Drucksache 18 / 18 103 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) zum Thema: Vergabebericht und Antwort vom 14. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage 18/18103 vom 04.03.3019 über Vergabebericht ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im Vergabebericht 2014 wird unter Kapitel 1.5 Methodik aufgeführt, dass gemäß einer Schätzung aus dem Jahr 2011 allein die Stellen der unmittelbaren Verwaltung 120.000 Aufträge vergeben hätten. Das BerlAVG sei danach auf 170 Institutionen mit ca. 2000 Vergabestellen anzuwenden gewesen (Vergabebericht 2014, Seite 10). Warum fehlt das Kapitel 1.5 Methodik im Vergabebericht 2016 bzw. warum wurde das Kapitel Methodik in 2014 aufgeführt und in den Folgejahren nicht fortgeführt? 2. Inwieweit ist der Senat der Auffassung, dass ein Kapitel Methodik durchaus in den Vergabebericht gehört und zukünftige Vergabeberichte weiterentwickelt werden sollten? 3. Aus welchen Bestandteilen besteht das Ziel des Vergabeberichts und wie sind diese Zielbestandteile gewichtet? a) die Stärkung der Wirtschaftskraft Berlins b) die Förderung einer öko-sozialen Vergabe c) die Förderung einer internationalen Entwicklungszusammenarbeit d) die Erziehung von Unternehmen im Sinne des Berliner Senats e) die Kontrolle der Effizienz der Vergabestellen und des Beschaffungswesens f) der Förderung des Einkaufs von Gütern und Dienstleistungen im Sinne der Wirtschaftlichkeit, also dass die beste Leistung zum besten Preis eingekauft wird und die Vergabestellen in der Ausrichtung auf diesen letztgenannten Zielbestandteil weiterentwickelt und optimiert werden? Zu 1. bis 3.: Der Vergabebericht 2016 wurde zur besseren Lesbarkeit neu strukturiert . Die Methodik wurde nicht gesondert ausgewiesen, sondern als Teil des Abschnitts „1.3 Evaluierung der Wirkung des BerlAVG“ behandelt. 2 Die Inhalte des Vergabeberichts ergeben sich aus § 5 Absatz 1 Satz 3 Berliner Ausschreibungs - und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 08.07.2010 (GVBl. S. 399 vom 22.07.2010), zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 05.06.2012 (GVBl. S. 159 vom 16.06.2012): Der Senat legt alle zwei Jahre einen Vergabebericht vor, der die Wirkung des Gesetzes sowie die Arbeit der Vergabestellen und die Arbeit der bei der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung eingerichteten zentralen Kontrollgruppe (§ 5 Absatz 1 Satz 2 BerlAVG) untersucht und Basis der fortschreitenden Evaluation des Gesetzes ist. Die Bestandteile des Vergabeberichts ergeben sich aus den einzelnen Bestimmungen des Gesetzestextes; eine Gewichtung wurde nicht vorgenommen. 4. Wie und durch wen sind die für die an der Vergabeberichterstellung beteiligten und sechs stellungnehmenden Verbände ausgewählt worden? 5. Sind mehr als diese sechs Verbände um eine Stellungnahme gebeten worden und gab es Verbände , die auf eine Stellungnahme verzichtet haben? Zu 4. und 5.: Für den Vergabebericht 2016 wurden neun Verbände um Stellungnahme gebeten; es handelte sich im Wesentlichen um die Verbände, die bereits für den Berichtszeitraum 2012 bis 2014 um Stellungnahme gebeten wurden. Die Auswahl erfolgte durch die für das BerlAVG federführende Senatsverwaltung für Wirtschaft , Energie und Betriebe. Die betreffenden Verbände äußern sich auch unabhängig vom BerlAVG oder vom Vergabebericht zu Themen im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe. Sowohl 2014 als auch 2016 wurden die Fragebögen im Internetportal www.berlin.de/vergabeservice veröffentlicht, so dass auch andere Verbände Stellung nehmen konnten. Es wurden insgesamt acht Stellungnahmen abgegeben von der Handwerkskammer Berlin, der Industrie- und Handelskammer zu Berlin, der Fachgemeinschaft Bau, dem Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg, dem Unternehmerverband Berlin-Brandenburg, dem Deutsche Gewerkschaftsbund, WEED – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V. sowie dem Bundesverband Materialwirtschaft und Einkauf. Berlin, den 14.03.2019 In Vertretung Christian R i c k e r t s ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe