Drucksache 18 / 18 101 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 05. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) zum Thema: Essen fassen wie beim Bund in der Carl-Schurz-Grundschule (05G20)? und Antwort vom 21. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18101 vom 5. März 2019 über Essen fassen wie beim Bund in der Carl-Schurz-Grundschule (05G20)? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es in Berlin Grundschulen, die keine Mittagsessenversorgung anbieten? Zu 1.: Alle Berliner Grundschulen sind gemäß § 19 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) Ganztagsschulen und bieten im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) an offenen Ganztagsgrundschulen bzw. der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung an gebundenen Ganztagsgrundschulen ein kostenbeteiligungspflichtiges Mittagessen an (vgl. § 19 Abs. 3 SchulG). 2. Gibt es verbindliche Vorschriften zur Relation von Schülergesamtzahl und Platzkapzität in der Mensa? Zu 2.: Eine verbindliche Vorschrift dieser Art gibt es nicht. Grundsätzlich wird Mittagessen bedarfsgerecht angeboten und in den zur Verfügung stehenden räumlichen Gegebenheiten organisiert. 2 3. Als Senatorin Scheeres im Plenum am 24.01.2019 zum Thema kostenfreies Mittagsessen für alle Grundschüler sagte: „Kalkuliert wurde dies auf die höhere Inanspruchnahme von etwa 14 Prozent.“, war das so zu verstehen, dass der Senat von einer Steigerung der Essensteilnehmer von nur 14 % ausgeht? Wenn ja, worauf basiert diese Annahme? Wenn nein, mit welcher Steigerung rechnet der Senat? 4. Wie schätzt der Senat die Prognose des Verbands der Caterer ein, dass mit der Einführung des kostenfreien Mittagsessen 60 % mehr Kinder als bisher das Mittagsangebot nuzten könnten? Zu 3. und 4.: Die von Frau Senatorin Scheeres am 24.01.2019 benannte höhere Inanspruchnahme beim Schulmittagessen von etwa 14 % bezog sich zunächst auf eine Prognose, die auf Grund der mit dem Haushaltsumsetzungsgesetz vom 01.04.2018 beschlossenen Maßnahmen erstellt wurde. Dabei handelt es sich um den Wegfall der Bedarfsprüfung für das ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB)-Modul 2 (13:30 Uhr bis 16:00 Uhr) sowie den Einstieg in die Beitragsfreiheit für alle eFöB-Module jeweils in den Jahrgangsstufen 1 und 2 zum 01.08.2019 und einer damit erwarteten Erhöhung der Anzahl an eFöB-Verträgen. Verlässliche Vorhersagen zum Aufwuchs der Mehrbedarfe aufgrund des elternkostenbeteiligungsfreien Mittagessens für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sind derzeit nur schwer möglich , da nicht abzusehen ist, wie viele Eltern tatsächlich zusätzlich ab dem 01.08.2019 einen entsprechenden Essenvertrag abschließen werden. 5. Wie viel Zeit steht Grundschülern zur Verfügung, um in der Mittagspause in einer ruhigen Atmosphäre ihr Mittagessen ohne Hetze genießen zu können? Zu 5.: Die Schulen organisieren gemäß ihrer räumlichen und strukturellen Gegebenheiten und in Absprache mit den Caterern die Durchführung des Schulmittagessens eigenverantwortlich . Rückmeldungen aus einzelnen Schulen zeigen, dass in der Regel den Schülerinnen und Schülern ein Zeitraum von durchschnittlich 20 bis 30 Minuten für das Mittagessen zur Verfügung steht. Die Schulen nutzen für die Gestaltung der Essenszeiten vielfältige und individuelle schulorganisatorische Maßnahmen, um entsprechend ihrer räumlichen Situation auch einer großen Anzahl von Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen. Das Mittagessen ist ein Bestandteil der rhythmisierten Ganztagsschule und ist durch die Schule auch in ihrem Ganztagskonzept entsprechend zu berücksichtigen. 6. Hat mit der Erhöhung der Schülerzahlen der 05G20 um 184 Schüler zwischen den Schuljahren 2014/2015 und 2018/2019 auf jetzt 525 Schüler die Kapazität der Mensaplätze Schritt gehalten? Zu 6.: Aktuell nehmen rund 240 Schülerinnen und Schüler der Carl-Schurz-Grundschule am Mittagessen teil. Diese werden in der Mensa in mehreren Essensdurchgängen versorgt . 3 7. Wird es in der 05G20 genügend Plätze in der Mensa geben, um bei einer eventuellen weiteren Steigerung der Gesamtschülerzahl ab Schuljahr 2019/2020 und der zu erwartenden Steigerung der Essensteilnehmerzahlen zwischen 14 % und 60 % alle Schüler ohne Zeitdruck versorgen zu können? Zu 7.: Die Schule befindet sich hinsichtlich der Essensorganisation für das neue Schuljahr derzeit in einer aktiven Planungsphase in enger Abstimmung mit dem Schulträger. Dabei wird aktuell auch geprüft, welche zusätzlichen räumlichen Kapazitäten benötigt werden und in welchem Umfang diese zum neuen Schuljahr umzusetzen sind. Darüber hinaus werden schulintern weitere schulorganisatorische Maßnahmen diskutiert, die einer steigenden Essensteilnehmerinnen- und -teilnehmernzahl gerecht werden. Abschließende Ergebnisse stehen dazu noch aus. Berlin, den 21. März 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie