Drucksache 18 / 18 115 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) vom 28. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2019) zum Thema: Aufnahme in Schnelllernerklassen und Antwort vom 21. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Hildegard Bentele (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18115 vom 28. Februar 2019 über Aufnahme in Schnelllernerklassen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurde an den sieben Schnelllerner-Gymnasien auch 2019 der Eignungstest für eine mögliche Aufnahme durch das jeweilige SIBUZ durchgeführt und wurden den getesteten Kindern wieder null bis zehn Punkte für den Test zugewiesen? Zu 1.: Ja. 2. Welche Punktzahl entspricht einer höheren Begabung? Welche Punktzahl entspricht einer Hochbegabung? Welcher Begabung entspricht die Punktzahl 5 und 6? Zu 2.: Der Eignungstest für die Schnelllernerklassen erfüllt nicht die Anforderungen an eine umfassende und standardisierte Intelligenzdiagnostik, so dass die erzielten Testwerte nicht im Sinne von Intelligenzleistung interpretiert werden können. Der Test dient der Orientierung über die grundlegenden kognitiven Fähigkeiten, ist jedoch nicht umfassend aussagekräftig bezüglich einer Hoch- bzw. Höchstbegabung. 3. Wie vielen getesteten Kinder wurden im Jahr 2019 - unter 5 Punkte - 5 Punkte - 6 Punkte - 7 Punkte - 8 Punkte - 9 Punkte - 10 Punkte zugeteilt (bitte Auskunft pro Schule)? 4. Wie sah die Verteilung 2018 und 2017 aus? Zu 3. und 4.: Die Verteilungen der Punktwerte in den Jahren 2017, 2018 und 2019 sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Die Anzahl der Testungen weicht von der Anzahl der Anmeldungen ab, da die Testung auch von Kindern wahrgenommen werden kann, die anschließend nicht angemeldet werden. 2017 Gymnasium Punkte im Test 01Y08 02Y05 03Y10 06Y05 08Y01 10Y02 12Y03 Gesamt weniger als 5 20 20 37 13 27 26 39 182 5 5 18 35 11 13 31 18 131 6 8 10 11 15 11 12 9 76 7 12 37 71 26 22 50 26 244 8 <3 10 20 7 <3 12 5 57 9 <3 7 15 6 <3 7 5 42 10 3 13 27 14 9 12 10 88 2018 Gymnasium Punkte im Test 01Y08 02Y05 03Y10 06Y05 08Y01 10Y02 12Y03 Gesamt weniger als 5 18 25 46 22 22 19 21 173 5 7 14 41 21 12 30 14 139 6 6 12 31 12 8 15 7 91 7 12 28 93 35 18 52 28 266 8 3 10 20 10 7 8 5 63 9 <3 <3 17 6 3 8 6 42 10 <3 12 43 14 4 18 13 105 2019 Gymnasium Punkte im Test 01Y08 02Y05 03Y10 06Y05 08Y01 10Y02 12Y03 Gesamt weniger als 5 10 22 48 20 18 36 15 169 5 5 13 39 10 11 14 12 104 6 3 19 22 10 5 11 <3 72 7 15 41 91 31 10 46 31 265 8 <3 4 15 6 4 10 10 51 9 3 10 21 9 <3 7 5 56 10 4 24 46 14 8 27 15 138 5. Wie viele Kinder mit welchen Punkten wurden 2017 und 2018 jeweils in die sieben Schnelllerner- Gymnasien aufgenommen? 6. Wie viele Kinder mit welchen Punkten haben eine Absage für ihr Wunsch-Schnelllerner-Gymnasium bekommen? Zu 5. und 6.: Zu diesen Fragen erstellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Statistiken. 7. Wie sieht das Verhältnis Nachfrage-Angebot von Schulplätzen an den sieben Schnelllerner- Gymnasien in den letzten fünf Jahren aus? Zu 7.: Nachfrage und Angebot an den Schnelllerner-Gymnasien Schuljahr Nachfrage (Anmeldungen Erstwunsch) Angebot (Kapazität) Freie Kapazität nach Erst-, Zweit- und Drittwunschaufnahmen 2014/15 502 420 12 2015/16 421 420 110 2016/17 456 450 104 2017/18 462 450 69 2018/19 467 450 76 8. Welche Schullaufbahn haben die Kinder, die eine Absage von ihrem Wunsch-Schelllerner- Gymnasium bekommen haben, stattdessen eingeschlagen? Zu 8.: Zur individuellen Schülerlaufbahn gibt es keine zentral erfassten Daten in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. 9. Welche Erkenntnisse hat der Senat bzgl. Kindern, die nachgewiesen kognitiv höher oder hochbegabt sind, aber nicht entsprechend gefördert werden („underachiever“)? Zu 9.: Eine sachgerechte Beantwortung dieser Frage verlangt eine nähere Spezifikation des Begriffes „Underachiever“: Aktuellere Definitionen gehen in die Richtung, Underachievement als Abweichung potenzieller intellektueller Fähigkeiten von tatsächlich erbrachten Leistungen zu betrachten. Zur Messung dieser Werte werden oftmals IQ und Notendurchschnitt erhoben. Bei den Ursachen von Underachievement werden interne und externe Faktoren unterschieden (vgl. Mandel & Marcus, 1988, S. 1 – 6). Underachievement gibt es in allen Schularten. In § 1 des Berliner Schulgesetzes ist verankert: „Auftrag der Schule ist es, alle wertvollen Anlagen der Schülerinnen und Schüler zur vollen Entfaltung zu bringen und ihnen ein Höchstmaß an Urteilskraft, gründliches Wissen und Können zu vermitteln.“ Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie setzt auch auf Prävention (Fortbildung/ Qualifikation zu diesem Thema), die Finanzierung von Mentoring- Programmen und unterstützt notwendige Interventionen. 10. Wurden die Kinder und Eltern, die nicht ihren Wunschschulplatz bekommen haben, beraten? Wenn ja, von wem? Zu 10.: Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können sich an das regional zuständige Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) wenden und sich bezüglich der Schullaufbahn ihrer Kinder beraten lassen. 11. Sind dem Senat freie Schulen im Land Berlin bekannt, die Hochbegabte fördern? Wenn ja, welche? Zu 11.: Nein. Berlin, den 21. März 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie