Drucksache 18
/
1
8
1
1
1
Schriftliche Anfrage
18. Wahlperiode
Schriftliche Anfrage
d
er Abgeordneten Maik
Penn,
Florian Graf
und Roman Simon
(CDU)
vom
2
8
. Februar
2019
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am
0
6
. März
201
9
)
zum Thema:
Fahrradverkehr in Tempelhof
-
Schöneberg
und
Antwort
vom
20. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2019)
Die
Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch
-
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-
Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Herrn
Abgeordneten Maik Penn
(CDU)
,
Herrn Abgeordneten
Florian Graf
(CDU)
und
Herrn Abgeordneten
Roman Simon
(CDU)
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei
-
G Sen
-
A n t w o r t
auf die
Schriftliche
Anfrage Nr.
18/1
8
11
1
vom
2
8
.
Februar
201
9
über
Fahrradverkehr in
Tempelhof
-
Schöneberg
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt
Tempelhof
-
Schöneberg
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt
und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend
gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Welche bezirklichen Unfallschwerpunkte gibt es aus
Sicht der Berliner Polizei? Bitte jeweils um örtliche und
jährliche Angaben: Anzahl von Verletzten und Getöteten in den Jahren 2008 bis 2018
.
Antwort zu 1:
Gemäß der Definition nach dem Merkblatt für Unfallkommissionen
nach VwW
-
StVO zu
§
44
wird von eine
r Unfallhäufungsstelle innerorts gesprochen, wenn mindestens fünf
Verkehrsunfälle gleichen Typs, unabhängig von den Unfallfolgen, an einem innerörtlichen
Verkehrsknoten
innerhalb eines Jahres
zu verzeichnen sind.
Für den Bezirk Tempelhof
-
Schöneberg ereign
eten sich gemäß o.g. Definition in den
Jahren 2008 bis 2018 an folgenden Örtlichkeiten Unfälle mit verletzten bzw. getöteten
Radfahrenden:
Tempelhof
-
Schöneberg
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
An der Urania/
Kleiststraße/
Lietzenburger
0/7
0/4
-
0/11
-
-
0/4
0/9
-
0/6
0/5
Straße/Martin
-
Luther
-
Straße
Bülowstraße/
Potsdamer Straße
-
-
-
-
0/5
-
-
-
-
-
-
Dominicusstraße/
Hauptstraße
0/3
0/8
0/4
0/6
-
-
0/5
0/6
-
-
-
Goebenstraße/
Pallasstraße/
Potsdamer Straße
-
-
-
-
0/6
-
-
-
0/6
-
-
Grazer Damm/
Munsterdamm/
Prellerweg/
Insulanerpark
-
-
-
-
0/5
-
-
-
-
-
-
Hauptstraße/
Wexstraße/
BAB A 100/
Innsbrucker Platz/
A 100 AS Inns
-
brucker Platz (östl.
Teil)
-
-
-
-
-
0/4
-
-
-
-
-
Hoeppnerstraße/
Manfred
-
von
-
Richt
-
hofen
-
Straße/
Tempelhofer
Damm
-
-
0/5
-
-
-
-
-
-
-
-
Tempelhofer
Damm/ Wolffring
-
-
-
-
-
-
0/5
-
-
-
-
Rheinstraße/
Saarstraße/
Schmiljanstraße
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
0/3
Stand: 12.03.2019
Legende: x Tote / x Verletzte
Frage
2
:
Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden zu den zu 1. aufgeführten Unfallschwerpunkten seitens
des Bezirks und in Zuständigkeit des Landes Berlin ergriffen?
Antwort zu
2
:
Polizeiliche Verkehrsunfallprävention:
An den
in der Antwort zu
1 aufgeführten Kreuzungen wurden seit 2008 folgende
Präventionseinsätze zur Steigerung der Verkehrssicherheit durchgeführt:
An der Urania/Kleiststraße/Lietzenburger Straße/Martin
-
Luther
-
Straße
Sechs Einsätze zur allgemeinen Radfahrsicherheit und zu den Ge
fahren des Toten
Winkels
Dominicusstraße/Hauptstraße
19 Einsätze zur allgemeinen Radfahrsicherheit
Hauptstraße/Wexstraße/
Bundesautobahn
A 100/Innsbrucker Platz/A 100
Anschlussstelle
Innsbrucker Platz (östlicher Teil)
Vier Einsätze zu den Gefahren durch
rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge und drei
Einsätze zur allgemeinen Radfahrsicherheit und zu den Gefahren des
T
oten
Winkels
Hoeppnerstraße/Manfred
-
von
-
Richthofen
-
Straße/Tempelhofer Damm
Ein Einsatz zu den Gefahren durch rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge
Poliz
eiliche Verkehrsüberwachung:
An der Urania/Kleiststraße/Lietzenburger Straße/Martin
-
Luther
-
Straße
Dominicusstraße/Hauptstraße
Goebenstraße/Pallasstraße/Potsdamer Straße
Hauptstraße/Wexstraße/
Bundesautobahn
A 100/Innsbrucker Platz/A 100
Anschlussstelle
In
nsbrucker Platz (östlicher Teil)
Hoeppnerstraße/Manfred
-
von
-
Richthofen
-
Straße/Tempelhofer Damm
Tempelhofer Damm/Wolffring
Durchführung einer Vielzahl von Verkehrssonderkontrollen zur Überwachung des
Rechtsabbiegeverhaltens von Kraftfahrenden und zur Rot
lichtüberwachung an den
genannten Örtlichkeiten.
Die bekannten Unfallhäufungsstellen werden auch künftig in vergleichbare zielgerichtete
Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention und
-
überwachung eingebunden.
An den Kreuzungsbereichen
Goebenstraße/Pallasstraße/Potsdamer Straße und Haupt
-
/
Wexstraße finden ganzjährig gezielte Einsätze zur Bekämpfung von
hauptunfallursächlichen Abbiegeunfällen statt.
Verkehrsregelung/
-
lenkung:
Die Polizei Berlin war im Rahmen des Anhörungsverfahrens für
die Baulastträger an der
Umsetzung folgender Maßnahmen beteiligt:
An der Urania/Kleiststraße/Lietzenburger Straße/Martin
-
Luther
-
Straße
Markierungsarbeiten mit vorgezogener Haltlinie für Radfahrende (2010) und
Änderung der Fahrstreifenaufteilung (2015)
Bül
owstraße/Potsdamer Straße
Änderung der Fahrstreifenaufteilung (Verbreiterung), um Radfahrende
sicherer an
haltenden Bussen vorbeizuführen (2014)
Goebenstraße/Pallasstraße/Potsdamer Straße
Rotmarkierung der Radwegeführung (2012)
Grazer Damm/Munsterdamm/Prel
lerweg/Insulanerpark
Markierungsarbeiten mit vorgezogenen Haltlinien und neuen Schutzstreifen
für
Radfahrende
(2012)
Hoeppnerstraße/Manfred
-
von
-
Richthofen
-
Straße/Tempelhofer Damm
Neubau einer Lichtsignalanlage (2011)
Rheinstraße/Saarstraße/Schmiljanstraße
Umbau der Lichtsignalanlage mit separater Signalisierung für Radfahrende sowie
Markierungsarbeiten für Radwegeführung und vorgezogenen Haltlinien für
Radfahrende (2011),
Anlage eines Schutzstreifens zwischen Walther
-
Schreiber
-
Platz und Saarstraße
(2014)
Die folgenden Örtlichkeiten wurden in der Unfallkommission behandelt und Maßnahmen
umgesetzt:
1. Innsbrucker Platz
:
Änderung der Spurmarkierung, Bau einer Gehwegvorstreckung zur
Verbesserung der Sichtbeziehungen, Kombination von Schutzblinkern und
Räumpfeilen,
Verkehrsüberwachungskamera durch Polizei
2. An der Urania
Schillstraße/Kurfürstenstaße
:
Umbau der Kreuzung mit Wegfall der
Mittelinsel, Einführung tangentiales Abbiegen mit getrennter Linksabbiegesignalisierung
3. Kleiststraße/An der Urania
Martin
-
Luther
-
Straße
:
Entfernung Grünpfeilschild,
Grünschnitt, Änderung der Fahrstreifenführung und Wegweisung
4. Tempelhofer Damm/Hoeppnerstaße
:
Neubau einer Lichtzeichenanlage
5. Mariendorfer Damm
Lichtenrader Damm/Marienfelder Chaussee
Buckower
Ch
aussee
:
Auftragen von Fahrstreifenmarkierungen, Erneuerung der
Innenraummarkierung mit zusätzlichen Wartelinien
6. Potsdamer Straße von Pallaststraße bis Kurfürstenstraße
:
Verlegung einer Haltestelle,
Markierung einer durchgehenden Fahrbahnmarkierung nach
Verkehrszeichen 295 StVO,
um das Linksabbiegen auf die Grundstücke und Wenden zu verhindern
7. Lichtenrader Damm
-
Barnetstraße
Groß
-
Ziethener
-
Straße
:
Ummarkierung zur
Verbesserung der Sichtbeziehungen zwischen Linksabbiegern und Gegenverkehr
8.
Tempelhofer Damm/A 100
:
Bauliche Aufweitung für Rechtsabbieger von A 100 zum
Tempelhofer Damm (Nord), Bau einer Rotlichtüberwachungskamera
9. Mariendorfer Damm zwischen Reißeckstraße und Körtingstraße
:
Haltverbote zur
Aufhebung der Engstelle und neue Fahrb
ahnmarkierungen
Folgende Örtlichkeiten wurden behandelt und die Maßnahmen sind noch nicht umgesetzt:
1. Tempelhofer Damm/Alt
-
Tempelhof
:
Inbetriebnahme einer verkehrsabhängigen
Steuerung und Vergrößerung
eines Schutzblinkers, Einrichtung
einer Ladezone, um
Halten in zweiter Reihe zu vermeiden
2. Potsdamer Straße/Goebenstraße
Pallastraße
:
Anpassung der Bordradien an
Schleppkurven und Erneuerung der Innenraummarkierung
Frage
3
:
Verfügt der Bezirk
Tempelhof
-
Schöneberg
über ein Fahrradkonzept, ggf. wann
und unter welchen
Beteiligungen ist dieses zustande gekommen, mit welchen wesentlichen Inhalten/ Zielen und wie ist der
Umsetzungs
-
und Fortschreitungsstand?
Antwort zu
3
:
Das Bezirksamt
Tempelhof
-
Schöneberg
teilt dazu mit:
Das Bezirksamt setzt in sog.
auftragsweiser Bewirtschaftung für die Senatsverwaltung
Vorhaben an Hauptverkehrsstraßen, entsprechend dem Senatskonzept, um.
Der bezirkliche FahrRat, bestehend aus ehrenamtlichen Mitgliedern
(Verbandsvertreterinnen
und
-
vertretern
, Bezirksverordnete
n
und
Dienstkräften der
Verwaltung) hat, ergänzend dazu, gemäß Beschluss
der Bezirksverordnetenversammlung
(BVV)
vom 18.05.2011 ein bezirkliches Radverkehrs
-
Nebenroutenkonzept entwickelt und
dieses im Februar 2014 als Beschlussvorlage in die BVV eingebracht, in
der das
Nebenroutenkonzept nachfolgend beschlossen wurde. Weitere Details zu den
Fragestellungen sind unter dem LINK
https://www.berlin.de/ba
-
tempelhof
-
schoeneberg/politik
-
und
-
verwaltung/gremien
-
und
-
ansprechpersonen/fahrrat/artikel.387441.php
zu finden.
Über den Stand der Umsetzung berichtet das Bezirksamt regelmäßig im bezirklichen
FahrRat, auf die Sitzungs
-
Protokoll
e auf der Website der BVV
\
FahrRat wird dazu
verwiesen.
Soweit dem Bezirksamt bekannt, wird das bezirkliche Nebenrouten
-
Netz bei dem derzeit
durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
in Erarbeitung
befindlichen Radverkehrsnetz
berücksichtigt bzw. einbezogen.
Frage
4
:
Wer ist für die Beschilderung zuständig, an wen können sich Anwohner mit Vorschlägen wenden und in
welchem zeitlichen Rahmen ist mit einer Prüfung und notwendigenfalls der Umsetzung zu rechnen? Bitte um
Angaben
der Erreichbarkeit und zum Verfahren.
Antwort zu
4
:
Die Zuständigkeit für Verkehrszeichen richtet sich im Land Berlin nach der Zugehörigkeit
der Straße nach Haupt
-
und Nebenstraßennetz. Für die Hauptverkehrsstraßen liegt die
Zuständigkeit bei der Verkeh
rslenkung Berlin. Anträge oder
A
nfragen dazu können bei der
Verkehrslenkung Berlin formlos, aber mit Begründung am leichtesten per E
-
Mail gestellt
werden:
verkehrslenkung@senuvk.berlin.de
.
F
ür die wegweisende Beschilderung des übergeordneten Berliner Fahrradroutennetzes
zeichnet
d
ie Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verantwortlich. Sie
hat diese Aufgabe,
die
sowohl die Planung als auch die Unterhaltung der Wegweisung
beinha
ltet, an das landeseigene Unternehmen GB infraVelo GmbH übertragen. In diesem
Zusammenhang wird die GB infraVelo GmbH auch ein Mängelmanagementsystem
aufbauen, das u. a. eine schnelle Schadenaufnahme und
-
behebung ermöglichen soll.
Die Zuständigkeit für d
ie sogenannten Nebenrouten liegt bei den Bezirken. Nur die Teile
der bezirklichen Nebenrouten, die parallel auf dem übergeordneten Fahrradroutennetz
verlaufen, werden von der GB infraVelo GmbH mit unterhalten.
Frage
5
:
In welcher Höhe stehen Mittel
seit 2011 für die Entwicklung der Fahrradinfrastruktur im Bezirk sowie aus
Landes
-
, Bundes
-
und Europamitteln zur Verfügung und wurden diese vollumfänglich abgerufen
?
Antwort zu
5
:
Wie alle Berliner Bezirksämter hatte und hat auch das Bezirksamt
Tempelhof
-
Schöneberg
die Möglichkeit, Radverkehrsinfrastrukturmittel der Haushaltstitel 0730 72016 (vormals
1270 72016) und 0730 52108 (vormals 1270 52108) sowie für die Verbesserung der
Infrastruktur für den Radverkehr vorgesehene Mittel des Kommunalinves
titionsförderungs
-
gesetzes (KInvFG, Haushaltstitel 2920 72016) oder entsprechende SIWANA
-
Mittel
(Haushaltstitel 9810 73041) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) für
entsprec
hende Vorhaben zu beantragen. Davon hat das Bezirksamt
Tempelhof
-
Schöneberg
seit 2011 auch in vielen Fällen Gebrauch gemacht.
Da dem Bezirk sonst
keine eigenen Mittel für Radverkehrsanlagen zur Verfügung stehen, finanziert
die
Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz
mit dem Programm zur
Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr einzelne abgestimmte, konkrete
Projekte.
Dank regelmäßiger Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt) und auf der
Basis der Erstellung entsprechender Planungsunterlagen konnten die vom Bezirksamt
Neukölln
für Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur beantragten
Mittel bisher auch stets zur Verfügung gestellt
werden, da die stadtweit verfügbaren Mittel
für alle von den Bezirksämtern auf der Basis vollständiger Planungsunterlagen
beantragten Radverkehrsinfrastrukturvorhaben ausgereicht haben. Auch die Erstellung der
für Radverkehrsinfrastrukturvorhaben erforder
lichen Planungsunterlagen durch Dritte
wurde und wird in erheblichem Umfang aus diesen Haushaltstiteln finanziert. Lediglich
sehr aufwendige Baumaßnahmen, deren Kosten sich schon in der Planungsphase auf
mehrere Millionen Euro schätzen lassen, oder Maßnahm
en, die den kompletten Umbau
längerer Straßenabschnitte umfassen sollen, können aus Radverkehrsinfrastrukturmitteln
grundsätzlich nicht finanziert werden, sondern müssen im Rahmen der bezirklichen
Investitionsplanung für den allgemeinen Straßenbau angemeld
et werden.
Die zur Verfügung gestellten Mittel wurden naturgemäß nicht vollständig abgerufen, da es
häufig Planungs
-
, Bau
-
und Abrechnungsverzögerungen gab und bei der Abrechnung am
Projektende oft mehr oder weniger große Einsparungen gegenüber den bewilli
gten
Summen erzielt wurden, die allerdings dann anderen Radverkehrsinfrastrukturvorhaben
zugutekamen, wenn sie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) rechtzeitig mitgeteilt
wurden
.
Frage
6
:
Welche Projekte und institutionellen Formen der Verkehrserziehung gibt es im Bezirk, wie werden diese zum
Beispiel den Schulen, Freizeiteinrichtungen und Vereinen bekannt gemacht? Bitte unter Angabe von
Personal
-
und Finanzausstattung sowie
bekannte Planungen.
Antwort zu
6
:
Das Bezirksamt
Tempelhof
-
Schöneberg
teilt dazu mit:
Im Bezirk stehen für den öffentlichen Besuch zwei Jugendverkehrsschulen
(Sachsendamm und Friedenstraße) zur Verfügung, in denen das Fahrradfahren erlernt
und geübt
werden kann.
Im Mittelpunkt der Arbeit der Jugendverkehrsschulen steht die Radfahrausbildung der
Viertklässler der Grundschulen. Die Jugendverkehrsschulen bieten Übungsflächen, die
realen Verkehrsflächen nachgebildet sind. Es gibt Straßenkreuzungen mit Amp
elanlagen
und Verkehrszeichen. In den Jugendverkehrsschulen üben die Schüler und Schülerinnen
der vierten Klassen korrekt die Spur zu halten, richtig abzubiegen und die
Verkehrsschilder zu erkennen, aber auch vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren.
De
shalb stehen neben dem Kennenlernen von Verkehrsregeln auch die Einschätzung von
Verkehrssituationen und Gefahren im Straßenverkehr auf dem Programm. Mit zahlreichen
Übungen werden die Kinder auf eine eigenverantwortliche Teilnahme am Straßenverkehr
vorber
eitet. Die Radfahrausbildung wird durch Lehrkräfte der Schulen mit Unterstützung
der Polizei durchgeführt.
Neben der Funktion als Standort im Rahmen der schulischen Radfahrausbildung, stehen
die Einrichtungen aber auch allen anderen interessierten Personen
zur Verfügung.
Insgesamt verfügen die Jugendverkehrsschulen im Bezirk Tempelhof
-
Schöneberg über
ca. 140 Fahrräder und 20 Kett
-
Cars.
Betreiber der Jugendverkehrsschulen ist der Bezirk. Das in den Jugendverkehrsschulen
eingesetzte Personal wird durch einen
gemeinnützigen Träger gestellt.
Im Haushaltsjahr 2019 stehen den Jugendverkehrsschulen im Bezirk Tempelhof
-
Schöneberg Sachmittel in Höhe von 73.500,
-
zur Verfügung.
Berlin, den
20.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz