Drucksache 18 / 18 074 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marc Urbatsch und Harald Moritz (GRÜNE) vom 01. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2019) zum Thema: Anlagenfreigabe am BER und Antwort vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) und Herrn Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18074 vom 01. März 2019 über Anlagenfreigabe am BER ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Diese ist in die Antworten einbezogen. 1. Ist am BER der erfolgreiche (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) Abschluss der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung der Anlagengruppe 04.01. (Sprinkleranlage) durch den übergeordneten Sachverständigen bereits erfolgt? Wenn ja, wann (bitte konkretes Datum)? Wenn nein, wann wird der erfolgreiche Abschluss der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung dieser Anlagengruppe erwartet? Bitte konkreten Monat angeben 2. Wann wird der erfolgreiche Abschluss (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung der Anlagengruppe 03.04 (übergeordnete sicherheitsgerichtete speicherprogrammierbare Steuerung (ÜSSPS) – Entrauchungsanlage ) durch den übergeordneten Sachverständigen erwartet? Bitte konkreten Monat angeben 3. Wann wird der erfolgreiche Abschluss (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung der Anlagengruppe AG 05.1 (Brandmeldeanlage im Fluggastterminal „FGT“) durch den übergeordneten Sachverständigen erwartet ? Bitte konkreten Monat angeben 4. Wann wird der erfolgreiche Abschluss (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung der Anlagengruppe AG 06 Kabelgewerke (SSV u. SiBel) durch den übergeordneten Sachverständigen erwartet? Bitte konkreten Monat angeben. 5. Wann wird der erfolgreiche Abschluss (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung des Main-Pier-Nord und Main-Pier-Süd durch den übergeordneten Sachverständigen erwartet? Bitte konkreten Monat angeben . 6. Wann wird der erfolgreiche Abschluss (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung des Fluggastterminals (FGT) durch den übergeordneten Sachverständigen erwartet? Bitte konkreten Monat angeben. 2/2 Zu 1. bis 6.: Jede sicherheitsgerichtete Anlage erfüllt eine Teilfunktion des ganzheitlichen anlagentechnischen Brandschutzes am Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Funktionsweise und Zusammenwirken des anlagentechnischen Brandschutzes sind detailliert im Brandschutzkonzept und in der Brandschutzmatrix baurechtlich geregelt. Der anlagentechnische Brandschutz ist erst dann realisiert, wenn in der Wirk- und Prinzip -Prüfung (WPP) jede Anlage sowohl ihre eigene als auch die Funktion des Hineinwirkens in weitere notwendige Anlagen erfüllt. Somit ist die Freigabe je Anlagengruppe lediglich ein erster Schritt zum Erlangen dieses Nachweises. Die WPP ist für Sommer dieses Jahres geplant. Weitergehende Angaben unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und können deshalb im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage nicht erfolgen. 7. Wie viel zeitlichen Vorlauf benötigen die Flugsicherung und die Fluglinien ab erfolgreichem Abschluss der Wirkprinzipprüfung? Bitte in Monaten angeben. Zu 7.: Die Flugsicherung und die Fluglinien erwarten einen Informationsvorlauf von bis zu 18 Monaten für die Inbetriebnahme, der sich am geplanten Inbetriebnahmetermin des BER im Oktober 2020 orientiert. Die FBB hat mitgeteilt, dass sie mit allen Beteiligten rechtzeitig die Gespräche zur Vorbereitung der Inbetriebnahme aufnehmen werde. Es bestehe keine Verknüpfung zum Abschluss der WPP. Berlin, den 19.03.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen