Drucksache 18 / 18 111 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Maik Penn, Florian Graf und Roman Simon (CDU) vom 28. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2019) zum Thema: Fahrradverkehr in Tempelhof-Schöneberg und Antwort vom 20. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU), Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) und Herrn Abgeordneten Roman Simon (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18111 vom 28. Februar 2019 über Fahrradverkehr in Tempelhof-Schöneberg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche bezirklichen Unfallschwerpunkte gibt es aus Sicht der Berliner Polizei? Bitte jeweils um örtliche und jährliche Angaben: Anzahl von Verletzten und Getöteten in den Jahren 2008 bis 2018. Antwort zu 1: Gemäß der Definition nach dem Merkblatt für Unfallkommissionen nach VwW-StVO zu § 44 wird von einer Unfallhäufungsstelle innerorts gesprochen, wenn mindestens fünf Verkehrsunfälle gleichen Typs, unabhängig von den Unfallfolgen, an einem innerörtlichen Verkehrsknoten innerhalb eines Jahres zu verzeichnen sind. Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ereigneten sich gemäß o.g. Definition in den Jahren 2008 bis 2018 an folgenden Örtlichkeiten Unfälle mit verletzten bzw. getöteten Radfahrenden: Tempelhof- Schöneberg 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 An der Urania/ Kleiststraße/ Lietzenburger 0/7 0/4 - 0/11 - - 0/4 0/9 - 0/6 0/5 2 Straße/Martin- Luther-Straße Bülowstraße/ Potsdamer Straße - - - - 0/5 - - - - - - Dominicusstraße/ Hauptstraße 0/3 0/8 0/4 0/6 - - 0/5 0/6 - - - Goebenstraße/ Pallasstraße/ Potsdamer Straße - - - - 0/6 - - - 0/6 - - Grazer Damm/ Munsterdamm/ Prellerweg/ Insulanerpark - - - - 0/5 - - - - - - Hauptstraße/ Wexstraße/ BAB A 100/ Innsbrucker Platz/ A 100 AS Innsbrucker Platz (östl. Teil) - - - - - 0/4 - - - - - Hoeppnerstraße/ Manfred-von-Richthofen -Straße/ Tempelhofer Damm - - 0/5 - - - - - - - - Tempelhofer Damm/ Wolffring - - - - - - 0/5 - - - - Rheinstraße/ Saarstraße/ Schmiljanstraße - - - - - - - - - - 0/3 Stand: 12.03.2019 Legende: x Tote / x Verletzte Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden zu den zu 1. aufgeführten Unfallschwerpunkten seitens des Bezirks und in Zuständigkeit des Landes Berlin ergriffen? Antwort zu 2: Polizeiliche Verkehrsunfallprävention: An den in der Antwort zu 1 aufgeführten Kreuzungen wurden seit 2008 folgende Präventionseinsätze zur Steigerung der Verkehrssicherheit durchgeführt: An der Urania/Kleiststraße/Lietzenburger Straße/Martin-Luther-Straße o Sechs Einsätze zur allgemeinen Radfahrsicherheit und zu den Gefahren des Toten Winkels Dominicusstraße/Hauptstraße o 19 Einsätze zur allgemeinen Radfahrsicherheit 3 o Hauptstraße/Wexstraße/Bundesautobahn A 100/Innsbrucker Platz/A 100 Anschlussstelle Innsbrucker Platz (östlicher Teil) o Vier Einsätze zu den Gefahren durch rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge und drei Einsätze zur allgemeinen Radfahrsicherheit und zu den Gefahren des Toten Winkels Hoeppnerstraße/Manfred-von-Richthofen-Straße/Tempelhofer Damm o Ein Einsatz zu den Gefahren durch rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge Polizeiliche Verkehrsüberwachung: An der Urania/Kleiststraße/Lietzenburger Straße/Martin-Luther-Straße Dominicusstraße/Hauptstraße Goebenstraße/Pallasstraße/Potsdamer Straße Hauptstraße/Wexstraße/Bundesautobahn A 100/Innsbrucker Platz/A 100 Anschlussstelle Innsbrucker Platz (östlicher Teil) Hoeppnerstraße/Manfred-von-Richthofen-Straße/Tempelhofer Damm Tempelhofer Damm/Wolffring Durchführung einer Vielzahl von Verkehrssonderkontrollen zur Überwachung des Rechtsabbiegeverhaltens von Kraftfahrenden und zur Rotlichtüberwachung an den genannten Örtlichkeiten. Die bekannten Unfallhäufungsstellen werden auch künftig in vergleichbare zielgerichtete Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention und -überwachung eingebunden. An den Kreuzungsbereichen Goebenstraße/Pallasstraße/Potsdamer Straße und Haupt-/ Wexstraße finden ganzjährig gezielte Einsätze zur Bekämpfung von hauptunfallursächlichen Abbiegeunfällen statt. Verkehrsregelung/ -lenkung: Die Polizei Berlin war im Rahmen des Anhörungsverfahrens für die Baulastträger an der Umsetzung folgender Maßnahmen beteiligt: An der Urania/Kleiststraße/Lietzenburger Straße/Martin-Luther-Straße o Markierungsarbeiten mit vorgezogener Haltlinie für Radfahrende (2010) und Änderung der Fahrstreifenaufteilung (2015) Bülowstraße/Potsdamer Straße o Änderung der Fahrstreifenaufteilung (Verbreiterung), um Radfahrende sicherer an haltenden Bussen vorbeizuführen (2014) Goebenstraße/Pallasstraße/Potsdamer Straße o Rotmarkierung der Radwegeführung (2012) Grazer Damm/Munsterdamm/Prellerweg/Insulanerpark o Markierungsarbeiten mit vorgezogenen Haltlinien und neuen Schutzstreifen für Radfahrende (2012) Hoeppnerstraße/Manfred-von-Richthofen-Straße/Tempelhofer Damm o Neubau einer Lichtsignalanlage (2011) Rheinstraße/Saarstraße/Schmiljanstraße o Umbau der Lichtsignalanlage mit separater Signalisierung für Radfahrende sowie Markierungsarbeiten für Radwegeführung und vorgezogenen Haltlinien für Radfahrende (2011), o Anlage eines Schutzstreifens zwischen Walther-Schreiber-Platz und Saarstraße (2014) 4 Die folgenden Örtlichkeiten wurden in der Unfallkommission behandelt und Maßnahmen umgesetzt: 1. Innsbrucker Platz: Änderung der Spurmarkierung, Bau einer Gehwegvorstreckung zur Verbesserung der Sichtbeziehungen, Kombination von Schutzblinkern und Räumpfeilen, Verkehrsüberwachungskamera durch Polizei 2. An der Urania – Schillstraße/Kurfürstenstaße: Umbau der Kreuzung mit Wegfall der Mittelinsel, Einführung tangentiales Abbiegen mit getrennter Linksabbiegesignalisierung 3. Kleiststraße/An der Urania – Martin-Luther-Straße: Entfernung Grünpfeilschild, Grünschnitt, Änderung der Fahrstreifenführung und Wegweisung 4. Tempelhofer Damm/Hoeppnerstaße: Neubau einer Lichtzeichenanlage 5. Mariendorfer Damm – Lichtenrader Damm/Marienfelder Chaussee – Buckower Chaussee: Auftragen von Fahrstreifenmarkierungen, Erneuerung der Innenraummarkierung mit zusätzlichen Wartelinien 6. Potsdamer Straße von Pallaststraße bis Kurfürstenstraße: Verlegung einer Haltestelle, Markierung einer durchgehenden Fahrbahnmarkierung nach Verkehrszeichen 295 StVO, um das Linksabbiegen auf die Grundstücke und Wenden zu verhindern 7. Lichtenrader Damm - Barnetstraße – Groß-Ziethener- Straße: Ummarkierung zur Verbesserung der Sichtbeziehungen zwischen Linksabbiegern und Gegenverkehr 8. Tempelhofer Damm/A 100: Bauliche Aufweitung für Rechtsabbieger von A 100 zum Tempelhofer Damm (Nord), Bau einer Rotlichtüberwachungskamera 9. Mariendorfer Damm zwischen Reißeckstraße und Körtingstraße: Haltverbote zur Aufhebung der Engstelle und neue Fahrbahnmarkierungen Folgende Örtlichkeiten wurden behandelt und die Maßnahmen sind noch nicht umgesetzt: 1. Tempelhofer Damm/Alt-Tempelhof: Inbetriebnahme einer verkehrsabhängigen Steuerung und Vergrößerung eines Schutzblinkers, Einrichtung einer Ladezone, um Halten in zweiter Reihe zu vermeiden 2. Potsdamer Straße/Goebenstraße – Pallastraße: Anpassung der Bordradien an Schleppkurven und Erneuerung der Innenraummarkierung Frage 3: Verfügt der Bezirk Tempelhof-Schöneberg über ein Fahrradkonzept, ggf. wann und unter welchen Beteiligungen ist dieses zustande gekommen, mit welchen wesentlichen Inhalten/ Zielen und wie ist der Umsetzungs- und Fortschreitungsstand? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt dazu mit: „Das Bezirksamt setzt in sog. auftragsweiser Bewirtschaftung für die Senatsverwaltung Vorhaben an Hauptverkehrsstraßen, entsprechend dem Senatskonzept, um. Der bezirkliche FahrRat, bestehend aus ehrenamtlichen Mitgliedern (Verbandsvertreterinnen und -vertretern, Bezirksverordneten und Dienstkräften der Verwaltung) hat, ergänzend dazu, gemäß Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vom 18.05.2011 ein bezirkliches Radverkehrs-Nebenroutenkonzept entwickelt und dieses im Februar 2014 als Beschlussvorlage in die BVV eingebracht, in der das Nebenroutenkonzept nachfolgend beschlossen wurde. Weitere Details zu den Fragestellungen sind unter dem LINK https://www.berlin.de/ba-tempelhofschoeneberg /politik-und-verwaltung/gremien-undansprechpersonen /fahrrat/artikel.387441.php zu finden. 5 Über den Stand der Umsetzung berichtet das Bezirksamt regelmäßig im bezirklichen FahrRat, auf die Sitzungs-Protokolle auf der Website der BVV\FahrRat wird dazu verwiesen. Soweit dem Bezirksamt bekannt, wird das bezirkliche Nebenrouten-Netz bei dem derzeit durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Erarbeitung befindlichen Radverkehrsnetz berücksichtigt bzw. einbezogen.“ Frage 4: Wer ist für die Beschilderung zuständig, an wen können sich Anwohner mit Vorschlägen wenden und in welchem zeitlichen Rahmen ist mit einer Prüfung und notwendigenfalls der Umsetzung zu rechnen? Bitte um Angaben der Erreichbarkeit und zum Verfahren. Antwort zu 4: Die Zuständigkeit für Verkehrszeichen richtet sich im Land Berlin nach der Zugehörigkeit der Straße nach Haupt- und Nebenstraßennetz. Für die Hauptverkehrsstraßen liegt die Zuständigkeit bei der Verkehrslenkung Berlin. Anträge oder Anfragen dazu können bei der Verkehrslenkung Berlin formlos, aber mit Begründung am leichtesten per E-Mail gestellt werden: verkehrslenkung@senuvk.berlin.de. Für die wegweisende Beschilderung des übergeordneten Berliner Fahrradroutennetzes zeichnet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verantwortlich. Sie hat diese Aufgabe, die sowohl die Planung als auch die Unterhaltung der Wegweisung beinhaltet, an das landeseigene Unternehmen GB infraVelo GmbH übertragen. In diesem Zusammenhang wird die GB infraVelo GmbH auch ein Mängelmanagementsystem aufbauen, das u. a. eine schnelle Schadenaufnahme und -behebung ermöglichen soll. Die Zuständigkeit für die sogenannten Nebenrouten liegt bei den Bezirken. Nur die Teile der bezirklichen Nebenrouten, die parallel auf dem übergeordneten Fahrradroutennetz verlaufen, werden von der GB infraVelo GmbH mit unterhalten. Frage 5: In welcher Höhe stehen Mittel seit 2011 für die Entwicklung der Fahrradinfrastruktur im Bezirk sowie aus Landes-, Bundes- und Europamitteln zur Verfügung und wurden diese vollumfänglich abgerufen? Antwort zu 5: Wie alle Berliner Bezirksämter hatte und hat auch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Möglichkeit, Radverkehrsinfrastrukturmittel der Haushaltstitel 0730 72016 (vormals 1270 72016) und 0730 52108 (vormals 1270 52108) sowie für die Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr vorgesehene Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG, Haushaltstitel 2920 72016) oder entsprechende SIWANA-Mittel (Haushaltstitel 9810 73041) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) für entsprechende Vorhaben zu beantragen. Davon hat das Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg seit 2011 auch in vielen Fällen Gebrauch gemacht. Da dem Bezirk sonst keine eigenen Mittel für Radverkehrsanlagen zur Verfügung stehen, finanziert die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit dem Programm zur Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr einzelne abgestimmte, konkrete Projekte. 6 Dank regelmäßiger Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) und auf der Basis der Erstellung entsprechender Planungsunterlagen konnten die vom Bezirksamt Neukölln für Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur beantragten Mittel bisher auch stets zur Verfügung gestellt werden, da die stadtweit verfügbaren Mittel für alle von den Bezirksämtern auf der Basis vollständiger Planungsunterlagen beantragten Radverkehrsinfrastrukturvorhaben ausgereicht haben. Auch die Erstellung der für Radverkehrsinfrastrukturvorhaben erforderlichen Planungsunterlagen durch Dritte wurde und wird in erheblichem Umfang aus diesen Haushaltstiteln finanziert. Lediglich sehr aufwendige Baumaßnahmen, deren Kosten sich schon in der Planungsphase auf mehrere Millionen Euro schätzen lassen, oder Maßnahmen, die den kompletten Umbau längerer Straßenabschnitte umfassen sollen, können aus Radverkehrsinfrastrukturmitteln grundsätzlich nicht finanziert werden, sondern müssen im Rahmen der bezirklichen Investitionsplanung für den allgemeinen Straßenbau angemeldet werden. Die zur Verfügung gestellten Mittel wurden naturgemäß nicht vollständig abgerufen, da es häufig Planungs-, Bau- und Abrechnungsverzögerungen gab und bei der Abrechnung am Projektende oft mehr oder weniger große Einsparungen gegenüber den bewilligten Summen erzielt wurden, die allerdings dann anderen Radverkehrsinfrastrukturvorhaben zugutekamen, wenn sie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) rechtzeitig mitgeteilt wurden. Frage 6: Welche Projekte und institutionellen Formen der Verkehrserziehung gibt es im Bezirk, wie werden diese zum Beispiel den Schulen, Freizeiteinrichtungen und Vereinen bekannt gemacht? Bitte unter Angabe von Personal- und Finanzausstattung sowie bekannte Planungen. Antwort zu 6: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt dazu mit: „Im Bezirk stehen für den öffentlichen Besuch zwei Jugendverkehrsschulen (Sachsendamm und Friedenstraße) zur Verfügung, in denen das Fahrradfahren erlernt und geübt werden kann. Im Mittelpunkt der Arbeit der Jugendverkehrsschulen steht die Radfahrausbildung der Viertklässler der Grundschulen. Die Jugendverkehrsschulen bieten Übungsflächen, die realen Verkehrsflächen nachgebildet sind. Es gibt Straßenkreuzungen mit Ampelanlagen und Verkehrszeichen. In den Jugendverkehrsschulen üben die Schüler und Schülerinnen der vierten Klassen korrekt die Spur zu halten, richtig abzubiegen und die Verkehrsschilder zu erkennen, aber auch vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren. Deshalb stehen neben dem Kennenlernen von Verkehrsregeln auch die Einschätzung von Verkehrssituationen und Gefahren im Straßenverkehr auf dem Programm. Mit zahlreichen Übungen werden die Kinder auf eine eigenverantwortliche Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet. Die Radfahrausbildung wird durch Lehrkräfte der Schulen mit Unterstützung der Polizei durchgeführt. Neben der Funktion als Standort im Rahmen der schulischen Radfahrausbildung, stehen die Einrichtungen aber auch allen anderen interessierten Personen zur Verfügung. Insgesamt verfügen die Jugendverkehrsschulen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg über ca. 140 Fahrräder und 20 Kett-Cars. Betreiber der Jugendverkehrsschulen ist der Bezirk. Das in den Jugendverkehrsschulen eingesetzte Personal wird durch einen gemeinnützigen Träger gestellt. 7 Im Haushaltsjahr 2019 stehen den Jugendverkehrsschulen im Bezirk Tempelhof- Schöneberg Sachmittel in Höhe von 73.500,- € zur Verfügung.“ Berlin, den 20.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz