Drucksache 18 / 18 082 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler und Katalin Gennburg (LINKE) vom 01. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2019) zum Thema: Verankerung von Kulturräumen in neuen Stadtquartieren und Antwort vom 13. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Regina Kittler und Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18082 vom 01.03.2019 über Verankerung von Kulturräumen in den neuen Stadtquartieren Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie werden Räume für Kultur in den Planungen für neue Stadtquartiere verankert? Antwort zu 1: Zur Verankerung von Kultur in den Planungen für die neuen Stadtquartieren gibt es sehr vielfältige, standort- und situationsbedingte Ansätze. Kultur und Kulturräume umfassen ein sehr weites Spektrum – insbesondere wenn es sich um solche für freie Initiativen handelt – und werden wesentlich durch nachhaltig engagierte Akteure initiiert. Sie entziehen sich daher einer direkten Planung. Stadtplanung kann daher nur Potenzialflächen vorsehen – soweit deren spätere Nutzung wahrscheinlich ist und die erforderlichen Vorleistungen wirtschaftlich tragfähig erscheinen. Im Falle fest geplanter oder bereits bestehender öffentlicher oder privater Kulturkomponenten ist die Integration in den neuen Stadtquartieren wesentlich einfacher und gängige Praxis. Hierzu zwei sehr gegensätzliche Beispiele: Der „Kulturbaustein“ im neuen Stadtquartier „Neue Mitte Tempelhof“ besteht aus dem Ersatzneubau einer Bibliothek, eines Volkshochschul-Einrichtung sowie einer Musikschule und gemeinsam genutzten Veranstaltungsräumen. Derzeit laufen parallel die Absicherung der notwendigen Investitionen in den Planungen Berlins und die Vorbereitung der städtebaulichen Rahmenplanung für das Vorhaben. Im Falle des neuen Stadtquartiers „Johannisthal/Adlershof“ bestand und besteht die Aufgabe darin, eine bestehende Theaterinitiative in einem denkmalgeschützten Bestandsbau durch die Entwicklung eines geeigneten Privatisierungskonzeptes für das Gebäude möglichst zukunftssicher in den Stadtteil zu integrieren. 2 Für die übrigen neuen Stadtquartiere wird die Berücksichtigung von Flächen für Angebote der bezirklichen Kulturarbeit in Bibliotheken, Musikschulen, regionalen Museen, Jugenkunstschulen, Spielstätten der darstellenden Kunst und kommunalen Galerien im engen Austausch mit den für Kultur und Weiterbildung zuständigen Ämtern der Bezirke unter Einbeziehung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa abgestimmt. Frage 2: Wie werden die im Antrag „Zügige Entwicklung neuer Stadtquartiere“, Drs.: 18/0724, beschlossenen Leitlinien: „geeignete Grundstückparzellierung und Mischung mit gewerblichen, sozialen und kulturellen Nutzungen, insbesondere in Erdgeschosszonen“ und „Bereitstellung öffentlicher Flächen für (Frei-) Räume alternativer, nicht-kommerzieller Kunst und Kultur, auch der Jugend; Stärkung der Berliner Clubkultur durch Vergabe landeseigener Liegenschaften; alternative Stadtfreiräume als integraler Bestandteil einer neuen Stadtentwicklung“ konkret umgesetzt? Antwort zu 2: Bei den aktuell 14 neuen Stadtquartieren handelt es sich um sehr unterschiedliche Quartiere. Je nach Größe, stadträumlicher Lage und städtebaulicher Dichte haben kulturelle Nutzungen bzw. Kulturräume unterschiedliche Ausprägungen und Entwicklungschancen in den jeweiligen Quartieren. Die beschlossenen Leitlinien werden bei der Entwicklung der neuen Stadtquartiere berücksichtigt und finden entsprechend der Relevanz für das neue Quartier und die bestehenden Nachbarschaften Eingang in der räumlichen und städtebaulichen Planung z.B. durch das Vorhalten von Potenzialflächen. Frage 3: Haben die zuständigen Senatsverwaltungen diesbezüglich bereits eine Vereinbarung zur Entwicklung neuer Stadtquartiere nach diesen Richtlinien getroffen; wenn nein, aus welchen Gründen ist diese entbehrlich bzw. wann wird die Vereinbarung getroffen? Antwort zu 3: Nein, eine solche Vereinbarung wurde bisher nicht geschlossen und ist auch nicht geplant. Eine grundsätzliche Leitlinie ist durch die Beschlussfassung gegeben. Die Konkretisierung geschieht sinnvollerweise projektbezogen und in enger Abstimmung mit den fachlich betroffenen Senats- und Bezirksverwaltungen. Frage 4: Planen die zuständigen Senatsverwaltungen, zukünftig in Bebauungsplänen auch Sonderbauflächen mit Zweckwidmung „Kultur“ auszuweisen; wenn ja, in welchen Bebauungsplänen ist die Ausweisung vorgesehen; wenn nein, wie soll die Kulturnutzung – wenn keine gesonderte Ausweisung „Kultur“ erfolgt – etwa in einem Mischgebiet gegenüber einer dann zulässigen kommerziellen Nutzung (Büroflächen, kleinteiliger Einzelhandel, Hotel etc.) eine Chance erhalten, sich räumlich zu etablieren? Frage 5: Planen die zuständigen Senatsverwaltungen zukünftig in Bebauungsplänen gegebenenfalls eine textliche Festsetzung für eine jeweils zu definierende für Kultur vorzusehende Fläche? Antwort zu 4 und 5: Ja, wenn der Bedarfsträger die Errichtung und den Betrieb der Einrichtung garantiert. Bei privaten Flächen muss die Standortfestlegung in einem Bebauungsplan abwägungssicher erfolgen, denn in diesen Fällen entstehen Übernahmeansprüche und gerichtliche Anforderungen an einen Nachweis, dass keine gleichermaßengeeigneten Flächen im Besitz des Landes Berlin sind. 3 Im Falle landeseigener Flächen gilt es, die damit verbundene Prioritätsentscheidung auch im Licht der vielfältigen Konkurrenzen durch die verantwortlichen Beschlussgremien zu legitimieren. Aus der jeweiligen Situation heraus ist eine geeignete Art der Festsetzung im B-Plan zu entwickeln. Generelle Vorgaben sind nicht zielführend. Frage 6: Haben sich die zuständigen Senatsverwaltungen bereits bezüglich der geplanten Strategie Soziale Infrastruktur verständigt, darin auch Flächen für Kultur vorzusehen? Antwort zu 6: In die geplante „Strategie zur integrierten Infrastrukturplanung für Bildung, Jugend, Kultur, Grün und Sport – Leitlinien, raumbezogene Planungsgrundlagen und Planungsverfahren“ werden zunächst vor allem solche öffentlichen und öffentlich geförderten Einrichtungen der sozialen und grünen Infrastruktur einbezogen, für die ein verbindlicher quantitativer Versorgungsrichtwert vorliegt. Dazu zählen die kulturellen Einrichtungen Bibliotheken und Musikschulen. Für die Einbeziehung der weiteren im Rahmen der Entwicklung lebendiger Quartiere wichtigen kulturellen Angebote von Jugendkunstschulen, Regionalmuseen und Galerien sowie von Spielstätten für Musik und Darstellende Kunst (insb. Kinder- und Jugendtheater) sind – auch im Rahmen der vom Senat beabsichtigten Erarbeitung von Standards – Versorgungsrichtwerte und Fachplanungen zu erstellen. Frage 7: Bis wann soll die Strategie Soziale Infrastruktur fertiggestellt sein? Antwort zu 7: Es wird angestrebt, die „Strategie zur integrierten Infrastrukturplanung für Bildung, Jugend, Kultur, Grün und Sport – Leitlinien, raumbezogene Planungsgrundlagen und Planungsverfahren“ bis Ende 2019 fertigzustellen. Frage 8: Wie werden Räume für Kultur, insbesondere Bibliotheken und Musikschulen, bei den im Rahmen der Schulbauoffensive geplanten Schulneubauten und großen Sanierungsprojekten verankert? Antwort zu 8: Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Aufstellung von Raum- und Funktionsprogrammen der Schulneubauten beim Bedarfsträger, in diesem Fall der Senatsverwaltung für Bildung, Jungend und Familie. Bei den bisher eingereichten Raumund Funktionsprogrammen sind über den schulischen Bedarf hinaus keine zusätzlichen Räume aufgelistet. Die Funktitonsprogramme sehen allerdings vor, dass die Gemeinschaftsflächen der Schulen zentral zusammengefasst im Erdgeschoss angeordnet werden sollen, um andere außerschulische Nutzungen zu ermöglichen. Für die Großsanierungsfälle liegt die Bedarsträgerschaft bei den Bezirken. Hier wird gegenwärtig im Rahmen einer Zielplanung ein Raum- und Funktionsprogramm in einem partizipativen Prozess erarbeitet, das für die Verankerung außerschulischer Nutzungen grundsätzlich offen ist. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. 4 Frage 9: Welche Mittel sind für die Umsetzung von Räumen für Kultur im Rahmen der Schulbauoffensive und bei großen Sanierungsprojekten vorgesehen? Antwort zu 9: Zunächst keine. Sollte es zur Umsetzung von Räumen für Kultur im Rahmen der Schulbauoffensive kommen, sind diese zu veranschlagen. Berlin, den 13.03.2019 Lompscher ................................ Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen