Drucksache 18 / 18 083 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 25. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) zum Thema: Fahrradverkehr in Friedrichshain-Kreuzberg und Antwort vom 18. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18083 vom 25. Februar 2019 über Fahrradverkehr in Friedrichshain-Kreuzberg Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche bezirklichen Unfallschwerpunkte gibt es aus Sicht der Berliner Polizei? Bitte jeweils um örtliche und jährliche Angaben: Anzahl von Verletzten und Getöteten in den Jahren 2008 bis 2018. Antwort zu 1: Gemäß der Definition nach dem Merkblatt für Unfallkommissionen nach VwV-StVO zu § 44 wird von einer Unfallhäufungsstelle innerorts gesprochen, wenn mindestens fünf Verkehrsunfälle gleichen Typs pro Jahr, unabhängig von den Unfallfolgen, an einem innerörtlichen Verkehrsknoten zu verzeichnen sind. Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ereigneten sich gemäß o.g. Definition in den Jahren 2008 bis 2018 an folgenden Örtlichkeiten Unfälle mit verletzten oder getöteten Radfahrenden: 2 Friedrichshain -Kreuzberg 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Admiralstraße/ Kottbusser Straße/ Reichenberger Straße/ Skalitzer Straße/ Adalbertstraße 0 / 7 0 / 6 0 / 6 0 / 9 0/10 0/11 0 / 9 0 / 9 0 / 5 0/10 Andreasstraße / Holzmarktstraß eStralauer Platz/ An der Schillingbrücke 0 / 7 0 / 6 0 / 6 Andreasstraße / Karl-Marx- Allee/ Lebuser Straße 0 / 9 0 / 6 0/10 Bersarinplatz/ Rigaer Straße 0 / 5 0 / 7 Bevernstraße/ Oberbaumstraße /Oppeln er Straße/ Schlesische Straße/ Skalitzer Straße 0 / 8 0 / 6 0 / 9 0 / 7 0 / 8 Blücherstraße/ Brachvogelstraße / Mittenwalder Straße 0 / 5 Blücherstraße/ Mehringdamm/ Obentrautstraß e 0 / 6 0 / 7 0/11 0 / 4 0 / 6 0 / 5 0 / 4 0 / 4 Blücherstraße/ Zossener Straße 0 / 6 0/12 0 / 5 0/11 0 / 6 Böckhstraße/ Bürknerstraße/ Kottbusser Damm/ Schönleinstraß 0 / 4 3 e Danziger Straße/ Landsberger Allee/ Petersburger Straße 0 / 7 0 / 5 0 / 5 Dresdener Straße/ Oranienplatz 0 / 3 Elsenstraße/ Alt-Stralau/ Markgrafendamm / Stralauer Allee 0 / 6 Frankfurter Allee/ Jessnerstraße/ Pettenkoferstraße 0 / 6 Frankfurter Allee/ Jungstraße/ Voigtstraße 0 / 8 0 / 6 0 / 8 Frankfurter Allee/ Niederbarnimstraße / Proskauer Straße 0/14 0 / 8 0 / 5 0 / 4 0 / 7 Frankfurter Tor/ Frankfurter Tor 0/13 0/12 0/10 0/11 0 / 8 0/16 0 / 6 0/13 0/12 Fritz-Riedel- Straße/ Hausburgstraße / Landsberger Allee 0 / 5 0 / 6 Gitschiner Straße/ Prinzenstraße 0 / 7 Gneisenaustraße / Mehringdamm/ Yorckstraße 0 / 6 0 / 8 0 / 4 0/10 Grünberger Straße/ 0 / 5 4 Warschauer Straße Hallesches Ufer/ Mehringbrücke / Wilhelmstraße 0 / 6 Karl-Marx- Allee/ Koppenstraße 0 / 5 0 / 3 Katzbachstraß e/ Kreuzbergstraße 0 / 4 Katzbachstraß e/ Yorckstraße 0 / 6 Kopernikusstraße / Warschauer Straße 0/10 Lausitzer Straße/ Skalitzer Straße/ Lausitzer Platz 0 / 9 0 / 4 0 / 3 Lübbener Straße/ Skalitzer Straße/ Wrangelstraße 0 / 7 0 / 4 Manteuffelstraße / Oranienstraße/ Skalitzer Straße/ Wiener Straße 0 / 8 0 / 9 0/10 0 / 7 0 / 7 Mehringdamm/ Tempelhofer Ufer/ Mehringbrücke 0 / 4 0 / 6 0 / 8 0 / 8 0 / 7 Möckernstraße / Yorckstraße 0 / 5 Mühlenstraße/ Stralauer Allee/ Warschauer Straße/ Am Oberbaum 0 / 5 0 / 9 0 / 9 0 / 9 0 / 9 0 / 7 0/12 0 / 7 0/16 0/12 Oranienstraße/ Moritzplatz 0 / 7 0 / 5 0 / 9 0/10 0 11 0/13 0/12 0/11 5 Prinzenstraße/ Moritzplatz 0 / 9 0 / 7 0/14 0 / 6 0/11 0 / 3 Revaler Straße/ Warschauer Straße 0 /5 Rochowstraße/ Stralauer Allee 0 / 6 Stralauer Allee/ Modersohnstraße 0 / 4 Straße der Pariser Kommune/ Karl-Marx- Allee 0 / 6 0 / 7 1 / 7 0/13 0/12 Stand: 07.03.2019 Legende: x Tote / x Verletzte Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden zu den zu 1. aufgeführten Unfallschwerpunkten seitens des Bezirks und in Zuständigkeit des Landes Berlin ergriffen? Antwort zu 2: Für die nachfolgenden Kreuzungen wurden und werden folgende Maßnahmen ergriffen: Admiralstraße/Kottbusser Straße/Reichenberger Straße/Skalitzer Straße/ Adalbertstraße - Bauliche Maßnahmen wurden durch die Unfallkommission Berlin durchgeführt. - Verkehrskontrollen erfolgen durch Dienstkräfte des zuständigen Polizeiabschnitts 53 im Rahmen einer Einsatzkonzeption. - Eine Änderung im Bereich der Lichtzeichenanlage ist bereits geplant und wird aktuell vorbereitet. Frankfurter Tor/Frankfurter Tor - Im Zuge des Umbaus der Warschauer Straße wurde 2018 eine Veränderung der Radverkehrsführung an dieser Kreuzung abgeschlossen. - Die Dienstkräfte des Polizeiabschnitts 51 führen im Rahmen einer Einsatzkonzeption regelmäßige Kontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch. Mühlenstraße/Stralauer Allee/Warschauer Straße/Am Oberbaum - Durch die Unfallkommission Berlin wurden Maßnahmen zur Änderung der Verkehrsführung veranlasst. - Durch die Dienstkräfte des Polizeiabschnitts 51 werden regelmäßig Kontrollen im Rahmen einer Einsatzkonzeption zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt. Blücherstraße/Mehringdamm/Obentrautstraße - Die Dienstkräfte des Polizeiabschnitts 52 führen in unregelmäßigen Abständen Verkehrskontrollen zur Hebung der Verkehrssicherheit an dieser Kreuzung durch. 6 Oranienstraße/Moritzplatz und Prinzenstraße/Moritzplatz - 2017 wurde der Moritzplatz durch die Verkehrslenkung Berlin umgestaltet. - In der Gesamtschau hat sich – aus Sicht der Polizei Berlin – die Unfalllage in Bezug auf Radfahrende teilweise verbessert. - Die Dienstkräfte des Polizeiabschnitts 53 führen in unregelmäßigen Abständen Verkehrskontrollen zur Hebung der Verkehrssicherheit durch. Die folgenden Örtlichkeiten wurden im Rahmen der Unfallkommission behandelt und folgende Maßnahmen umgesetzt: 1. Skalitzer Straße / Manteuffelstraße / Oranienstraße – Wiener Straße: Änderung der Radfahrerführung und Innenraummarkierung, Grünschnitt zur Verbesserung der Sichtbeziehungen. 2. Bersarinplatz: Beteiligung an Fahrbahnsanierung zur kompletten Ummarkierung der Verkehrsführung, Bordanpassung mit Lichtzeichenanlagen (LZA)-Umbau an der Zufahrt Petersburger Straße. 3. Mühlenstraße – Stralauer Allee / Am Oberbaum – Warschauer Straße: Rotunterlegung der Radfahrerfurten, Verbreiterung der Aufstellflächen für zu Fuß Gehende, Anpassung der Innenraummarkierung. 4. Mehringdamm / Blücherstaße – Obentrautstraße: Zur Verbesserung der Sichtbeziehung auf Radfahrende Entfernung eines Parkplatzes sowie Markieren von Fahrradpiktogrammen. 5. Kottbusser Tor: Beteiligung am kompletten Umbau des Kreisverkehrsplatzes zur Erzielung einer eindeutigeren Verkehrsführung und besseren Sicht auf Radfahrende. 6. Mehringbrücke: Zusätzlicher Signalmast am Zwischenquerschnitt, Änderung der Pfeilmarkierung, spurbezogene Wegweisung. 7. Blücherstaße / Zossener Straße: Änderung der Radfahrerführung in der Zufahrt Ost in Zusammenarbeit mit Radverkehrsinfrastrukturprogramm. 8. Oranienstraße / Mariannenstraße: Ergänzung von Markierungen für Radfahrende, Verlegung Haltestelle, Verbesserung Beleuchtung. 9. Mehringdamm / Bergmannstraße – Kreuzbergstraße: Rotunterlegung des Radfahrstreifens in der Kreuzbergstraße ab Methfesselstraße. 10. Frankfurter Allee / Waldeyerstraße – Weichselstraße: Versetzen einer Litfaßsäule, Austausch von Verkehrszeichen 205 StVO (Vorfahrt gewähren) in 206 StVO (Stop-Vorfahrt gewähren). 11. Frankfurter Tor: Versetzen Fahrleitungsmast Straßenbahn, Umrüstung auf LED- Signale inkl. neuer Signale für indirekt linksabbiegende Radfahrer. 12. Warschauer Straße (zwischen Warschauer Brücke und Stralauer Allee): Verdeutlichung der Radfahrerführung durch Rotunterlegung und Radfahrerpiktogramme. 13. Yorckstaße / Katzbachstraße: Umbau der Lichtzeichenanlage mit getrennter Linksabbiegesignalisierung von der Yorckstraße in die Katzbachstraße, Gehwegvorstreckung an der Katzbachstraße zur Verbesserung der Sichtbeziehung, Verbesserung der Sichtbeziehungen zwischen Rechtsabbiegern aus der Yorckstraße in die Katzbachstraße und Radfahrenden. 14. Moritzplatz: Ummarkierung, Verbreiterung und Verdeutlichung der Radfahrerführungen. In der Unfallkommission behandelte Örtlichkeiten, für die die Maßnahmen noch nicht umgesetzt sind: 1. Wiener Straße / Lausitzer Straße: Versuchsweise Schließung des Mittelstreifens der Wiener Straße zur Vermeidung von Vorfahrtunfällen und Schleichverkehren. 7 2. Oberbaumbrücke / Skalitzer Straße (Schlesisches Tor): Umbau der Lichtzeichenanlage zur sicheren Führung von Geradeausfahrenden aus der Skalitzer Straße in Richtung Oberbaumbrücke, insbesondere auch für Radfahrende. 3. Holzmarktstraße – Stralauer Platz / Andreasstraße – An der Schillingbrücke: Änderung der Radfahrerführung in der Zufahrt An der Schillingbrücke von Seiten- in Mittellage zur Vermeidung von Unfällen durch Rechtsabbieger. 4. Blücherstraße / Brachvogelstraße – Mittenwalder Straße: Neubau einer Lichtzeichenanlage. Frage 3: Verfügt der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg über ein Fahrradkonzept, ggf. wann und unter welchen Beteiligungen ist dieses zustande gekommen, mit welchen wesentlichen Inhalten/ Zielen und wie ist der Umsetzungs- und Fortschreitungsstand? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verweist auf die Pressemitteilung Nr. 12 vom 26.01.2018. Darin heißt es u.a. „Das Radverkehrsaufkommen in Berlin, vor allem in den innerstädtischen Bezirken, hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Die dafür notwendige Infrastruktur muss in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Daher hat das Bezirksamt unter Einbeziehung von bereits vorliegenden Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), Anregungen von Radverkehrsverbänden und aus der Bevölkerung einen Radverkehrsplan entwickelt, der für einen längeren Zeitraum sämtliche 49 Projekte zur Förderung des Radverkehrs im Bezirk abbildet. Der Radplan listet sowohl aufwändige Projekte, wie beispielsweise den radfreundlichen Umbau von Petersburger und Oranienstraße, als auch viele kleinere Maßnahmen zur Radverkehrsförderung auf. Die Maßnahmen sollen 2018 und in den nächsten Jahren geplant und umgesetzt werden. Die konkreten Planungen haben teilweise bereits begonnen, andere Maßnahmen werden in den nächsten Monaten und Jahren angegangen. Der bezirkliche Radverkehrsplan dient als Unterstützung zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des Radverkehrs in Berlin, welches Bestandteil des Berliner Mobilitätsgesetzes sein wird. Finanziert werden die Maßnahmen aus den Mitteln, die das Land Berlin zur Verbesserung der Radinfrastruktur zur Verfügung stellt.“ Frage 4: Wer ist für die Beschilderung zuständig, an wen können sich Anwohner mit Vorschlägen wenden und in welchem zeitlichen Rahmen ist mit einer Prüfung und notwendigenfalls der Umsetzung zu rechnen? Bitte um Angaben der Erreichbarkeit und zum Verfahren. Antwort zu 4: Die Zuständigkeit für Verkehrszeichen richtet sich im Land Berlin nach der Zugehörigkeit der Straße nach Haupt- und Nebenstraßennetz. Für die Hauptverkehrsstraßen liegt die Zuständigkeit bei der Verkehrslenkung Berlin. Anträge oder Anfragen dazu können bei der Verkehrslenkung Berlin formlos, aber mit Begründung am leichtesten per E-Mail gestellt werden: verkehrslenkung@senuvk.berlin.de. Für die Nebenstraßen sind die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden in den Bezirksämtern zuständig. 8 Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zeichnet für die wegweisende Beschilderung des übergeordneten Berliner Fahrradroutennetzes verantwortlich. Sie hat diese Aufgabe, welche sowohl die Planung als auch die Unterhaltung der Wegweisung beinhaltet, an das landeseigene Unternehmen GB infraVelo GmbH übertragen. In diesem Zusammenhang wird die GB infraVelo GmbH auch ein Mängelmanagementsystem aufbauen, das u. a. eine schnelle Schadenaufnahme und -behebung ermöglichen soll. Die Zuständigkeit für die sogenannten Nebenrouten liegt bei den Bezirken. Nur die Teile der bezirklichen Nebenrouten, die parallel auf dem übergeordneten Fahrradroutennetz verlaufen, werden von der GB infraVelo GmbH mit unterhalten. Frage 5: In welcher Höhe stehen Mittel seit 2011 für die Entwicklung der Fahrradinfrastruktur im Bezirk sowie aus Landes-, Bundes- und Europamitteln zur Verfügung und wurden diese vollumfänglich abgerufen? Antwort zu 5: Wie alle Berliner Bezirksämter hatte und hat auch das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg die Möglichkeit, Radverkehrsinfrastrukturmittel der Haushaltstitel 0730 72016 (vormals 1270 72016) und 0730 52108 (vormals 1270 52108) sowie für die Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr vorgesehene Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG, Haushaltstitel 2920 72016) oder entsprechende SIWANA-Mittel (Haushaltstitel 9810 73041) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) für entsprechende Vorhaben zu beantragen. Davon hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg seit 2011 auch in vielen Fällen Gebrauch gemacht. Dank regelmäßiger Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) und auf der Basis der Erstellung entsprechender Planungsunterlagen konnten die vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur beantragten Mittel bisher auch stets zur Verfügung gestellt werden, da die stadtweit verfügbaren Mittel für alle von den Bezirksämtern auf der Basis vollständiger Planungsunterlagen beantragten Radverkehrsinfrastrukturvorhaben ausgereicht haben. Auch die Erstellung der für Radverkehrsinfrastrukturvorhaben erforderlichen Planungsunterlagen durch Dritte wurde und wird in erheblichem Umfang aus diesen Haushaltstiteln finanziert. Lediglich sehr aufwendige Baumaßnahmen, deren Kosten sich schon in der Planungsphase auf mehrere Millionen Euro schätzen lassen, oder Maßnahmen, die den kompletten Umbau längerer Straßenabschnitte umfassen sollen, können aus Radverkehrsinfrastrukturmitteln grundsätzlich nicht finanziert werden, sondern müssen im Rahmen der bezirklichen Investitionsplanung für den allgemeinen Straßenbau angemeldet werden. Dazu kommen Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für touristische Radverkehrsinfrastruktur. Diese GRW-Mittel mit einem durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bewilligten Fördersatz von 90 % wurden für Planung und Bau mehrerer Abschnitte des Europaradweges R 1 und des Spree-Radweges eingesetzt. Die erforderliche Kofinanzierung i.H.v. 10 % erfolgte durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Die zur Verfügung gestellten Mittel wurden naturgemäß nicht vollständig abgerufen, da es häufig Planungs-, Bau- und Abrechnungsverzögerungen gab und bei der Abrechnung am Projektende oft mehr oder weniger große Einsparungen gegenüber den bewilligten 9 Summen erzielt wurden, die allerdings dann anderen Radverkehrsinfrastrukturvorhaben zugutekamen, wenn sie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) rechtzeitig mitgeteilt wurden. Frage 6: Welche Projekte und institutionellen Formen der Verkehrserziehung gibt es im Bezirk, wie werden diese zum Beispiel den Schulen, Freizeiteinrichtungen und Vereinen bekannt gemacht? Bitte unter Angabe von Personal- und Finanzausstattung sowie bekannte Planungen. Antwort zu 6: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu mit: „Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden drei Jugendverkehrsschulen für die Verkehrserziehung in Grundschulen betrieben. Als Betreiber ist KidBike e.V. beauftragt und erhält dafür eine Zuwendung in Höhe von 91.500,00 € im Jahr. Über die Personalausstattung kann nur der Verein eine Auskunft geben, da das Bezirksamt darauf keinen Einfluss hat. Darüber hinaus gibt es auch Angebote für die nichtschulische Verkehrserziehung.“ Berlin, den 18.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz