Drucksache 18 / 18 106 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2019) zum Thema: Sonderpädagogik und Antwort vom 21. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18106 vom 26. Februar 2019 über Sonderpädagogik ______________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurden oder werden die Stunden für den sonderpädagogischen Förderbedarf an den Schulen Berlins gedeckelt? 3. Wurde oder wird eine Kontingentierung des sonderpädagogischen Förderbedarfs vorgenommen? 6. Worin unterscheidet sich die Kontingentierung von der Deckelung und wie wird das Kontingent ermittelt und von wem? Zu 1., 3. und 6.: Die Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen (VV Zumessung) beschreiben die idealtypische Bemessungsgrundlage der Versorgung mit Lehrkräften an den Berliner Schulen. Nicht darin beschrieben wird die Verwendung der den Schulen zugemessenen Stunden. Die VV Zumessung definiert insbesondere keinen Anspruch eines einzelnen Kindes auf eine bestimmte, einer Maßnahme zugeordnete Stundenanzahl. Die organisatorische Umsetzung erfolgt in jeder Schule in eigener Verantwortung. Gleichzeitig sind die Personalausgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie selbstverständlich an die im jeweiligen Haushalt veranschlagten Ansätze gebunden. Bei der Organisation des Schuljahres werden für einen Teil der Stunden außerhalb der Stundentafel-Zumessung regionale BudgetsSprachförderung und Sonderpädagogik gebildet, die in der Planung des neuen Schuljahres untereinander 2 „deckungsfähig“ sind. Eine Deckelung einer einzelnen Maßnahme findet nicht statt, sondern es werden planerische Kontingente gebildet, um den Handlungsrahmen der Schulen zu definieren. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf hingegen wird jeweils individuell auf eine Schülerin oder einen Schüler bezogen überprüft und gegebenenfalls festgestellt. Die erforderliche Diagnostik ist im Leitfaden zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs transparent geregelt. Eine Kontingentierung hat allerdings keinen Einfluss auf den diagnostischen Prozess. Es werden auch keine Anträge auf Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs aufgrund einer Kontingentierung zurückgewiesen. Gleichwohl wirkt sich die individualisierte Diagnostik einer Schülerin oder eines Schülers im Kontext der oben beschriebenen idealtypischen Zumessung von Stunden für die Schule aus. An einem Beispiel lässt sich dies praktisch veranschaulichen. Eine Grundschule erhält für 9 Schülerinnen und Schüler der Förderschwerpunktgruppe 3 die Zumessung von 8 Stunden pro Schülerin bzw. Schüler: Lehrkräftestunden: 9 x 8 Stunden = 72 Stunden Lesitung für sonderpädagogische Integration Keine bzw. keiner der neun gemeldeten Schülerinnen und Schüler erhält aber zwingend exakt acht Stunden an Förderung durch die Schule, welcher umgangssprachlich oft als „Dienst am Kind“ formuliert wird. Vielmehr stellt die Schule eigenverantwortlich sicher, dass die bestmögliche Verwendung der 72 Stunden in der individuellen Betrachtung der neun differenziert diagnostisch beschriebenen Förderbedarfe gesichert ist. Im Übrigen hat Berlin, wie kein anderes Bundesland, die Mittel für die sonderpädagogische Förderung in den letzten Jahren auf über 3.800 Vollzeiteinheiten inklusive Förderzentren ausgeweitet, obwohl der Anstieg der Schülerinnen und Schüler insgesamt im gleichen Zeitraum keine vergleichbare Dynamik offenbart (Anlage 1,2,3). 2. Wenn ja, von wem und nach welchen Kriterien? Zu 2.: Die Berechnung des Kontingents für die sonderpädagogische Förderung eines folgenden Schuljahrs orientiert sich jeweils an der letzten Lehrkräftebedarfsfeststellung und dem für das folgende Schuljahr im Haushalt insgesamt eingestellten Mehrbedarf. Es erfolgt durch das zuständige Fachreferat in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine am Kriterium der Schülerzahl ausgerichtete Berechnung. 4. Wenn ja, bitte Auflistung nach Umfang (Stellen/Stunden) und Bezirk? 3 Zu 4.: Planung der regionalen Kontinge für das Schuljahr 2019/20 (in VZE): Region Vorgabe Strukturmittel Integration Mitte 258,6 Friedrichshain-Kreuzberg 243,3 Pankow 229,8 Charlottenburg-Wilmersdorf 158,9 Spandau 265,9 Steglitz-Zehlendorf 137 Tempelhof-Schöneberg 229 Neukölln 224,6 Treptow-Köpenick 138 Marzahn-Hellersdorf 226,8 Lichtenberg 200,6 Reinickendorf 254,9 Berufliche Schulen 42 Gesamtsummen Regionen 2609,4 5. Wenn nein, wie erklärt sich der Senat, dass in den Schulen genau dieser Eindruck trotzdem entsteht ? Zu 5.: Die Entscheidung und die Information über die Verteilung der Ressourcen im Bereich Integration und Inklusion liegen bei der regionalen Schulaufsicht. Das erforderliche Ermessen wird unter Berücksichtigung der Gesamtressource der einzelnen Schule ausgeübt. Diese Abstimmung zwischen regionaler Schulaufsicht und den einzelnen Schulen findet regelhaft von Februar bis September eines Jahres statt und ist Teil der Planung der Organisation des Schuljahres. Ein solcher Eindruck sollte nicht entstehen können, denn der Prozess wird in der Regel transparent und kommunikativ geführt. Berlin, den 21. März 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1 , d. h. reale Schülerzahl ist 10 Mal so hoch , d. h. reale Schülerzahl ist 100 Mal so hoch Anlage 2 (siehe Legende Anlage 1) (siehe Legende Anlage 1) Anlage 3 (siehe Legende Anlage 1) (siehe Legende Anlage 1)