Drucksache 18 / 18 085 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 25. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) zum Thema: Fahrradverkehr in Charlottenburg-Wilmersdorf und Antwort vom 18. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18085 vom 25. Februar 2019 über Fahrradverkehr in Charlottenburg-Wilmersdorf Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche bezirklichen Unfallschwerpunkte gibt es aus Sicht der Berliner Polizei? Bitte jeweils um örtliche und jährliche Angaben: Anzahl von Verletzten und Getöteten in den Jahren 2008 bis 2018. Antwort zu 1: Gemäß der Definition nach dem Merkblatt für Unfallkommissionen nach VwV-StVO zu § 44 wird von einer Unfallhäufungsstelle innerorts gesprochen, wenn mindestens fünf Verkehrsunfälle gleichen Typs pro Jahr, unabhängig von den Unfallfolgen, an einem innerörtlichen Verkehrsknoten zu verzeichnen sind. Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ereigneten sich gemäß o.g. Definition in den Jahren 2008 bis 2018 an folgenden Örtlichkeiten Unfälle mit verletzten bzw. getöteten Radfahrenden: Charlottenburg- Wilmersdorf 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 BUNDESALLEE / HOHENZOLLERN- DAMM / NACHOD- STRASSE 0/5 0/7 0/8 BISMARCKSTRASSE / KAISERDAMM / SCHLOSSSTRASSE / SUAREZSTR. 0/4 0/9 0/7 2 HARDENBERG- STRASSE / JOACHIMSTHALER STRASSE / HARDENBERGPLATZ 0/6 0/9 FÜRSTENBRUNNER WEG / KÖNIGIN- ELISABETH- STRASSE / SPANDAUER DAMM 0/6 0/4 BUNDESALLEE / GÜNTZELSTRASSE 0/6 KAISER-FRIEDRICH- STRASSE / OTTO- SUHR-ALLEE / SPANDAUER DAMM / LUISENPLATZ 0/3 0/7 SOPHIE- CHARLOTTEN- STRASSE / SPANDAUER DAMM 0/4 BISMARCKSTRASSE / RICHARD-WAGNER- STRASSE / SESENHEIMER STRASSE 0/8 HOHENZOLLERN- DAMM / FEHR- BELLINER PLATZ 0/7 0/6 BACHSTR. / STRASSE DES 17. JUNI 0/10 1/12 KAISERDAMM / KÖNIGIN- ELISABETH- STRASSE / MESSEDAMM 0/7 BISMARCKSTRASSE / LEIBNIZSTR. 0/8 0/4 BISMARCKSTRASSE / KAISER-FRIEDRICH- STRASSE 0/7 GEISBERGSTRASSE / NÜRNBERGER STRASSE / SCHAPERSTRASSE / SPICHERNSTRASSE 0/6 Stand: 07.03.2019 Legende: x Tote / x Verletzte 3 Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden zu den zu 1. aufgeführten Unfallschwerpunkten seitens des Bezirks und in Zuständigkeit des Landes Berlin ergriffen? Antwort zu 2: An den Unfallhäufungsstellen wurden seitens der Polizeidirektion 2 und anderer Behörden folgende Maßnahmen veranlasst oder im Rahmen von verkehrsrechtlichen Anhörungen begleitet: BUNDESALLEE / HOHENZOLLERNDAMM / NACHODSTRASSE: - Barrierefreier Ausbau und geänderte Radwegführung in der Umsetzung HARDENBERGSTRASSE / JOACHIMSTHALER STR. / HARDENBERGPLATZ: - Barrierefreier Ausbau, geänderte Radwegführung und neue Fußgängerfurt in der Umsetzung BACHSTRASSE / STRASSE DES 17. JUNI: - Bearbeitung durch die Unfallkommission und die Verkehrslenkung Berlin (VLB) KAISERDAMM / KÖNIGIN-ELISABETH-STRASSE / MESSEDAMM: - Eine Stellungnahme zur Führung der Radverkehrsanlagen erfolgte in 2013, die Radwegführung wurde in den Stauraum vor dem Messedamm verlegt. BISMARCKSTRASSE / LEIBNIZSTRASSE: - Eine Stellungnahme zum Umbau der Lichtzeichenanlage und Abbau der automatischen Verkehrsüberwachungskamera erfolgte in 2016/2017. Die Unfallhäufungspunkte wurden in die allgemeinen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen der örtlich zuständigen Polizeiabschnitte einbezogen. Im Rahmen von repressiven und präventiven verkehrsüberwachenden Maßnahmen wurden sowohl Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden geahndet als auch durch verkehrsaufklärende Gespräche auf die besondere Gefährdung von Radfahrenden im Straßenverkehr hingewiesen. Im Rahmen der Unfallkommission wurden die folgenden Örtlichkeiten behandelt und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit umgesetzt: 1. Halenseestraße – Messedamm / Messedamm: Umbau der Lichtzeichenanlage (LZA) u. a. mit getrennter Rechtsabbiegesignalisierung. 2. Bundesallee in Höhe Trautenaustraße: Grünschnitt zur Verbesserung der Sichtbeziehungen. 3. Luisenplatz: Umbau der gesamten Lichtzeichenanlage mit getrennten Linksabbiegesignalsierungen. 4. Hohenzollerndamm / Konstanzer Straße und Berliner Straße / Konstanzer Straße: Einführung einer verkehrsabhängigen Steuerung der Lichtzeichenanlagen. 5. Tegeler Weg / Max-Dohrn-Straße: Neubau einer Lichtzeichenanlage. 6. Heerstraße / Teufelsseestraße: Rotunterlegung des Radwegs und von Radfahrfurten, Umrüstung auf LED-Signale zur besseren Sichtbarkeit und Eindrehen eines Schutzblinkers. 7. Siemensdamm / Letterhausweg – Nikolaus-Groß-Weg: Zusätzlicher Signalgeber Überkopf und übergroße Rotsignale. 4 Die folgenden Örtlichkeiten wurden behandelt, die Maßnahmen aber noch nicht (vollständig) umgesetzt: 1. Bundesallee / Hohenzollerndamm – Nachodstraße: Getrennte Rechtsabbiegesignalisierung von der Bundesallee in den Hohenzollerndamm, Ausrüsten mit LED-Signalen, Schutzblinker für die Rechtsabbieger aus der Nachodstraße in die Bundesallee. 2. Kaiserdamm / Messedamm – Königin-Elisabeth-Straße: Umbau der LZA mit getrennter Linksabbiegesignalisierung, Teilumbau der westlichen Zufahrt (Radfahrerführung auf der Fahrbahn zur besseren Sichtbarkeit) ist umgesetzt. 3. Spandauer Damm / Königin-Elisabeth-Straße – Fürstenbrunner Weg: Erneuerung und Anpassung der Innenraummarkierung, Rotunterlegung der Radfahrerfurten, Ausrüstung mit LED-Signalen, dabei Anpassen der Signalisierung (Stauschleifen, Nachlauf für linksabbiegende Fahrzeuge). 4. Kurfürstendamm / Joachimsthaler Straße: Im Zuge der Ausrüstung mit LED-Signalen und einer blindengerechten Ausstattung werden die Mittelinselköpfe angepasst, um die Führung für Linksabbieger zu verbessern. Frage 3: Verfügt der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf über ein Fahrradkonzept, ggf. wann und unter welchen Beteiligungen ist dieses zustande gekommen, mit welchen wesentlichen Inhalten/ Zielen und wie ist der Umsetzungs- und Fortschreitungsstand? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu mit: „Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat ein bezirkliches Fahrradabstellanlagenkonzept in Auftrag gegeben, welches ca. im April 2019 im zuständigen Ausschuss für Verkehr und Tiefbau der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf vorgestellt werden wird.“ Frage 4: Wer ist für die Beschilderung zuständig, an wen können sich Anwohner mit Vorschlägen wenden und in welchem zeitlichen Rahmen ist mit einer Prüfung und notwendigenfalls der Umsetzung zu rechnen? Bitte um Angaben der Erreichbarkeit und zum Verfahren. Antwort zu 4: Die Zuständigkeit für Verkehrszeichen richtet sich im Land Berlin nach der Zugehörigkeit der Straße nach Haupt- und Nebenstraßennetz. Für die Hauptverkehrsstraßen liegt die Zuständigkeit bei der Verkehrslenkung Berlin. Anträge oder Anfragen dazu können bei der Verkehrslenkung Berlin formlos, aber mit Begründung am leichtesten per E-Mail gestellt werden: verkehrslenkung@senuvk.berlin.de. Für die Nebenstraßen sind die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden in den Bezirksämtern zuständig. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zeichnet für die wegweisende Beschilderung des übergeordneten Berliner Fahrradroutennetzes verantwortlich. Sie hat diese Aufgabe, welche sowohl die Planung als auch die Unterhaltung der Wegweisung beinhaltet, an das landeseigene Unternehmen GB infraVelo GmbH übertragen. In diesem 5 Zusammenhang wird die GB infraVelo GmbH auch ein Mängelmanagementsystem aufbauen, das u. a. eine schnelle Schadenaufnahme und -behebung ermöglichen soll. Die Zuständigkeit für die sogenannten Nebenrouten liegt bei den Bezirken. Nur die Teile der bezirklichen Nebenrouten, die parallel auf dem übergeordneten Fahrradroutennetz verlaufen, werden von der GB infraVelo GmbH mit unterhalten. Frage 5: In welcher Höhe stehen Mittel seit 2011 für die Entwicklung der Fahrradinfrastruktur im Bezirk sowie aus Landes-, Bundes- und Europamitteln zur Verfügung und wurden diese vollumfänglich abgerufen? Antwort zu 5: Wie alle Berliner Bezirksämter hatte und hat auch das Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf die Möglichkeit, Radverkehrsinfrastrukturmittel der Haushaltstitel 0730 72016 (vormals 1270 72016) und 0730 52108 (vormals 1270 52108) sowie für die Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr vorgesehene Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG, Haushaltstitel 2920 72016) oder entsprechende SIWANA-Mittel (Haushaltstitel 9810 73041) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) für entsprechende Vorhaben zu beantragen. Davon hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf seit 2011 auch in vielen Fällen Gebrauch gemacht. Dank regelmäßiger Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) und auf der Basis der Erstellung entsprechender Planungsunterlagen konnten die vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur beantragten Mittel bisher auch stets zur Verfügung gestellt werden, da die stadtweit verfügbaren Mittel für alle von den Bezirksämtern auf der Basis vollständiger Planungsunterlagen beantragten Radverkehrsinfrastrukturvorhaben ausgereicht haben. Auch die Erstellung der für Radverkehrsinfrastrukturvorhaben erforderlichen Planungsunterlagen durch Dritte wurde und wird in erheblichem Umfang aus diesen Haushaltstiteln finanziert. Lediglich sehr aufwendige Baumaßnahmen, deren Kosten sich schon in der Planungsphase auf mehrere Millionen Euro schätzen lassen, oder Maßnahmen, die den kompletten Umbau längerer Straßenabschnitte umfassen sollen, können aus Radverkehrsinfrastrukturmitteln grundsätzlich nicht finanziert werden, sondern müssen im Rahmen der bezirklichen Investitionsplanung für den allgemeinen Straßenbau angemeldet werden. Dazu kommen Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für touristische Radverkehrsinfrastruktur. Diese GRW-Mittel mit einem durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bewilligten Fördersatz von 90 % wurden und werden für Planung und Bau mehrerer Abschnitte des Europaradweges R 1 und des Spree-Radweges eingesetzt. Die erforderliche Kofinanzierung i.H.v. 10 % erfolgt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Die zur Verfügung gestellten Mittel wurden naturgemäß nicht vollständig abgerufen, da es häufig Planungs-, Bau- und Abrechnungsverzögerungen gab und bei der Abrechnung am Projektende oft mehr oder weniger große Einsparungen gegenüber den bewilligten Summen erzielt wurden, die allerdings dann anderen Radverkehrsinfrastrukturvorhaben zugutekamen, wenn sie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) rechtzeitig mitgeteilt wurden. 6 Frage 6: Welche Projekte und institutionellen Formen der Verkehrserziehung gibt es im Bezirk, wie werden diese zum Beispiel den Schulen, Freizeiteinrichtungen und Vereinen bekannt gemacht? Bitte unter Angabe von Personal- und Finanzausstattung sowie bekannte Planungen. Antwort zu 6: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu mit: „Die Jugendverkehrsschulen (JVS) sind gemäß § 124a Abs. 3 des Schulgesetzes ein außerschulischer Lernort des Landes Berlin. Es gibt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zwei JVS-Standorte: Der JVS-Standort Charlottenburg befindet sich in der Loschmidtstr. 6-10, 10587 Berlin, und der JVS-Standort Wilmersdorf befindet sich in der Bundesallee 164, 10715 Berlin. Hinsichtlich der Verkehrserziehung ist mitzuteilen, dass die Radfahrprüfung Bestandteil des Rahmenlehrplanes der 4. Jahrgangsstufe der Grund- und Gemeinschaftsschulen ist. Es besteht daher ein reger Kontakt zwischen dem Schulamt und diesen Schulen bezüglich der Terminplanung für Übungs- und Prüfungstermine sowie für die Übersendung von Übungs- und Prüfungsmaterialien. Während der Schulzeit finden in der Zeit von Montag bis Freitag, täglich zwischen 09.00 bis 13.00 Uhr, die Übungs- und Prüfungstermine für die Schulen statt. In der Regel finden einer von mehreren Übungsterminen und der Prüfungstermin zusammen mit den Verkehrsberater/innen der Berliner Polizei statt. Nach dem Ende des Schulbetriebes können ab 13.00 Uhr Kitas (nach Voranmeldung) und die Öffentlichkeit die Jugendverkehrsschulen bis zum Feierabend zu Übungszwecken benutzen. In der kalten Jahreszeit schließen die Jugendverkehrsschulen spätestens bei Anbruch der Dämmerung. In der warmen Jahreszeit bestehen am Nachmittag feste Schließzeiten. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf verfügt über keine Planstellen und damit auch über kein bezirkseigenes Personal an den JVS-Standorten. Den Jugendverkehrsschulen stehen im laufenden Haushaltsjahr 2019 Finanzmittel in Höhe von insgesamt € 72.800 zur Verfügung, wovon ein großer Anteil in Höhe von € 66.800 für Zuwendungen an die agens Arbeitsmarktservice gGmbH verwendet wird. Die agens Arbeitsmarktservice gGmbH sichert im Auftrag des Bezirksamtes Charlottenburg- Wilmersdorf die Öffnungszeiten und die Reparaturen des Fuhrparks an den beiden JVS- Standorten. Über die Jugendverkehrsschulen kann man sich auf der Internetseite des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf informieren. Die betreffenden Seiten werden aktuell überarbeitet. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf würde es begrüßen, wenn es feste Planstellen, mindestens für eine Leitungskraft je JVS-Standort, geben würde.“ Berlin, den 18.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz