Drucksache 18 / 18 100 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 27. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) zum Thema: Lehrer und Schulleiter: Darf es vielleicht etwas mehr sein? und Antwort vom 15. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18100 vom 27. Februar 2019 über Lehrer und Schulleiter: Darf es vielleicht etwas mehr sein? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Am 2. Februar 2018 berichtete der „Tagesspiegel“ von einem „Chefgespräch“ zwischen dem Finanzsenator und der Bildungssenatorin, in dessen Ergebnis Lehrkräfte mit 20-prozentigen Zuschlägen ermuntert werden sollten, bis zu drei Jahre jenseits der Pensionsgrenze weiterzuarbeiten. 1. Wurde die oben beschriebene Idee eines Zuschlags umgesetzt? Wenn nein, was waren die Gründe dafür? Wenn ja, wie viele Lehrer und/oder Schulleiter konnten mit diesem Zuschlag zum Weiterarbeiten jenseits der Pensionsgrenze bewegt werden? Zu 1: Der dargestellte Vorschlag wurde mit Wirkung vom 01.08.2018 umgesetzt. Zum Schuljahresbeginn 2018/2019 haben 87 Lehrkräfte ihren Ruhestand hinausgeschoben, weitere 116 Ruheständler sind im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses im Unterricht tätig und ca. 200 im Ruhestand befindliche Personen unterstützen die Ausbildung und Betreuung der Quereinsteigenden auf der Grundlage eines abgeschlossenen Honorarvertrages. Bei der Erhebung der Daten wird nicht zwischen Lehrkräften sowie Schulleiterinnen und Schulleitern unterschieden. 2. Unabhängig vom oben beschriebenen „Chefgespräch“: wie viele Lehrer und/oder Schulleiter haben in den letzten 5 Jahren nach Erreichen der Pensionsgrenze weitergearbeitet? (Bitte differenzieren nach ehrenamtlicher und bezahlter Weiterbeschäftigung.) 2 Zu 2: Es liegen keine Daten zu der angefragten Thematik aus den vergangenen fünf Jahren vor. 3. Was sind die Formalien der Beantragung einer Weiterbeschäftigung jenseits der Pensionsgrenze für Lehrer und/oder Schulleiter? Zu 3: Der Antrag ist formlos auf dem Dienstweg zu stellen. 4. Wer entscheidet darüber, ob dem Wunsch stattgegeben wird oder nicht? 5. Was wären beim derzeit herrschenden Mangel an Lehrern und Schulleitern plausible Gründe, eine gewünschte Weiterbeschäftigung jenseits der Pensionsgrenze nicht zu gewähren? Zu 4. und 5.: Die Entscheidung trifft die Schulaufsicht auf der Grundlage eines Votums der Schulleitung. Berlin, den 15. März 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie