Drucksache 18 / 18 091 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) zum Thema: Wann endet Milieuschutz in welchen Gebieten und wo wird er verlängert? und Antwort vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18091 vom 04. März 2019 über Wann endet Milieuschutz in welchen Gebieten und wo wird er verlängert? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Gleichwohl ist er bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Anwenderbezirke des sozialen Erhaltungsrechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten. Sie sind in die Antwort einbezogen. Frage 1: Welche Milieuschutzgebiete gibt es im Land Berlin (bitte nach Bezirken und mit Geltungsdauer auflisten)? Antwort zu 1 Derzeit (15.03.2019) gibt es 56 soziale Erhaltungsgebiete in Berlin. Die Gebiete sind in der folgenden Tabelle aufgelistet. Die sozialen Erhaltungsgebiete werden über Rechtsverordnungen der Bezirke festgelegt. In der Tabelle sind die Datumsangaben des Inkraftretens der sozialen Erhaltungsverordnungen sowie von Änderungen der Verordnungen angegeben. Bei den Änderungen handelt es sich in allen Fällen um Erweiterungen des räumlichen Geltungsbereichs. Die sozialen Erhaltungsverordungen haben keine durch das Gesetz (§ 172 BauGB) definierte Dauer und werden - je nach Entwicklung eines Gebiets - immer wieder auf ihre Geltungsberechtigung hin überprüft. Das Gesetz selbst beinhaltet auch keine Vorgaben, in welchem zeitlichen Abstand eine Erhaltungsverordnung zu überprüfen ist. 2 Nach der Rechtsprechung sollte eine Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Geltung einer sozialen Erhaltungsverordnung weiterhin vorliegen, jedoch ca. alle fünf Jahre erfolgen. Die Parameter, die bestimmend für den Erlass der Erhaltungsverordnung waren, werden durch erneute Erhebungen der Daten überprüft. Bezirk Gebietsname Festlegung in Kraft seit Änderungen in Kraft seit Mitte Sparrplatz 25.05.2016 Leopoldplatz 25.05.2016 Waldstraße 25.05.2016 Birkenstraße 25.05.2016 Seestraße 25.05.2016 Kattegatstraße 19.09.2018 Reinickendorfer Straße 19.09.2018 Humboldthain Nord-West 16.12.2018 Soldiner Straße 28.11.2018 Thomasiusstraße 16.12.2018 Tiergarten-Süd 16.12.2018 Friedrichshain- Kreuzberg Graefestraße 27.07.1995 28.07.2018 Luisenstadt 27.07.1995 17.12.2017 / 28.07.2018 Bergmannstraße Nord 07.03.2003 28.07.2018 Hornstraße 15.12.2004 01.07.2018 / 15.03.2019 Chamissoplatz 12.06.2005 Boxhagener Platz 16.04.1999 Petersburger Straße 22.12.2013 Weberwiese 13.08.2016 Kreuzberg-Nord 17.06.2017 17.12.2017 Pankow Falkplatz 23.03.1997 Arnimplatz 04.04.1999 Humannplatz 05.11.2000 01.12.2017 Ostseestraße/Grellstraße 03.04.2003 Pankow Zentrum 17.03.2000 10.10.2013 Teutoburger Platz 02.07.2014 Kollwitzplatz 02.07.2014 Helmholtzplatz 02.07.2014 Bötzowstraße 02.07.2014 01.12.2017 Winsstraße 02.07.2014 Pankow Süd 01.12.2017 Langhansstraße 01.12.2017 Komponistenviertel 01.12.2017 Charlottenburg- Wilmersdorf Mierendorff-Insel 01.09.2018 Gierkeplatz 01.09.2018 3 Bezirk Gebietsname Festlegung in Kraft seit Änderungen in Kraft seit Tempelhof - Schöneberg Barbarossaplatz/Bayrischer Platz 11.09.2014 Bautzener Straße 11.09.2014 Kaiser-Wilhelm-Platz 11.09.2014 09.07.2016 Schöneberger Insel 01.07.2015 Schöneberger Norden 11.03.2018 12.10.2018 Schöneberger Süden 11.03.2018 Tempelhof 08.04.2018 Grazer Platz 12.10.2018 Neukölln Schillerpromenade 29.06.2016 Reuterplatz 29.06.2016 Flughafenstraße/Donaustraße 27.07.2016 Rixdorf 27.07.2016 Körnerpark 27.07.2016 Silbersteinstraße/Glasower Straße 06.08.2017 Hertzbergplatz/Treptower Straße 06.08.2017 Treptow- Köpenick Alt-Treptow 09.07.2016 Niederschöneweide 12.05.2017 Oberschöneweide 12.05.2017 Lichtenberg Kaskelstraße 22.07.2017 Weitlingstraße 22.06.2018 Reinickendorf Letteplatz 30.12.2018 Frage 2 Wo endet der Milieuschutz im Jahr 2019, 2020 und 2021 (bitte einzeln und sortiert nach Bezirken auflisten)? Antwort zu 2 Nach Auskunft der Bezirke sind derzeit keine Aufhebungen von sozialen Erhaltungsverordnungen geplant. Frage 3 Für welche Gebiete wird derzeit die Verlängerung vorbereitet und für welche nicht und aus welchen Gründen? Antwort zu 3 Vgl. Antwort zu 1. Die Überprüfungen der Geltungsberechtigungen der sozialen Erhaltungsverordnungen finden in der Regel alle fünf Jahre statt. Aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkraftretens der einzelnen Verordnungen bestehen dafür unterschiedliche Erforderlichkeiten. 4 Nach Auskunft der Bezirke laufen bzw. sind in diesem Jahr Überprüfungen für folgende Gebiete geplant: Helmholtzplatz, Kollwitzplatz, Teutoburger Platz, Winsstraße, Bötzowstraße, Pankow-Zentrum, Alt-Treptow. Für die Gebiete Mierendorff-Insel und Gierkeplatz sind Überprüfungen in das laufende Grobscreening für das Bezirksgebiet integriert. Frage 4 In welchen Fällen wird mit der Verlängerung der Geltungsdauer auch der Geltungsbereich über das aktuell ausgewiesene Gebiet hinaus ausgewiesen? Antwort zu 4 Nach Auskunft der Bezirke befinden sich derzeit drei Gebietserweiterungen in Vorbereitungen. In einem Fall wird zusammen mit der Überprüfung der Geltungsberechtigung auch die Erweiterung des Geltungsbereichs der sozialen Erhaltungsverordnung untersucht. Frage 5 Sind für die Verlängerung und die Ausweitung eines Milieuschutzgebietes jeweils wieder Voruntersuchungen und Grobscreeningverfahren nötig und wie handhaben das die jeweiligen Bezirke bei den Verlängerungsverfahren? Frage 6 Was ist seitens der bezirklichen Verwaltung für die Verlängerung der Geltungsdauer notwendig und welches Verfahren ist für die Ausweitung des Gebietes im Rahmen der Verlängerung der Geltungsdauer vorgesehen? Antwort zu 5 und 6 Nach Auskunft der Bezirke erfolgt die Überprüfung der Geltungsberechtigung einer sozialen Erhaltungsverordnung über eine gezielte Nacherhebung zu den Parametern, die bestimmend für den Erlass der Verordnung waren. Für die Erweiterung des Geltungsbereichs einer sozialen Erhaltungsverordnung erfolgt eine Voruntersuchung zu den Anwendungsvoraussetzungen des sozialen Erhaltungsrechts nach BauGB, wie sie vor Festlegung einer sozialen Erhaltungsverordnung durchgeführt wird. Die Nacherhebung zur Überprüfung sowie die Voruntersuchung werden in der Regel von externen Gutachtern im Auftrag der Bezirke erstellt. Für die Erweiterung des Geltungsbereichs einer sozialen Erhaltungsverordnung ist eine Änderung der Verordnung über einen Beschluss des Bezirksamtes erforderlich. Frage 7 Wie unterstützt der Senat die Bezirke darin, geltende Milieuschutzgebiete zu verlängern und somit den Schutz der Mieter*innen auch zukünftig zu sichern? 5 Gemäß § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) i.V. mit § 4 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) liegt die Zuständigkeit für das soziale Erhaltungsrecht bei den Bezirken. Die Zuständigkeit schließt die regelmäßige Überprüfung der Geltungsberechtigungen der sozialen Erhaltungsverordnungen ein. Sofern die Bezirke nachweisen, dass eigene Mittel für notwendige Grobscreenings, Voruntersuchungen und Nacherhebungen nicht ausreichen, kann die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Rahmen eigener verfügbarer Mittel finanzielle Unterstützung bieten. Berlin, den 19.03.2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen