Drucksache 18 / 18 080 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Gindra (LINKE) vom 01. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2019) zum Thema: Wie ist der Planungsstand an der Großbeerenstraße/ Forddamm/ Alt-Mariendorf in 12107 Berlin? und Antwort vom 13. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Harald Gindra (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18080 vom 01.03.2019 über Wie ist der Planungsstand an der Großbeerenstraße/ Forddamm/ Alt-Mariendorf in 12107 Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft im Wesentlichen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Ist auf dem Grundstück Großbeerenstraße/ Forddamm/ Alt-Mariendorf ein Bauvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land geplant? Frage 2: Welches Bauvorhaben wird dort geplant (bitte Angaben zu Art, Maß und Nutzung, Baubeginn, geplanter Fertigstellung usw.) Antwort zu 1 und 2: Auf dem Grundstück Großbeerenstraße/Forddamm/Alt-Mariendorf plant die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH den Bau eines Geschosswohnhauses als 4- bis 6- geschossige Blockrandbebauung. Errichtet werden sollen circa 62-65 Wohnungen mit insgesamt rund 3.600m² Wohnfläche. Es ist vorgesehen, dass 50% der Wohnungen als geförderte Wohnungen vermietet werden. Grundlage für die Bebauung sind die Regelungen im Bebauungsplan XIII-290b aus dem Jahr 2006. 2 Der Baubeginn ist für 2020 und die Fertigstellung für 2022 geplant. Frage 3: In 2014 gab es bereits eine Wohnungsbau-Ankündigung, wieso hat sich das Wohnungsbauvorhaben verzögert? Antwort zu 3: Trotz vorhandenem Baurecht (B-Plan) ist für die Projektentwicklung durch die STADT UND LAND eine intensive Vorbereitung und Abstimmung mit Behörden, Nachbar/innen, Gutachter/innen usw. erforderlich. Nach der Erstellung der erforderlichen Unterlagen wurde im Januar 2019 eine EU-weite Ausschreibung für die Bau- und Planungsleistungen auf der Vergabeplattform bekanntgegeben. Frage 4: Ist der Bebauungsplan XIII-113 von 1966 rechtsgültige Planungsgrundlage oder wird ein neuer B-Plan angestrebt? Antwort zu 4: Rechtsgültige Planungsgrundlage ist der Bebauungsplan XIII-290b aus dem Jahr 2006. Frage 5: Warum sind aktuell Baumfällungen durchgeführt worden, dient dies der Baufeldfreimachung? Antwort zu 5: Aufgrund der Nähe zum historischen Stadtkern von Alt-Mariendorf befindet sich das Grundstück in einem archäologischen Verdachtsgebiet. Daher sind vor Baubeginn archäologische Untersuchungen nötig, mit denen demnächst begonnen wird. Hierfür erfolgten erste Freimachungen, der Aufwuchs und die Sträucher auf dem Grundstück wurden gerodet, der Müll entsorgt sowie ein Bauzaun aufgestellt. Bäume wurden im Zuge dessen bisher nicht gefällt. Frage 6: Wurden die Anwohner/innen über das Bauvorhaben und wenn ja, in welcher Form informiert, gab es öffentliche Beteiligungsmöglichkeiten? Wenn nicht, werden entsprechende Informationen noch erfolgen? Antwort zu 6: Das geltende Planungsrecht sieht bei der Durchführung von Bebauungsplan-Verfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Die entsprechende Beteiligung der Anwohner/innen ist im Zuge der Bebauungsplanaufstellung für den Bebauungsplan XIII-290b erfolgt. Im Hinblick auf die aktuell geplante Bebauung haben im Herbst 2018 zwischen der STADT UND LAND und den direkten Nachbar/innen erste Gespräche zu projektspezifischen Themen stattgefunden. Sobald eine konkrete Planung erstellt und eine Baugenehmigung durch die zuständigen Behörden erteilt wurde, wird die STADT UND LAND in geeigneter Weise über das Bauvorhaben informieren. 3 Frage 7: Warum wird das Bauvorhaben nicht durch ein Bauschild angezeigt? Warum gibt es vor Ort keine Hinweise auf eine Baumaßnahme? Antwort zu 7: Die STADT UND LAND wird rechtzeitig vor Baubeginn 2020 ein Bauschild aufstellen. Berlin, den 13.03.2019 Lompscher ................................ Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen