Drucksache 18 / 18 102 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 05. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) zum Thema: “Pakt für den Rechtsstaat” in Berlin und Antwort vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 102 vom 5. März 2019 über „Pakt für den Rechtsstaat“ in Berlin --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat sich der Senat an den Gesprächen zum Pakt für den Rechtsstaat mit der Bundesregierung beteiligt und wie ist die Position des Senats zu dem Pakt? 2a. Hält der Senat die Besetzung der zugesagten/ verhandelten insgesamt 2.000 neuen Stellen bis 2021 für realisierbar und werden die Kosten für die neuen Stellen durch die zur Verfügung gestellten Mittel gedeckt ? 2b. Wie viele Stellen entfallen auf Berlin? 2c. Welche Kosten gehen damit insgesamt für Berlin einher? Zu 1. und 2. a) bis c): Die drei Parteien, welche die Bundesregierung tragen, haben im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vereinbart 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu schaffen. Der Senat ist weder Vertragspartei dieses Koalitionsvertrages, noch ist es seine Aufgabe Vorhaben der Bundesregierung zu kommentieren. Nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung gehört die Justiz, mit Ausnahme der Bundesobergerichte und des Generalbundesanwalts, ausschließlich in den Aufgabenbereich der Länder. Dies umfasst auch die personelle Ausstattung der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden. Dem Senat ist es ein ständiges und besonders wichtiges Anliegen die Justiz mit den notwendigen sachlichen und personellen Ressourcen auszustatten, um eine effektive Rechtspflege und Strafverfolgung zu gewährleisten. Dazu hat das Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber und der Senat – unabhängig von Vereinbarungen auf Bundesebene – in den Jahren 2017 bis 2019 146 Stellen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich geschaffen. Auch für die kommenden Jahre ist der Senat bestrebt, die Anzahl der Stellen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst den steigenden und sich wandelnden Anforderungen, u. a. auf Grund der wachsenden Stadt, anzupassen. 2 Die Bundeskanzlerin hat mit den Regierungschefinnen und den Regierungschefs der Länder am 31. Januar 2019 vereinbart, dass die Länder im Rahmen ihrer Personalhoheit im Justizbereich im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 insgesamt 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (zuzüglich des dafür notwendigen Personals für den nicht-richterlichen und nichtstaatsanwaltlichen Bereich) schaffen und besetzen. Die Verteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Auf Berlin entfallen demnach 102 Stellen im richterlichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Bereich. Berlin hat diese Aufgabe mit dem Stellenaufwuchs der letzten Jahre bereits erfüllt. Eine genaue Bezifferung der Kosten für die auf Berlin entfallenden Stellen ist nicht möglich, da dies von der Wertigkeit der geschaffenen Stellen und den persönlichen (besoldungsrelevanten) Eigenschaften der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers abhängt. Zu der Situation in den anderen Bundesländern kann der Senat keine Aussage treffen. Für das nichtrichterliche Personal ist noch keine Vereinbarung zwischen Bund und den Ländern getroffen worden. 3. Wie ist die Haltung des Senats zum BRAK/DAV-Forderungskatalog und insbesondere zur Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und der damit verbundenen Mehrbelastungen des Landeshaushalts? 4. Wie hatte sich die letzte Gebührenerhöhung im Jahr 2013 auf den Landeshaushalt ausgewirkt? Zu 3. und 4.: Eine abschließende Bewertung der Vorschläge zur regelmäßigen Anpassung , strukturellen Änderungen und Ergänzungen und Klarstellungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) ist noch nicht möglich. Derzeit werden die Folgen des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes länderübergreifend ausgewertet. Die Gebührenerhöhung im Jahr 2013 war Teil des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes , das neben den Anwaltsgebühren auch die Honorare und Entschädigungen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz und die Gerichtsgebühren einschneidend verändert hat. Auf Grund dieses Umstandes ist eine Bezifferung der Kosten, die nur auf die Erhöhung der Anwaltsgebühren zurückzuführen sind, nicht möglich. Auch war der Berliner Landeshaushalt im Bereich der Justiz in den Jahren seit 2013 durch starke Schwankungen sowohl bei den Einnahmen als auch den Ausgaben gekennzeichnet, sodass nicht angegeben werden kann, wieweit die Änderungen der Gebühren oder andere Umstände (Änderungen der Streitwerte, Art und Anzahl der Verfahren) für die Schwankungen maßgeblich waren. Berlin, den 19. März 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung