Drucksache 18 / 18 079 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 01. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2019) zum Thema: EU-Fördermitteln für den Bezirk Lichtenberg und Antwort vom 13. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18079 vom 01. März 2019 über EU-Fördermittel für den Bezirk Lichtenberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe flossen seit 2008 EU-Fördermittel in Projekte/Maßnahmen in den Bezirk Lichtenberg (bitte aufschlüsseln nach Jahren, konkreten Maßnahmen/Projekten, EU-Förderquelle und Höhe der Fördersumme, Kofinanzierung)? Zu 1.: Für die Förderperiode 2007 – 2013 ist eine Auflistung der EFRE und ESF-Mittel nach Bezirken nicht möglich: Das Verzeichnis der Begünstigten der letzten Förderperiode wurde aufgrund der EU-rechtlichen Vorgaben gemäß Artikel 69 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 der Kommission vom 11. Juli 2006 in Verbindung mit Art. Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 (Verordnung (EG): Verordnung der Europäischen Gemeinschaft) erstellt. Vorgabe war lediglich die Veröffentlichung des Namens des Begünstigten, der Bezeichnung der Vorhaben und des Betrags der für die Vorhaben bereitgestellten öffentlichen Beteiligungen einschließlich des Jahres der Bewilligung, jedoch keine Veröffentlichung der Ortsdaten der Begünstigten . Die Liste der Begünstigten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung befindet sich hier: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/europaeischestrukturfonds /efre/programme/2007-13/artikel.109267.php Seit Beginn der Förderperiode 2014-2020 führt der Senat alle Projekte, die in Berlin aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert worden sind, für jeden der beiden Fonds in einer 2 Liste der Vorhaben auf. Diese regelmäßig aktualisierten Listen werden online veröffentlicht und sind einer interessierten Öffentlichkeit jederzeit zugänglich. Sie werden aufgrund der EU-rechtlichen Vorgaben gemäß Artikel 115 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang XII der Verordnung 1303/2013 der Europäischen Union erstellt und folgen daher einem EU-weit einheitlichen Format. Die Liste der Vorhaben für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kann hier eingesehen werden: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/europaeischestrukturfonds /liste-der-vorhaben-2018-06-30.xlsx Die Liste der Vorhaben für den Europäischen Sozialfonds findet sich hier: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/europaeischestrukturfonds /begleitausschuss-und-arbeitskreise/181210_liste_der_vorhaben.xlsx Diese beiden Listen sind gemäß Anhang XII Nr. 1 der Verordnung 1303/2013 gestaltet und enthalten jeweils die Namen der Empfänger und Empfängerinnen der Förderung (jedoch nur juristische Personen), den Namen und eine Kurzbeschreibung des Projektes, den Beginn und das Ende des Projektes, die geförderten Gesamtkosten sowie nunmehr auch die Postleitzahl als Information über den Ort des Projektes. Sie können bei Bedarf von den Nutzerinnen und Nutzern nach Postleitzahlen gegliedert werden, um eine Listung der Projekte pro Bezirk zu erreichen. Seit der Förderperiode 2007-2013 beträgt der Kofinanzierungssatz für die aus den Strukturfonds in Berlin geförderten Vorhaben 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten . Empfängerinnen und Empfänger von Mitteln aus EU-Förderprogrammen außerhalb der EU-Strukturfonds sind dem Senat gegenüber nicht informationspflichtig. Der Senat hat daher keinen Überblick über Mittel, die im Rahmen einzelner zentral von Europäischen Kommission verwalteter EU-Förderprogramme in den vergangenen Jahren bewilligt wurden. 2. Gab es in den Jahren seit 2008 im Bezirk Lichtenberg Projekte, die aufgrund fehlender Kofinanzierungsmittel seitens der Antragsteller oder seitens des Landes Berlin nicht gefördert werden konnten? Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Höhe der geplanten Fördersumme und Höhe des fehlenden Kofinanzierungsanteils)? 3. Wurden im Rahmen der letzten Förderperiode und der laufenden Förderperiode bereits Anträge aus dem Bezirk Lichtenberg auf EU-Förderung abgelehnt, die nicht an einer fehlenden Kofinanzierung gescheitert sind? Wenn ja, um welche konkreten Projekte/Maßnahmen handelt es sich? Aus welchen Gründen wurden die jeweiligen Anträge abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Zu 2. und 3.: Dem Senat ist nicht bekannt, ob und ggf. aus welchen Gründen Anträge aus dem Bezirk Lichtenberg abgelehnt wurden. 3 4. Wie stellt sich die Unterstützung durch EU-Mittel Lichtenbergs im Vergleich zu den anderen Berliner Bezirken dar (bitte aufschlüsseln nach Bezirk, Jahr (2008-2018) und Höhe der Fördersumme)? Zu 4.: Ein Vergleich zu anderen Berliner Bezirken ist mittels einer Zuordnung nach Postleitzahlen möglich. Insofern wird auf die Beantwortung zu 1. verwiesen. Berlin, den 13. März 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ............................................... 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