Drucksache 18 / 18 112 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Maik Penn und Peter Trapp (CDU) vom 28. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2019) zum Thema: Fahrradverkehr in Spandau und Antwort vom 18. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) und Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18112 vom 28. Februar 2019 über Fahrradverkehr in Spandau Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Spandau um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche bezirklichen Unfallschwerpunkte gibt es aus Sicht der Berliner Polizei? Bitte jeweils um örtliche und jährliche Angaben: Anzahl von Verletzten und Getöteten in den Jahren 2008 bis 2018. Antwort zu 1: Gemäß der Definition nach dem Merkblatt für Unfallkommissionen nach VwV-StVO zu § 44 wird von einer Unfallhäufungsstelle innerorts gesprochen, wenn mindestens fünf Verkehrsunfälle gleichen Typs pro Jahr, unabhängig von den Unfallfolgen, an einem innerörtlichen Verkehrsknoten zu verzeichnen sind. Für den Bezirk Spandau ereigneten sich gemäß o.g. Definition in den Jahren 2008 bis 2018 an folgenden Örtlichkeiten Unfälle mit verletzten oder getöteten Radfahrenden: Spandau 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Altstädter Ring/ Carl-Schurz-Straße/ Klosterstraße/ Seegefelder Straße/ Stabholzgarten 0 / 6 0 / 5 2 Brunsbütteler Damm/ Klosterstraße/ Ruhlebener Straße 0 / 6 0 / 4 0 / 7 Spandauer Damm / Wiesendamm 0 / 5 Stand: 12.03.2019 Legende: x Tote / x Verletzte Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden zu den zu 1. aufgeführten Unfallschwerpunkten seitens des Bezirks und in Zuständigkeit des Landes Berlin ergriffen? Antwort zu 2: An den Unfallhäufungsstellen wurden folgende Maßnahmen veranlasst oder im Rahmen von verkehrsrechtlichen Anhörungen begleitet: Altstädter Ring/Carl-Schurz-Straße/Klosterstraße/Seegefelder Straße/Stabholzgarten: Nach Angaben der Polizei Berlin wurde die Behandlung dieser Unfallhäufungsstelle durch die Unfallkommission Berlin an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) abgegeben, da alle Maßnahmenentwürfe der Unfallkommission vom Bezirk oder anderen Gremien abgelehnt wurden. Brunsbütteler Damm/Klosterstraße/Ruhlebener Straße: Radfahrfurten wurden rot markiert. Schutzblinker wurden installiert. Fahrstreifenmarkierung wurde geändert. Spandauer Damm/Wiesendamm: Die Beschilderung für die Gehwegbenutzung durch Radfahrende wurde ergänzt. Die Unfallhäufungspunkte wurden in die allgemeine Verkehrssicherheitsarbeit der örtlich zuständigen Polizeiabschnitte einbezogen. Im Rahmen von repressiven und präventiven Maßnahmen wurden sowohl Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden geahndet als auch durch verkehrsaufklärerische Gespräche auf die besondere Gefährdung von Radfahrenden im Straßenverkehr hingewiesen. Weiterhin werden die Knoten Altstädter Ring/Stabholzgarten und Brunsbütteler Damm/Klosterstraße im Rahmen einer Einsatzkonzeption verstärkt überwacht. Die folgenden Örtlichkeiten wurden in der Unfallkommission behandelt und Maßnahmen umgesetzt: 1. Heerstraße / Gatower Straße: Umbau der Lichtzeichenanlage mit getrennter Linksabbiegesignalisierung 2. Heerstraße / Weidenweg: Neubau einer Lichtzeichenanlage 3. Seegefelder Weg / Finkenkruger Weg: Neubau einer Lichtzeichenanlage 4. Klosterstraße / Altonaer Straße: Umbau der Lichtzeichenanlage mit einer zusätzlichen Radfahrerquerung 5. Nonnendammallee / Paulsternstraße – Otternbuchtstraße: Umbau der Lichtzeichenanlage mit getrennter Linksabbiegesignalisierung. 3 Folgende Maßnahme ist beschlossen und noch nicht umgesetzt: Brunsbütteler Damm / Nauener Straße: Umbau der Lichtzeichenanlage mit einer getrennten Rechtsabbiegesignalisierung. Frage 3: Verfügt der Bezirk Spandau über ein Fahrradkonzept, ggf. wann und unter welchen Beteiligungen ist dieses zustande gekommen, mit welchen wesentlichen Inhalten/ Zielen und wie ist der Umsetzungs- und Fortschreitungsstand? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Spandau teilt dazu mit: „Der Bezirk Spandau hat kein Fahrradkonzept entwickelt.“ Frage 4: Wer ist für die Beschilderung zuständig, an wen können sich Anwohner mit Vorschlägen wenden und in welchem zeitlichen Rahmen ist mit einer Prüfung und notwendigenfalls der Umsetzung zu rechnen? Bitte um Angaben der Erreichbarkeit und zum Verfahren. Antwort zu 4: Die Zuständigkeit für Verkehrszeichen richtet sich im Land Berlin nach der Zugehörigkeit der Straße nach Haupt- und Nebenstraßennetz. Für die Hauptverkehrsstraßen liegt die Zuständigkeit bei der Verkehrslenkung Berlin. Anträge oder Anfragen dazu können bei der Verkehrslenkung Berlin formlos, aber mit Begründung am leichtesten per E-Mail gestellt werden: verkehrslenkung@senuvk.berlin.de. Für die wegweisende Beschilderung des übergeordneten Berliner Fahrradroutennetzes zeichnet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verantwortlich. Sie hat diese Aufgabe, die sowohl die Planung als auch die Unterhaltung der Wegweisung beinhaltet, an das landeseigene Unternehmen GB infraVelo GmbH übertragen. In diesem Zusammenhang wird die GB infraVelo GmbH auch ein Mängelmanagementsystem aufbauen, das u. a. eine schnelle Schadenaufnahme und -behebung ermöglichen soll. Die Zuständigkeit für die sogenannten Nebenrouten liegt bei den Bezirken. Nur die Teile der bezirklichen Nebenrouten, die parallel auf dem übergeordneten Fahrradroutennetz verlaufen, werden von der GB infraVelo GmbH mit unterhalten. Frage 5: In welcher Höhe stehen Mittel seit 2011 für die Entwicklung der Fahrradinfrastruktur im Bezirk sowie aus Landes-, Bundes- und Europamitteln zur Verfügung und wurden diese vollumfänglich abgerufen? Antwort zu 5: Wie alle Berliner Bezirksämter hatte und hat auch das Bezirksamt Spandau die Möglichkeit, Radverkehrsinfrastrukturmittel der Haushaltstitel 0730 72016 (vormals 1270 72016) und 0730 52108 (vormals 1270 52108) sowie für die Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr vorgesehene Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG, Haushaltstitel 2920 72016) oder entsprechende SIWANA-Mittel (Haushaltstitel 9810 73041) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) für entsprechende Vorhaben zu beantragen. Davon hat das Bezirksamt Spandau seit 2011 4 auch in vielen Fällen Gebrauch gemacht. Da dem Bezirk sonst keine eigenen Mittel für Radverkehrsanlagen zur Verfügung stehen, finanziert die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit dem Programm zur Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr einzelne abgestimmte, konkrete Projekte. Dank regelmäßiger Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) und auf der Basis der Erstellung entsprechender Planungsunterlagen konnten die vom Bezirksamt Spandau für Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur beantragten Mittel bisher auch stets zur Verfügung gestellt werden, da die stadtweit verfügbaren Mittel für alle von den Bezirksämtern auf der Basis vollständiger Planungsunterlagen beantragten Radverkehrsinfrastrukturvorhaben ausgereicht haben. Auch die Erstellung der für Radverkehrsinfrastrukturvorhaben erforderlichen Planungsunterlagen durch Dritte wurde und wird in erheblichem Umfang aus diesen Haushaltstiteln finanziert. Lediglich sehr aufwendige Baumaßnahmen, deren Kosten sich schon in der Planungsphase auf mehrere Millionen Euro schätzen lassen, oder Maßnahmen, die den kompletten Umbau längerer Straßenabschnitte umfassen sollen, können aus Radverkehrsinfrastrukturmitteln grundsätzlich nicht finanziert werden, sondern müssen im Rahmen der bezirklichen Investitionsplanung für den allgemeinen Straßenbau angemeldet werden. Die zur Verfügung gestellten Mittel wurden naturgemäß nicht vollständig abgerufen, da es häufig Planungs-, Bau- und Abrechnungsverzögerungen gab und bei der Abrechnung am Projektende oft mehr oder weniger große Einsparungen gegenüber den bewilligten Summen erzielt wurden, die allerdings dann anderen Radverkehrsinfrastrukturvorhaben zugutekamen, wenn sie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (vormals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) rechtzeitig mitgeteilt wurden. Frage 6: Welche Projekte und institutionellen Formen der Verkehrserziehung gibt es im Bezirk, wie werden diese zum Beispiel den Schulen, Freizeiteinrichtungen und Vereinen bekannt gemacht? Bitte unter Angabe von Personal- und Finanzausstattung sowie bekannte Planungen. Antwort zu 6: Das Bezirksamt Spandau teilt dazu mit: „Das Schulamt betreibt die beiden Jugendverkehrsschulen (JVS) Hakenfelder Str. 9c und Borkzeile 34. In den JVS findet die im Rahmenlehrplan der 4. Klassen vorgesehene Fahrradprüfung ebenso wie vorherige Übungsstunden im Rahmen des Unterrichts statt. Auf der Internetseite des Bezirksamt Spandau (www.spandau.de) werden wie folgt die Angebote der Jugendverkehrsschule bekannt gemacht: Jugendverkehrsschulen haben die Aufgabe, Kinder spielerisch an die Verkehrsregeln im öffentlichen Straßenland heranzuführen, so dass sie sich im Straßenverkehr sicher bewegen können und die Kinder auf die „Fahrradprüfung“ vorzubereiten. Für Kinder der 4. Schulklassen ist dies Bestandteil des Unterrichts. Für alle anderen Altersklassen sind Verkehrsübungen freiwillig und ein zusätzliches Angebot im Bezirk. Die Spandauer Jugendverkehrsschule soll neben der Absicherung des Verkehrsunterrichts hinaus Angebote für 5 Kindergärten- und Kinderhortgruppen, für Familien, die ihre Kinder unabhängig von den Schulveranstaltungen besser auf den Straßenverkehr vorbereiten wollen, für Kinder und Jugendliche, die diese Einrichtung als Möglichkeit sehen, ihre Freizeit in den Nachmittagsstunden dort zu verbringen, unterbreiten. Eine weitere Aufgabe innerhalb der Verkehrsschule ist es, gemeinsam mit den Kindern deren Fahrräder auf Verkehrssicherheit zu überprüfen und Hilfestellung bei der Wartung der Fahrräder zu geben. Jugendverkehrsschule I Borkzeile 34 13583 Berlin Tel.: (030) 33604790 Nahverkehr: Bus 130, 237, 337 Jugendverkehrsschule II Hakenfelder Str. 9C 13587 Berlin Tel.: (030) 3362770 Nahverkehr: Bus M45, 136, 139, 236 Homepage: Homepage www.jvs-spandau.de Öffnungszeiten 1. März – 31. Oktober Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr Samstag von 9:00 bis 13:00 1. November – 28. Februar 9:00 – 14:00 Uhr Die Zeit von 9 – 13 Uhr ist für Schulen reserviert. Ab 13:30 Uhr sind die Verkehrsschulen für jeden offen. Samstags und Feiertags geschlossen. Für Veranstaltungswünsche (z. B. Kindergeburtstage) nehmen Sie bitte Kontakt zu der jeweiligen Verkehrsschule auf. Personalausstattung: kein Personal des Landes Berlin. Das Personal stellt ein freier Träger. Finanzausstattung für 2019: 70.800 €“ Berlin, den 18.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz