Drucksache 18 / 18 109 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Maik Penn und Mario Czaja (CDU) vom 28. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2019) zum Thema: Fahrradverkehr in Marzahn-Hellersdorf und Antwort vom 18. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) und Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18109 vom 28. Februar 2019 über Fahrradverkehr in Marzahn-Hellersdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche bezirklichen Unfallschwerpunkte gibt es aus Sicht der Berliner Polizei? Bitte jeweils um örtliche und jährliche Angaben: Anzahl von Verletzten und Getöteten in den Jahren 2008 bis 2018. Antwort zu 1: Gemäß der Definition nach dem Merkblatt für Unfallkommissionen nach VwV-StVO zu § 44 wird von einer Unfallhäufungsstelle innerorts gesprochen, wenn mindestens fünf Verkehrsunfälle gleichen Typs pro Jahr, unabhängig von den Unfallfolgen, an einem innerörtlichen Verkehrsknoten zu verzeichnen sind. Für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf ereigneten sich gemäß o.g. Definition in den Jahren 2008 bis 2018 an folgenden Örtlichkeiten Unfälle mit getöteten oder verletzten Radfahrenden: 2 Marzahn- Hellersdorf 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Akazienallee/ Hultschiner Damm 0 / 6 Hultschiner Damm/ Rahnsdorfer Straße 0 / 3 Alt Biesdorf/ Grabensprung/ Oberfeldstraße 0 / 6 0 / 8 Hultschiner Damm/Mannheimer Straße/ Paul-Wegener- Straße 0 / 5 Stand: 07.03.2019 Legende: x Tote / x Verletzte Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden zu den zu 1. aufgeführten Unfallschwerpunkten seitens des Bezirks und in Zuständigkeit des Landes Berlin ergriffen? Antwort zu 2: Durch die Polizei Berlin wurde auf mehreren Streckenabschnitten des Hultschiner Damms die Aufstellung der Zeichen 274-30 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) und 136-10 (Achtung Kinder!) als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme sowie die Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hultschiner Damm/Rahnsdorfer Straße angeregt bzw. im Zuge straßenverkehrsbehördlicher Anhörungsverfahren befürwortet und durch die Straßenverkehrsbehörde bereits umgesetzt. Im Kreuzungsbereich Alt Biesdorf/Grabensprung/Oberfeldstraße wurde am 29. Mai 2017 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße B 1 von 60 km/h auf 50 km/h reduziert. Im Rahmen von repressiven und präventiven verkehrsüberwachenden Maßnahmen – welche sich gleichermaßen auf Kfz-Führende und Radfahrende konzentrieren – wurden sowohl Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden geahndet als auch durch verkehrsaufklärerische Gespräche auf die besondere Gefährdung von Radfahrenden im Straßenverkehr hingewiesen. Die folgenden Örtlichkeiten wurden im Rahmen der Unfallkommission behandelt und die Maßnahmen umgesetzt: 1. Allee der Kosmonauten / Beilsteiner Straße: Ersatz des Fußgängerüberwegs durch eine Lichtzeichenanlage 2. Hellersdorfer Straße / Neue Grottkauer Straße – Feldberger Ring: Umbau der Lichtzeichenanlage mit Einführung einer getrennten Linksabbiegesignalisierung 3 3. Köpenicker Straße / Eichenallee – Dankratstraße: Die Überkopfverkehrszeichen an dem Fußgängerüberweg wurden als beleuchtete Verkehrszeichen ausgeführt und die Beleuchtung verbessert. Die Beleuchtung ist auch am Tage in Betrieb. 4. Ahrensfelder Platz – Märkische Allee / Havemannstraße: Umbau der Mittelinselköpfe und Anpassung der Fahrbahnmarkierungen Die folgende Maßnahme ist beschlossen, aber noch nicht umgesetzt: Hultschiner Damm / Rahnsdorfer Straße: Neubau einer Lichtzeichenanlage. Frage 3: Verfügt der Bezirk Marzahn-Hellersdorf über ein Fahrradkonzept, ggf. wann und unter welchen Beteiligungen ist dieses zustande gekommen, mit welchen wesentlichen Inhalten/ Zielen und wie ist der Umsetzungs- und Fortschreitungsstand? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit: „Das Fahrradkonzept wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und der Grün Berlin (GB) infra Velo GmbH entwickelt. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) ist für die Umsetzung des Konzeptes in unserem Bezirk verantwortlich. In diesem Prozess gibt es zwischen SenUVK und dem SGA gemeinsame Beratungen und Abstimmungen. Um die Probleme wirklich zu erfassen wurde in Marzahn-Hellersdorf ein Fahr-Rat gebildet. Probleme und Anregungen werden hier aufgenommen, an SenUVK weitergegeben und gemeinsam beraten.“ Frage 4: Wer ist für die Beschilderung zuständig, an wen können sich Anwohner mit Vorschlägen wenden und in welchem zeitlichen Rahmen ist mit einer Prüfung und notwendigenfalls der Umsetzung zu rechnen? Bitte um Angaben der Erreichbarkeit und zum Verfahren. Antwort zu 4: Die Zuständigkeit für Verkehrszeichen richtet sich im Land Berlin nach der Zugehörigkeit der Straße nach Haupt- und Nebenstraßennetz. Für die Hauptverkehrsstraßen liegt die Zuständigkeit bei der Verkehrslenkung Berlin. Anträge oder Anfragen dazu können bei der Verkehrslenkung Berlin formlos, aber mit Begründung am leichtesten per E-Mail gestellt werden: verkehrslenkung@senuvk.berlin.de. Für die wegweisende Beschilderung des übergeordneten Berliner Fahrradroutennetzes zeichnet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verantwortlich. Sie hat diese Aufgabe, die sowohl die Planung als auch die Unterhaltung der Wegweisung beinhaltet, an das landeseigene Unternehmen GB infraVelo GmbH übertragen. In diesem Zusammenhang wird die GB infraVelo GmbH auch ein Mängelmanagementsystem aufbauen, das u. a. eine schnelle Schadenaufnahme und -behebung ermöglichen soll. Die Zuständigkeit für die sogenannten Nebenrouten liegt bei den Bezirken. Nur die Teile der bezirklichen Nebenrouten, die parallel auf dem übergeordneten Fahrradroutennetz verlaufen, werden von der GB infraVelo GmbH mit unterhalten. 4 Frage 5: In welcher Höhe stehen Mittel seit 2011 für die Entwicklung der Fahrradinfrastruktur im Bezirk sowie aus Landes-, Bundes- und Europamitteln zur Verfügung und wurden diese vollumfänglich abgerufen? Antwort zu 5: Wie alle Berliner Bezirksämter hatte und hat auch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Möglichkeit, Radverkehrsinfrastrukturmittel der Haushaltstitel 0730 72016 (vormals 1270 72016) und 0730 52108 (vormals 1270 52108) sowie für die Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr vorgesehene Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG, Haushaltstitel 2920 72016) oder entsprechende SIWANA-Mittel (Haushaltstitel 9810 73041) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) für entsprechende Vorhaben zu beantragen. Davon hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf seit 2011 auch in vielen Fällen Gebrauch gemacht. Da dem Bezirk sonst keine eigenen Mittel für Radverkehrsanlagen zur Verfügung stehen, finanziert die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit dem Programm zur Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr einzelne abgestimmte, konkrete Projekte. Dank regelmäßiger Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) und auf der Basis der Erstellung entsprechender Planungsunterlagen konnten die vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf für Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur beantragten Mittel bisher auch stets zur Verfügung gestellt werden, da die stadtweit verfügbaren Mittel für alle von den Bezirksämtern auf der Basis vollständiger Planungsunterlagen beantragten Radverkehrsinfrastrukturvorhaben ausgereicht haben. Auch die Erstellung der für Radverkehrsinfrastrukturvorhaben erforderlichen Planungsunterlagen durch Dritte wurde und wird in erheblichem Umfang aus diesen Haushaltstiteln finanziert. Lediglich sehr aufwendige Baumaßnahmen, deren Kosten sich schon in der Planungsphase auf mehrere Millionen Euro schätzen lassen, oder Maßnahmen, die den kompletten Umbau längerer Straßenabschnitte umfassen sollen, können aus Radverkehrsinfrastrukturmitteln grundsätzlich nicht finanziert werden, sondern müssen im Rahmen der bezirklichen Investitionsplanung für den allgemeinen Straßenbau angemeldet werden. Die zur Verfügung gestellten Mittel wurden naturgemäß nicht vollständig abgerufen, da es häufig Planungs-, Bau- und Abrechnungsverzögerungen gab und bei der Abrechnung am Projektende oft mehr oder weniger große Einsparungen gegenüber den bewilligten Summen erzielt wurden, die allerdings dann anderen Radverkehrsinfrastrukturvorhaben zugutekamen, wenn sie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) rechtzeitig mitgeteilt wurden. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit: „In den Haushaltsjahren ab 2011 wurden folgende Mittel für die Entwicklung der Fahrradinfrastruktur verausgabt: 2011 412.733,97 € 2012 379.271,02 € 2013 34.324.04 € 2014 146.485,53 € 1015 331.878,35 € 2016 395.547,27 € 5 2017 507.434,11 € 2018 692.600,98 € Frage 6: Welche Projekte und institutionellen Formen der Verkehrserziehung gibt es im Bezirk, wie werden diese zum Beispiel den Schulen, Freizeiteinrichtungen und Vereinen bekannt gemacht? Bitte unter Angabe von Personal- und Finanzausstattung sowie bekannte Planungen. Antwort zu 6: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit: „Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf stehen der Jugendverkehrsgarten (JVG) im Ortsteil Marzahn (ehemalige Jugendverkehrsschule Marzahn), betrieben durch die G.U.T. Consult GmbH (Personal im Rahmen von arbeitsmarktfördernden Maßnahmen) sowie im Ortsteil Hellersdorf die Jugendverkehrsschule (JVS) des Bezirksamtes zur Verfügung. Da dort vor allem die im Lehrplan verankerte reguläre Radfahrausbildung incl. Radfahrprüfung durchgeführt wird, sind diese Einrichtungen allen Schulen bekannt. Darüber hinaus informiert das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf über die Angebote und Öffnungszeiten auf seiner Website https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politikund -verwaltung/service-undorganisationseinheiten /wirtschaftsfoerderung/jugendverkehrsschule/. Die G.U.T. Consult GmbH hält auf ihrer Website einen Flyer zum Download bereit https://www.gutconsult-gmbh.de/wpcontent /uploads/2017/05/Flyer_Jugendverkehrsschule.pdf . Pro Haushaltsjahr stehen der JVS ca. 50.000 € an Sachmitteln sowie darüber hinaus Personalmittel für eine E6 TV-L zur Verfügung. Für den Verkehrsgarten in Marzahn stehen 10.800,00 € aus dem Programm „außerschulische Lernorte“ zur Verfügung.“ Berlin, den 18.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz