Drucksache 18 / 18 090 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) zum Thema: Sanktionen im Rechtskreis SGB II in Berlin und Antwort vom 20. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18090 vom 04. März 2019 über Sanktionen im Rechtskreis SGB II in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. 1. Wie viele Sanktionen wurden aufgrund welcher Sanktionsgründe im Jahr 2018 im Rechtskreis SGB II in Berlin (von Berliner Jobcenter) verhängt? Zu 1.: Die Anzahl der Sanktionen im Jahr 2018 in Berlin sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Daten sind als gleitender Jahreswert Dez. 2017 – Nov. 2018 (aufgrund vorliegender Wartezeiten von 3 Monaten) abgebildet. Regionen Anzahl im Berichtsjahr neu festgestellter Sanktionen davon: Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), gegen die im Berichtsjahr mindestens eine Sanktion neu ausgesprochen wurde Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsverein - barung Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme Meldeversäumnis beim Träger Meldeversäumnis beim ärztlichen oder psychologischen Dienst Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruchs nach dem SGB III Erfüllung der Vorraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III Berlin 136.655 6.049 11.637 2.505 114.542 306 55 12 1.038 511 50.250 Jobcenter Neukölln 17.004 521 632 569 15.064 36 * * 86 74 6.960 Jobcenter Treptow-Köpenick 9.984 558 348 57 8.811 * * - 114 69 2.982 Jobcenter Steglitz-Zehlendorf 5.900 553 558 54 4.657 6 3 - 49 20 2.209 Jobcenter Tempelhof- Schöneberg 9.444 803 917 85 7.534 14 - - 65 26 3.902 Jobcenter Charlottenburg- Wilmersdorf 7.281 365 293 311 6.184 43 * * 47 32 2.823 Jobcenter Pankow 7.576 158 675 115 6.467 25 4 4 85 43 3.134 Jobcenter Reinickendorf 13.089 333 992 220 11.457 10 * * 58 15 4.265 Jobcenter Spandau 12.381 296 1.486 89 10.363 7 * * 91 41 4.436 Jobcenter Friedrichshain- Kreuzberg 14.070 692 1.295 151 11.808 37 5 - 70 12 5.380 Jobcenter Mitte 15.357 384 2.098 250 12.474 48 * * 79 21 6.577 Jobcenter Marzahn-Hellersdorf 15.065 476 1.657 452 12.190 27 5 - 167 91 4.741 Jobcenter Lichtenberg 9.504 910 686 152 7.533 * * - 127 67 3.521 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2. Wie viele Menschen wurden im Rechtskreis SGB II im Jahr 2018 in Berlin, in welcher Höhe, sanktioniert? Zu 2.: Die Anzahl der mindestens einmal sanktionierten ELB sowie die durchschnittliche Sanktionshöhe im Jahr 2018 in Berlin sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Daten sind als gleitender Jahreswert (gjD) Dez. 2017 – Nov. 2018 (aufgrund vorliegender Wartezeiten von 3 Monaten) abgebildet. Berichtszeitraum Bestand ELB mit mindestens einer Sanktion Leistungskürzung durch Sanktion in % 1) Durchschnittliche Höhe der Kürzungen durch Sanktion in Euro (bezogen auf alle ELB mit mindestens einer Sanktion) Gesamtregelleistung 2) davon Regel- und Mehrbedarf Kosten der Unterkunft 1 2 3 4 5 gJD Nov 18 18.921 17,0 103 91 11 1) Anteil der Kürzung durch die aktuell wirksamen Sanktionen einer Person an dem laufenden Leistungsanspruch, den die Person ohne Sanktionierung gehabt hätte. 2) Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) umfasst den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, sowie Kosten der Unterkunft. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 3. Wie viele Verfahren wurden infolge von Sanktionen der Jobcenter im Jahr 2018 von Sozialgerichten mit welchem Ergebnis abgeschlossen? Zu 3.: Anzahl und Ergebnisse der abgeschlossenen Sozialgerichtsverfahren im Jahr 2018 in Berlin sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Erledigungsart Abgang Klagen Insgesamt 714 abgewiesen mit Urteil / Beschluss 174 anderweitig erledigt ohne Nachgeben (Rücknahme d. Klage) 294 stattgegeben / teilweise stattgegeben 246 stattgegeben mit Urteil / Beschluss 112 teilweise mit Urteil / Beschluss 10 anderweitig erledigt mit Nachgeben (Anerkenntnis durch JC) 103 anderweitig erledigt mit teilw. Nachgeben (Vergleich) 21 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Berlin, den 20. März 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales