Drucksache 18 / 18 088 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) zum Thema: Welche Berliner Behörden oder Landesunternehmen nutzen Amazons AWS- Cloud? und Antwort vom 18. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefen Ziller (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18088 vom 04. März 2019 über Welche Berliner Behörden oder Landesunternehmen nutzen Amazons AWS- Cloud? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Berliner Behörden oder Landesunternehmen nutzen Amazons AWS-Cloud? Zu 1.: Dem Senat sind keine Berliner Behörden oder Landesunternehmen bekannt, welche die Amazon AWS-Cloud nutzen. Das ITDZ Berlin nutzt keine Dienste von Amazon AWS und bietet den Behörden der Berliner Verwaltung auch keine entsprechenden Cloud-Produkte an. 2. Welche Alternativen wurden jeweils vor der Entscheidung für die Nutzung eines Amazon-Services geprüft? Zu 2.: Die landesweit verbindliche IKT-Strategie der Berliner Verwaltung sieht ein Hosting in privaten Rechenzentren nicht vor. Die Cloud des ITDZ Berlin ist grundsätzlich als Private Cloud angelegt, d. h. die gesamte Infrastruktur wird standardisiert, automatisiert und virtualisiert durch das ITDZ Berlin bereitgestellt. Es kann jedoch gewichtige Gründe geben, die hybride Betriebsmodelle (Einbindung der Leistungen von Drittanbietern ) erforderlich machen. Insbesondere der Betrieb von nicht IKTarchitekturkonformen IT-Fachverfahren (bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung durch die IKT-Steuerung), der Betrieb von Verbundverfahren sowie die Beschleunigung von Service-Innovationen sind hier als Gründe einschlägig. Die bisherige reine Private Cloud-Strategie des ITDZ Berlin wurde daher erweitert und in kontrollierter Art und Weise auf einen „Private First“-Ansatz hin flexibilisiert. 1) Als primär präferierte Lösung ist von den IT-Fachverfahrensverantwortlichen stets die Betreibbarkeit / Bereitstellung von Services und Applikationen auf der ITDZ-Infrastruktur zu prüfen (Private). 2) Als erste Ausweichoption kommt sodann der Betrieb in anderen deutschen öffentlich -rechtlichen Rechenzentren mit BSI-Zertifizierung sowie Anschluss an das Netz des Bundes (NdB) infrage (Private-Partner). Hierzu ist eine Ausnahmegenehmigung der IKT-Steuerung notwendig. 3) Als zweite Ausweichoption kommt ggf. und nach Einzelfallprüfung der Betrieb in privaten Rechenzentren infrage (Public). Diese Option erfordert eine gültige Seite 2 von 2 Ausnahmegenehmigung der IKT-Steuerung und ist nur zulässig, sofern ausschließlich Daten mit normalem Schutzbedarf verarbeitet werden. Für die Nutzung von Amazon-Services wurde bei der IKT-Steuerung von keiner Berliner Behörde ein entsprechender Ausnahmeantrag gestellt. Die IKT-Steuerung steuert den Ausbau und die strategische Weiterentwicklung der Private Cloud im Land Berlin. Wesentlicher Maßstab für die Umsetzungsstrategie sind hierbei die Schutzziele IKT- Sicherheit und Datenschutz für alle Behörden der Berliner Verwaltung standardisiert zu gewährleisten. 3. Welche Überlegungen gibt es zukünftig auf Cloud-Angebote zu setzen, die auch geografisch näher an Berlin liegen? Zu 3.: Keine. Berlin, den 18. März 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport