Drucksache 18 / 18 072 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 28. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2019) zum Thema: Ausnahmezustand Rettungsdienst bei der Berliner Feuerwehr und Antwort vom 14. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18072 vom 28. Februar 2019 über Ausnahmezustand Rettungsdienst bei der Berliner Feuerwehr ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wird der Ausnahmezustand Rettungsdienst bei der Berliner Feuerwehr ausgerufen, was sind die Voraussetzungen dafür und wo sind diese normiert? Zu 1.: Der Ausnahmezustand (AZ) Rettungsdienst wird ausgerufen, wenn die Auslastung der Einsatzmittel des Rettungsdienstes überdurchschnittlich hoch ist und aus diesem Grund eine verlängerte Eintreffzeit der vorhandenen Rettungswagen zu erwarten ist. Die Bewertung und Entscheidung, den Ausnahmezustand auszurufen, erfolgt durch den Lagedienst der Berliner Feuerwehr. 2. Welche tatsächlichen Folgen für Personal- und Sachmittel hat die Ausrufung des Ausnahmezustands jeweils? 3. Wie wirkt sich die Ausrufung auf die Besetzung der Wachen der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr und auf die der jeweiligen Einsatzfahrzeuge aus? Zu 2. und 3.: Bei dem Ausnahmezustand Rettungsdienst handelt es sich um eine innerbetriebliche Anpassung der Organisationsabläufe der Berliner Feuerwehr. Es handelt sich somit um eine einsatztaktische Maßnahme der Berliner Feuerwehr, die die Verfügbarkeit von Einsatzmitteln des Rettungsdienstes temporär erhöhen soll. Wesentliches Merkmal ist in diesem Fall, dass bis zu zehn zusätzliche Rettungswagen der Berufsfeuerwehr in Dienst gestellt werden, die für diesen Fall auf verschiedenen Feuerwachen der Berufsfeuerwehr stationiert sind. Die temporäre Besetzung dieser zusätzlichen Rettungswagen erfolgt durch das diensthabende Personal der jeweiligen Feuerwache. Hierfür werden im Regelfall Fahrzeuge der Brandbekämpfung bzw. der technischen Hilfeleistung außer Dienst genommen oder im Personal gemindert. Durch die Verteilung der vorbenannten Rettungswagen über das gesamte Stadtgebiet ist diese Minderung jedoch auf mehrere Bereiche verteilt, so dass sie temporär kompensiert werden kann. Seite 2 von 4 Auswirkungen auf die Freiwilligen Feuerwehren sind allenfalls dann festzustellen, wenn der Lagedienst der Berliner Feuerwehr entscheidet, Freiwillige Feuerwehren zur Wachbesetzung zu alarmieren. Dies ist beim Ausnahmezustand Rettungsdienst jedoch nicht im Regelfall vorgesehen, sondern würde allenfalls dann hinzutreten, wenn es aufgrund weiterer Umstände (wie z.B. größerer Einsatzlagen) erforderlich erscheint. Ferner werden im Ausnahmezustand Rettungsdienst vermeidbare Außerdienstnahmen von Rettungsmitteln auf einsatzschwächere Zeiten verschoben. Zudem sind die Dienstkräfte angehalten, die Einsatzbereitschaft der Rettungswagen zügig wieder herzustellen. Folgen für Sachmittel sind nicht bezifferbar. In der Leitstelle muss während der Zeit des erhöhten Notrufaufkommens im Rettungsdienst mehr Personal zur Abarbeitung der anstehenden Notrufe eingesetzt werden. Dies geht zu Lasten der den Dienstkräften zustehenden Bereitschafts- oder Pausenzeiten. Diese Zeiten sind entsprechend nachzugewähren. 4. Welche rechtlichen Folgen sind mit der Ausrufung des Ausnahmezustands Rettungsdienst verbunden und wo sind diese normiert? Zu 4.: Keine. Das Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (Rettungsdienstgesetz – RDG) gilt uneingeschränkt auch im Ausnahmezustand Rettungsdienst. 5. Welche rechtlichen Vorgaben gibt ist hinsichtlich der Ausrufung des Ausnahmezustands Rettungsdienst und wo sind diese normiert? Zu 5.: Keine. Es handelt sich – wie bereits dargestellt – lediglich um eine Anpassung der innerbetrieblichen Organisationsabläufe bei der Berliner Feuerwehr, um dem jeweiligen Einsatzaufkommen bzw. punktuellen Spitzenauslastungen Rechnung zu tragen. Dies ist vergleichbar mit anderen Ausnahmezuständen, die bei der Berliner Feuerwehr anlassbezogen ausgerufen werden können, wie z.B. dem Ausnahmezustand Wetter, der zur Abdeckung von wetterbedingten Spitzenauslastungen möglich ist. 6. Wie wirkt sich die Ausrufung des Ausnahmezustandes Rettungsdienst auf die Schutzziele und deren Einhaltung aus? Zu 6.: Es kann bei einer hohen Auslastung im Rettungsdienst zu verzögerten Eintreffzeiten von Rettungswagen kommen. 7. Wird die Einhaltung der Schutzziele unter normalen Bedingungen anders bewertet als bei Ausrufung des Ausnahmezustandes und wenn ja warum und wo ist das geregelt? Zu 7.: Nein. Die statistische Erfassung erfolgt jahresbezogen über alle Einsätze und unabhängig davon, ob der Ausnahmezustand Rettungsdienst ausgerufen wurde. 8. Wird der Ausnahmezustand für den Raum Berlin oder für einzelne Wachen ausgerufen? Seite 3 von 4 Zu 8.: Im Regelfall wird der Ausnahmezustand Rettungsdienst für das gesamte Stadtgebiet ausgerufen. Die regionale Verstärkung einzelner Wachbereiche ist jedoch grundsätzlich ebenfalls möglich. 9. Wie oft wurde im Jahr 2018 und wie oft bislang im Jahr 2019 insgesamt/pro Wache der Ausnahmezustand Rettungsdienst ausgerufen (erbitte nach Monaten gesonderte Darstellung)? Zu 9.: Der AZ Rettungsdienst wurde im Jahr 2018 insgesamt 41 mal ausgerufen: Januar 3 Februar 10 März 11 April 2 Mai 1 Juni 2 Juli 1 August 7 September 4 Im Jahr 2019 wurde der Ausnahmezustand Rettungsdienst bislang am 19.02.2019 und am 28.02.2019 ausgerufen (Stand: 07.03.2019) 10. Soweit die Ausrufung des Ausnahmezustands an die Anzahl der einsatzbereit zur Verfügung stehenden Fahrzeuge anknüpft: sieht der Senat einen Zusammenhang und wenn ja: was gedenkt er zu unternehmen? 11. Welche Anzahl an Ausnahmezuständen sieht der Senat pro Monat/Wache als „normal“/vertretbar an und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus? 12. Was unternimmt der Senat konkret, um die Anzahl der Ausnahmezustände zu reduzieren und die dafür verantwortlich gemachten Gründe abzustellen? Zu 10. bis 12.: Der Ausnahmezustand Rettungsdienst ist - wie auch der Ausnahmezustand Wetter - eine einsatztaktische Maßnahme, mit der auf besondere Spitzenbedarfe reagiert wird, die in der Regel durch externe Umstände (wie z.B. extreme Hitze, krankheitsbedingte Funktionsminderungen, Blitzeis, etc.) und eine daraus resultierende hohe Auslastung verursacht werden. Es handelt sich folglich um eine Abweichung vom „Normalzustand“, die weder planbar noch beeinflussbar ist. Die Ausrufung des Ausnahmezustandes Rettungsdienst hängt grundsätzlich von der Auslastung des Rettungsdienstes und von der Anzahl der einsatzbereit zur Verfügung stehenden Rettungswagen ab. Neben dem täglichen Fahrzeugausgleich, bei dem dafür Sorge getragen wird, dass nach Möglichkeit keine Rettungswagen außer Dienst genommen werden, sind weitere Maßnahmen in der Umsetzung, die für eine Verbesserung der Verfügbarkeit von Rettungswagen sorgen sollen. Hierzu gehört zum Beispiel, dass die Statusmeldungen der Einsatzfahrzeuge und die befristeten Außerdienstnahmen von Einsatzmitteln im Rahmen des Qualitätsmanagements überprüft und anlassbezogen auch kritisch hinterfragt werden. Seite 4 von 4 Zudem wurden bereits für die schnelle Durchführung von Kleinstreparaturen an den Fahrzeugen mehrere über das Stadtgebiet verteilte Vertragswerkstätten verpflichtet. Hierdurch können die Ausfallzeiten von Rettungswagen bei kleineren Defekten minimiert werden. Ferner wurden dezentrale Gerätelager eingerichtet, um dem Ausfall der Fahrzeugausstattung bzw. der medizinischen Geräte schneller begegnen zu können. Darüber hinaus spielt die stetige Steigerung der Anzahl der Rettungsdiensteinsätze in Berlin eine wesentliche Rolle, der mit zusätzlichem Personal begegnet werden muss. Hier macht sich jedoch auch der Fachkräftemangel bemerkbar. Durch diverse medienwirksame Aktionen (z. B. das am 11.02.2019 durchgeführte Twitter-Gewitter) und eine groß angelegte Ausbildungsoffensive wird für die Tätigkeit bei der Berliner Feuerwehr geworben, um mehr Personal zu gewinnen. Ferner fließen ermittelte Stellenmehrbedarfe in die im Rahmen der Haushaltsplanung zu erstellende Dienstkräfteanmeldung der Berliner Feuerwehr ein. Zudem befindet sich derzeit die Ausschreibung einer Kampagne in der Vorbereitung, in deren Rahmen die Bevölkerung darüber aufgeklärt und sensibilisiert werden soll, in welchen Fällen der Notfallrettungsdienst in Anspruch genommen werden kann und in welchen Fällen eventuell andere Versorgungssysteme, wie z.B. der Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Hilfeersuchen besser gerecht werden können. Berlin, den 14. März 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport