Drucksache 18 / 18 081 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kristian Ronneburg und Regina Kittler (LINKE) vom 01. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2019) zum Thema: Jugendverkehrsschulen - Personalausstattung (2) und Antwort vom 13. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg und Frau Abgeordnete Regina Kittler (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18081 vom 1. März 2019 über Jugendverkehrsschulen - Personalausstattung (2) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer ist an den Berliner Schulen für die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in jeweils welchem Stundenumfang zuständig (bitte nach Schularten differenzieren)? Zu 1.: Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung ist eines der übergreifenden Themen im Teil B des Rahmenlehrplans 1-10, jedoch nicht in der Stundentafel der Berliner Schule als Unterrichtsfach ausgewiesen. Eine Vorgabe bezüglich der zu erteilenden Wochen - oder Jahresstunden existiert daher nicht. 2. Wer ist an den Berliner Grundschulen für die Radfahrausbildung in jeweils welchem Stundenumfang verantwortlich? Zu 2.: Gemäß § 13 Abs. 2 der Grundschulverordnung (GsVO) wird in der Jahrgangsstufe 4 in Zusammenarbeit mit der Polizei die Radfahrprüfung durchgeführt, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Beide Teile sind schulische Veranstaltungen und unterliegen der Aufsicht der Schule. Den Personaleinsatz für Unterricht und ergänzende Förderung und Betreuung regelt jede Schule in eigener Verantwortung . 2 3. Hält der Senat die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. 18/17240 angegebene Personalausstattung von insgesamt 23 Anrechnungsstunden für den Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung für die gesamte Stadt für ausreichend? Zu 3.: Die personelle Ausstattung im Umfang von 23 Anrechnungsstunden für Schulberaterinnen und Schulberater der Regionalen Fortbildung Berlin ist ausreichend, da das Thema Mobilitäts- und Verkehrserziehung, wie auch andere übergreifende Themen, integriert in allen Fachfortbildungen und schulischen Beratungen behandelt werden kann. 4. Wie teilen sich die insgesamt 23 Anrechnungsstunden auf die vier Regionenverbünde auf? Zu 4.: In den Regionenverbünden sind jeweils ein bis zwei Schulberaterinnen und Schulberater für Fortbildungen und Beratungen zum Thema beauftragt. Veranstaltungen werden teilweise auch in Kooperation mit anderen Verbünden angeboten. Die 23 benannten Anrechnungsstunden verteilen sich auf Verbund 1 mit 9 Anrechnungsstunden , Verbund 2 mit 10 Anrechnungsstunden und Verbund 4 mit 4 Anrechnungsstunden . Der Schulberater des Verbundes 4 ist auch in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit weiteren Anrechnungsstunden tätig und bietet überregionale Veranstaltungen für alle Verbünde an. Im Verbund 3 werden zum nächsten Schuljahr 2019/2020 Schulberaterinnen und Schulberater für dieses Themenfeld benannt werden . 5. Welche weiteren zeitlichen Ressourcen für die Schulberatung im Bereich Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung stehen evtl. bezirklich zusätzlich zur Verfügung? Zu 5.: Alle Ressourcen sind unter 4. benannt. 6. Welche konkreten Aufgaben haben die Schulberater*innen für den Bereich Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung? Zu 6.: Die Schulberaterinnen und Schulberater führen regelmäßig Netzwerktreffen mit den schulischen Verantwortlichen für Mobilitäts- und Verkehrserziehung durch. Darüber hinaus werden regionale und schulinterne Fortbildungen zu verschiedenen Themen angeboten, beispielsweise zur Schülerlotsenausbildung, zum sicheren Schulweg, zur Helmnutzung und zur Radfahrausbildung. 7. Welche Qualifikationen haben die für Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung zuständigen Schulberater *innen? 3 8. Welche Fortbildungsangebote stehen den o.g. Schulberater*innen für die eigene Qualifizierung zur Verfügung? Zu 7. und 8.: Die Schulberaterinnen und Schulberater werden im Rahmen der Modularen Qualifizierung durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin Brandenburg (LISUM) qualifiziert. Hinzu kommen Veranstaltungen für Schulberaterinnen und Schulberater in den Verbünden. 9. Wie und durch wen ist der regelmäßige Erfahrungsaustausch der o.g. Schulberater*innen organisiert und gesichert? Zu 9.: In der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden halbjährlich verpflichtende Fachgespräche statt. 10. Wie und in welchem Umfang sind die o.g. Schulberater*innen mit ihren Erfahrungen in Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wie Konzeptentwicklung, Beratung und Qualifizierung eingebunden bzw., wenn keine Einbindung erfolgt, warum nicht? Zu 10.: Die Schulberaterinnen und Schulberater wirkten bzw. wirken bei der Erarbeitung der Handreichung zum übergreifenden Thema Mobilitäts- und Verkehrserziehung sowie bei der Weiterentwicklung der AG Radfahrausbildung mit. 11. In welchem Umfang wird der Senat im Kontext der Entwicklung von Qualitätsstandards für die Jugendverkehrsschulen gemäß Berliner Schulgesetz auch die Arbeit der Schulberater*innen im Bereich Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung aufwerten und mit Ressourcen (u.a. zeitlich) besser ausstatten? Zu 11.: Bei der Erarbeitung der Qualitätsstandards für die Jugendverkehrsschulen werden in erster Linie die für die Arbeit der bezirklichen Jugendverkehrsschulen erforderlichen Bedingungen betrachtet. In diesem Kontext wurde auch die wichtige Zusammenarbeit mit den Berliner Schulen und dabei insbesondere die Durchführung der Radfahrausbildung in den Jugendverkehrsschulen in die Überlegungen einbezogen. Die Aufgaben und die Ausstattung der Schulberaterinnen und Schulberater für Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung ist nicht an die bezirklichen Jugendverkehrsschulen angebunden. Die Schulberaterinnen und Schulberater gehören zur Regionalen Fortbildung Berlin und deren Einsatz wird jeweils über die 4 Regionenverbünde organisiert . 12. Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht der Senat im Hinblick auf Ausbau und Qualifizierung der Schulberatung im Bereich Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung und was ist diesbezüglich kurz-, mittel- und langfristig vorgesehen? 4 Zu 12.: Die Modulare Qualifizierung des LISUM bietet im kommenden Schuljahr weitere Qualifizierungen zum Thema an. Des Weiteren werden die Schulberaterinnen und Schulberater in die Vorbereitung eines Fachtages zur Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung eingebunden. Berlin, den 13. März 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie