frage nicht beantwortet werden. 5. Wie viele von ihnen haben bereits einen Einbürgerungsantrag gestellt? 6. Wie viele von ihnen haben bereits die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten? Zu 5. und 6.: Die erbetenen Daten werden statistisch nicht erfasst, sodass hierzu keine Angaben gemacht werden können. 7. Mit welcher Bearbeitungszeit muss derzeit durchschnittlich bei einem Einbürgerungsantrag gerechnet werden? Zu 7.: Es wird auf die Antwort des Senats vom 31. Oktober 2018 zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16 760 verwiesen. In die durchschnittliche Bearbeitungszeit nicht eingerechnet werden kann in diesem Zusammenhang der Zeitraum, den ein mögliches Verfahren zur Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit in Anspruch nimmt, da dies in der Verantwortung des jeweiligen Staates liegt. 8. Wie viele britische Staatsbürger haben in Berlin bislang eine Arbeitserlaubnis nach Verlassen der Unionsbürgerschaft beantragt? Zu 8.: Sofern der Fragesteller mit „Arbeitserlaubnis“ eine Aufenthaltserlaubnis meint, gab es am 1. März 2019 5.708 Einträge für insgesamt 7.037 Personen in der Brexit-Liste für die Beantragung eines Aufenthaltstitels. 9. Wie viele britische Staatsbürger haben in Berlin bislang eine solche Arbeitserlaubnis erhalten? Zu 9.: Da der Brexit bislang noch nicht eingetreten ist, haben bislang auch keine britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eine solche Arbeitserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Berlin, den 12. März 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport