Drucksache 18 / 18 117 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2019) zum Thema: Planungsstand der Reaktivierung der Elsengrundschule in Mahlsdorf und Bau des MEBS (Teil V) und Antwort vom 22. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18117 vom 4. März 2019 über Planungsstand der Reaktivierung der Elsengrundschule in Mahlsdorf und Bau des MEBS (Teil V) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Mit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/17 808 teilte der Senat mir mit, dass er die Sachverhalte der Anfrage nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann und daher das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf um Stellungnahme zu den Fragen gebeten hat. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilte nach der Veröffentlichung der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage am 28. Februar 2019 mit einer Pressemitteilung mit, dass es den Senat auffordert, den „zugesagten schulischen Ergänzungsbau“ umzusetzen. Zudem wird mit der Pressemitteilung zum Ausdruck gebracht, dass es über die Beantwortung der Anfrage nicht informiert gewesen sei und deren Inhalt auch nicht kannte. Viele Bürgerinnen und Bürger haben im Nachgang ihre Sorge und ihre Verärgerung an mich herangetragen . Es besteht die begründete Befürchtung, dass hier auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler, die den Ergänzungsbau dringend benötigen, und auf dem Rücken vieler besorgter Eltern, Großeltern und Nachbarn ein Streit ausgetragen wird, der nicht zur Lösung des Grundschulplatzbedarfs beiträgt. Ich kann diese Sorgen und den Ärger sehr gut nachvollziehen und stelle daher folgende Fragen an den Senat: 1. Ist es richtig, dass nach der Begehung des Grundstücks im Sommer 2018 zur Beplanung des MEB dem Bezirk zunächst die Forderung nach einem olfaktorischen Gutachten, wofür weder das bezirkliche Umweltamt, noch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig zeichnen, auferlegt wurde? 4. Wer hat an der Begehung im Sommer 2018 teilgenommen? 12. Ist es richtig, dass der Bezirk nach intensiven Bemühungen und Recherchen nachweisen konnte, dass die Alba-Leichtverpackungssortieranlage in der Nähe des Grundstücks weder unter die Seveso- Richtlinie fällt, noch die vorgeschriebenen Grenzwerte für Geruchsbelastungen überschritten werden? Zu 1., 4 und 12.: Auf der Grundlage des §109 des Schulgesetzes für Berlin (SchulG) ist der Bezirk für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat für den Neubau einer 3-4- zügigen Grundschule um Amtshilfe bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) gebeten. Die Maßnahme wurde in die Berliner Schulbauoffensive (BSO II) aufgenommen. Auf Grund der Dringlichkeit bat der Bezirk um die Errichtung eines MEB 16 inklusive Mensa. In Vorbereitung der Baumaßnahme MEB 16 mit Mensa erfolgte am 05.07.2018 eine gemeinsame Begehung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, den Vertreten des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf inklusive des Bezirksstadtrates Herrn Lemm und den von Sen- StadtWohn beauftragten Planungsbüros. Beim Ortstermin wurde von allen Beteiligten eine erhebliche Geruchsbelästigung ausgehend vom ALBA-Betriebsgelände wahrgenommen . Im Protokoll wurde dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf mitgeteilt, dass die Planung des MEB 16 mit Mensa erst begonnen wird, wenn durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) die Unbedenklichkeit zum geplanten Standort bescheinigt wird. Der Bezirk hat sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) gewandt und erhielt mit E-Mail vom 10.08.2018 den Hinweis, dass es immer wieder zu Geruchswahrnehmungen kommen kann. Das Gesundheitsamt des Bezirkes empfahl auf Nachfrage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mangels eigener Kapazitäten ein Geruchsgutachten zu beauftragen. Die Senatsverwaltung beauftragte den Bezirk daraufhin ein entsprechendes Gutachten erstellen zu lassen, um die Unbedenklichkeit des Grundstücks nachzuweisen. Da diese olfaktorischen Gutachten mit einem Zeitaufwand von geschätzten 18 Monaten und erheblichen Kosten einhergehen, unternahm der Bezirk verschiedene Versuche, einen schnelleren Unbedenklichkeitsnachweis zu erbringen. Mit E-Mail vom 18.03.2019 wurde der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) eine Geruchsemissions- und –immissionsprognose für die Erweiterung der Freilagerfläche an der LVP-Sortieranlage Hultschiner Damm 335 in 12623 Berlin aus dem Jahre 2016 übersandt. Diese Prognose stellt kein Gutachten dar, sondern ist eine theoretische Berechnung ohne vorgenommene Geruchsmessung , die im Rahmen des Antrages auf Erweiterung der Freilagerflächen für Abfälle von ALBA erforderlich wurde. Die Erweiterung erfolgte 2017. 2. Welche Forderungen, Auflagen, Unterlagen o.ä. wurden nach der Begehung im Sommer 2018 von wem eingefordert? 3. Wer sollte bis wann welche Forderungen und Auflagen nach der Begehung im Sommer 2018 erfüllen ? 5. Ist es richtig, dass im Dezember 2018 die Prüfungsanforderung nach der Seveso-Richtlinie hinzukam ? 6. Fällt die Recyclinganlage der Firma Alba unter die Seveso-Richtlinie? 7. Durch wen erfolgte die Anfrage, ob diese Recyclinganlage unter die Seveso-Richtlinie fällt? Zu 2., 3., 5., 6., und 7. .: Im Rahmen der Vorbereitung weiterer Planungsschritte sind die Bezirke verpflichtet, entsprechend der Checkliste alle wesentlichen und notwendigen Unterlagen für die Errichtung eines MEB an SenBildJugFam zu übergeben. In der Checkliste vom 16.05.2018 war kein Hinweis zu möglichen Geruchsbelästigungen oder anderen Beeinträchtigungen durch den Bezirk mitgeteilt worden. Erst durch den Ortstermin am 5.7.2018 wurden die Geruchsbelästigungen bekannt und der Bezirk erhielt von Sen- StadtWohn und SenBildJugFam die Aufforderung den Sachverhalt und die damit verbundene Aussage zur Genehmigungsmöglichkeit zu klären. Bei diesem Termin wurde seitens des Senats deutlich gemacht, dass eine weitere Planung erst erfolgen kann, wenn der Sachverhalt der Geruchsbelästigung durch ein entsprechendes Gutachten geklärt ist. Am 17.08.2018 erfolgte zusätzlich durch SenStadtWohn eine Anfrage zu Geruchsund Gesundheitsbelästigungen sowie gesundheitlichen Risiken am Standort Elsenstraße an das Gesundheitsamt des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf. Am 23.08.2018 gab das Gesundheitsamt (Fachbereich Hygiene) des Bezirkes der Senatsverwaltung SenStadtWohn die Empfehlung, ein olfaktorisches Gutachten (Geruchsgutachten ) zu beauftragen, da sie selber nicht zuständig wären. Am 23.08.2018 beauftrage SenStadtWohn das zuständige Schul- und Sportamt des Bezirkes (SchulG § 109) ein Gutachten erstellen zulassen. Bis Anfang November 2018 erfolgten seitens des Schul- und Sportamtes des Bezirkes Abstimmungsprozesse und Recherchen in dieser Angelegenheit mit SenBildJug Fam, mit der SenUVK, mit SenStadtWohn sowie dem Landeslabor Berlin- Brandenburg. Am 21.11.2018 informierte SenBildJugFam das Schul- und Sportamt des Bezirkes zur möglichen Anwendung der Seveso III-Richtlinien auf den Standort Elsenstraße und bat erneut am 03.12.2018 um Prüfung des Sachverhaltes. Die entsprechenden Nachfragen an SenUVK wurden am 25.01.2019 und 06.02.2019 durch den Bezirk gestellt. Am 25.02.2019 teilte SenUVK dem Schul- und Sportamt mit, dass die ALBA LVP-Sortieranlage nicht unter die Seveso III-Richtlinie fällt. Am 18.01.2019 übergab die Geschäftsführung der ALBA Leichtverpackungssortieranlage (LVP-Sortieranlage) die bereits 2016 vor der Erweiterung des Standort erstellte Geruchsimmissions- und –immissionsprognose an das Schul- und Sportamt des Bezirkes. Am 27.02.2019 bat die SenBildJugFam um Übergabe der vollständigen Prognose. Am 01.03.2019 übersandte das Schul- und Sportamt 2 Seiten Auszüge aus der Prognose an SenBildJugFam mit dem Hinweis, dass es sich um Privateigentum und eine Überlassung durch die Firma ALBA Recycling GmbH handle, die Unterlagen jedoch auch bei der Sen UVK vorlägen. Am 04.03.2019 bat SenBildJugFam den Bezirk erneut um eine vollständige Prognose . Am 06.03.2019 informierte SenUVK das Schul- und Sportamt des Bezirkes, dass der Anlagenbetrieb der Firma ALBA Recycling GmbH am Standort Hultschiner Damm 335 in 12623 Berlin nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt wurde und der Anlagenbetrieb durch SenUVK überwacht wird. Am 12.03.2019 teilte Herr Bezirksstadtrat Lemm per E-Mail an SenBildJugFam mit, dass das Grundstück Elsenstraße nicht unter die Seveso-III Richtlinien fällt. Am 18.03.2019 übergab SenUVK an SenBildJugFam die von Herrn Bezirksstadtrat Lemm benannte Prognose. Aktuell wurde mit Frau Bezirksbürgermeisterin Pohle und Herrn Bezirksstadtrat Lemm besprochen, dass der Bezirk zusätzlich zu den Unterlagen von ALBA ein ergänzendes aktuelles und zeitlich deutlich schneller zu erstellendes Geruchsgutachten beauftragt, damit SenBildJugFam das Bedarfsprogramm abschließen kann. Beide Seiten sind sich einig, dass der Standort weiterhin mit maximaler Priorität zu entwickeln ist. 8. Welche Anlagen in den Ortsteilen Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf fallen unter die Seveso- Richtlinie? Zu 8.: In den Ortsteilen Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf fallen derzeit keine Anlagen unter den Regelungsbedarf der Seveso-III-Richtlinien. 9. Welche weiteren Anforderungen wurden im Dezember 2018 an den Bezirk gestellt? 10. Durch wen wurden diese Anforderungen an den Senat gestellt? 11. Wann wurden diese Anforderungen durch wen beantwortet? Zu 9., 10. und 11.: Es wurden keine weiteren Anforderungen an den Bezirk gestellt, somit erübrigen sich die Fragestellungen 10. und 11.. 13. Welche Register über Grundstücke, die unter die Seveso-Richtlinie fallen, werden im Land Berlin geführt? 14. Wer führt diese Register? 15. Welche Behörde ist für die Aufsicht nach der Seveso-Richtlinie zuständig? Zu 13., 14. und 15.: Die Zuständigkeit der Aufgabenwahrnehmung richtet sich nach der immissionsschutzrechtlichen Zuständigkeit für die jeweiligen Anlagen. Für genehmigungspflichtige Anlagen sind ja nach Anlagenart die SenUVK oder das LaGetSi zuständig. Für die Aufsicht nach der Seveso-Richtlinie ist SenUVK zuständig. Für die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen ist das der jeweilig örtlich zuständige Bezirk. Das Register wird von SenUVK geführt. Im Internet ist unter https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/industrie_gewerbe/download/liste_betriebsbereiche.pdf eine Liste aller derzeitig bekannten Störfallanlagen (Seveso-II-Anlagen) mit Stand vom 13.12.2017 abrufbar. 16. Ist es richtig, dass der Senat nach monatelangen Recherchen, Klärungen und Anfragen des Bezirkes im Hinblick auf die zusätzlich vom Senat aufgemachten Anforderungen, einfach den dringend benötigten Ergänzungsbau „gestrichen“ hat? 17. Teil der Senat die Auffassung des Bezirks, die sich auch in der Frage 16 widerspiegelt? 18. Ist es richtig, dass über die vermeintliche Absage zur Umsetzung des dringend benötigten MEB der Bezirk bis zum 28.02.2019 keine schriftliche Information seitens der Senatsverwaltung erhalten hat? 19. Wann ist der Bezirk über die Prüfungsergebnisse des Senats zu diesem Sachverhalt unterrichtet worden? 21. Ab welchem Schuljahr kann der Schulbetrieb für eine Grundschule an der Elsenstraße nach aktuellem Stand beginnen? 22. Gibt es einen neuen Planungsstand zur Errichtung des bislang geplanten MEB an dem Standort? 23. Welcher Planungsstand besteht für den Bau der neuen Grundschule am Standort Elsenstraße? Zu 16., 17, 18., 19., 21., 22. und 23.: Die Neubaumaßnahme Grundschule Elsenstraße ist nicht gestrichen worden. Sie ruht in der weiteren Planung, da wesentliche Grundstücksfragen (Geruchsbelästigung ) abschließend geklärt sein müssen. Damit war auch eine abschließende Information an den Bezirk noch nicht möglich, über alle Zwischenschritte ist der Bezirk informiert worden. Durch die bisherigen Bemühungen, die Planungshemmnisse auszuräumen, schafft das Vorziehen des MEB 16 mit Mensa nicht mehr die geplante Entlastung. Das Ergebnis des Wettbewerbes liegt nun vor und unter der Voraussetzung, dass das Grundstück in der Elsenstraße bebaubar ist, könnte der nächste Planungsschritt eingeleitet werden. Der zeitliche Unterschied zur Fertigstellung des MEB ist gering, denn auch die MEB müssen erneut ausgeschrieben werden. Somit ist aus Sicht der Sen BildJugFam ein kompletter Neubau (im beschleunigten Bauverfahren) als 4- zügige Grundschule vorteilhafter. Eine Aussage zum Beginn eines Schulbetriebes an der Elsenstraße ist vor Klärung der Grundstücksfragen nicht möglich. 20. Welche Gespräche mit welchen Ergebnissen bzw. Verabredungen wurden am Rande des Richtfestes der Mahlsdorfer ISS zwischen der Senatorin Scheeres und Vertretern des Bezirksamts geführt? Zu 20.: Senatorin Scheeres sagte zu, den Sachverhalt unter Hinzuziehung aller Beteiligten und Informationen in einem gemeinsamen Termin zu prüfen. 24. Wie werden die Einschulungsbereiche für die Ulmenschule, die Kiekemal-Grundschule und den Modularen Ergänzungsbau (MEB) am Standort Elsenstraße zum nächsten Schuljahr aussehen (bitte Plan bzw. Zeichnung beilegen)? Zu 24.: Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf informierte in seiner Zuarbeit zur schriftlichen Anfrage 18/17 808: Die Festlegung des Einschulungsbereiches (ESB) des Schulstandortes „Elsenstr.“ und der umliegenden Schulen ist noch nicht abschließend bestätigt. Eine Veranlassung zur Festlegung des ESB erfordert eine sichere Inbetriebnahme des Schulstandortes „Elsenstr.“. Berlin, den 22. März 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie