Drucksache 18 / 18 123 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) und Herbert Mohr (AfD) vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2019) zum Thema: Katastrophenschutz in Berlin – Teil II und Antwort vom 18. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) und Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18123 vom 04. März 2019 über Katastrophenschutz in Berlin – Teil II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie werden im Katastrophenfall kritische Bereiche wie Krankenhäuser, Strom- und Wasserversorgung sowie die Versorgung mit Medikamenten und Lebensmittel, u.a. und im speziellen z.B. der Forschungsreaktor BER II ausreichend geschützt und versorgt? Zu 1.: Die von den kritischen Bereichen in eigener Zuständigkeit getroffenen Vorsorgemaßnahmen werden lageabhängig von den Katastrophenschutzbehörden unterstützt. Für die Umgebung des Forschungsreaktors BER II (Berliner Experimentier-Reaktor) im Helmholtz-Zentrum Berlin-Wannsee (HZB) liegt ein spezieller Katastrophenschutzplan vor, der die lageabhängige Unterstützung der Maßnahmen regelt. 2. In welchen zeitlichen Intervallen finden Katastrophenschutzübungen für Berlin statt? Welche Katastrophenszenarien werden dabei simuliert? Wer ist an diesen Übungen beteiligt? Zu 2.: Übungen werden regelmäßig in verschiedenen Formen durchgeführt (Vollübung, Stabsrahmenübung, Kommunikationsübung, Planbesprechung, etc.). Die zeitlichen Intervalle sind teilweise gesetzlich geregelt (z.B. für das HZB) oder richten sich nach den Erfordernissen und zur Verfügung stehenden Ressourcen (Feuerwehr, Polizei, Hilfsorganisationen), in der Regel einmal jährlich. Die Übungsszenarien richten sich nach den Maßnahmenplänen der jeweiligen Katastrophenschutzbehörden. Es sind regelmäßig alle in den jeweiligen Planungen vorgesehenen Katastrophenschutzbehörden an den Übungen beteiligt. Seite 2 von 4 3. Wie sieht die technische Ausstattung inkl. des Fuhrparks bei der Berliner Feuerwehr aus? Sieht der Senat hier Investitionsbedarfe und wenn ja, in welcher Höhe? Zu 3.: Grundsätzlich stehen der Berliner Feuerwehr alle erforderlichen technischen Mittel zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung. In Bezug auf die Fahrzeugausstattung der Berliner Feuerwehr wird auf den jüngsten Jahresbericht der Berliner Feuerwehr verwiesen, der unter der nachstehenden URL einsehbar ist: https://www.berlinerfeuerwehr .de/fileadmin/bfw/dokumente/Publikationen/Jahresberichte/jahresbericht201 7.pdf Investitionsbedarfe werden mit dem Haushalt 2020/2021 angemeldet. Über die Höhe kann zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage getroffen werden. 4. In einem Zeitungsartikel heißt es: „Nach den Vorgaben für den zivilen Katastrophenschutz müsste ein Prozent der Bevölkerung im Notfall versorgt werden können, das wären in Berlin rund 37.000 Menschen. Wir können aber nur maximal 3.500 Menschen mit Essen versorgen.“ Trifft diese Aussage zu? Wenn ja, wie ist dieser Umstand zu erklären, und arbeitet der Senat an der Verbesserung dieses Umstandes? Zu 4.: Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 12.12.2014 sollen in den Ländern Vorbereitungen getroffen werden, zusätzlich ein Prozent der jeweiligen Wohnbevölkerung unterzubringen und zu betreuen. Hierbei gehen die Planungen davon aus, dass Personen aus anderen, aufgrund einer Gefährdungslage zu evakuierenden Gebieten nach Berlin kommen. Sie betrifft nicht die Wohnbevölkerung und setzt eine funktionierende Infrastruktur voraus. Die in dem Artikel des Tagesspiegels genannte Zahl der maximal zu versorgenden Personen betrifft allein die Möglichkeiten der Berliner Hilfsorganisationen. Darüber hinaus ist es im Land Berlin bei intakter Infrastruktur natürlich möglich, eine weitaus höhere Anzahl von Personen unterzubringen bzw. zu versorgen, wenn man auf Beherbergungsbetriebe , diverse Caterer, Großküchen und Mensen zurückgreift. Das Katastrophenschutzgesetz sieht im Katastrophenfall die Inanspruchnahme von Personen und Sachen ausdrücklich vor. Die Aussage im Artikel bezieht sich nur auf die Betreuung und Verpflegung von Personen in zu errichtenden Notunterkünften durch die Hilfsorganisationen. 5. Im Falle einer Katastrophe ist eine funktionierende Kommunikationsinfrastruktur notwendig. Wie wird die Kommunikation der Einsatzkräfte und Helfer im Katastrophenfall (auch im Fall eines Ausfalls des Strom- und Mobilfunknetzes) sichergestellt? Gibt es hier einen gemeinsamen Standard sowohl auf Behördenseite, wie auch bei den privaten Hilfsorganisationen? Zu 5.: Im Katastrophenfall kommt ein mehrstufiges System auf verschiedenen Ebenen zum Tragen. Wichtigstes Element für die Sicherung der Kommunikation der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), zu denen auch die Hilfsorganisationen bei Übernahme von Aufgaben des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zählen, ist der Digitalfunk. Seite 3 von 4 Bund und Länder haben daher unter Federführung der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS) Maßnahmen zur Netzhärtung im Digitalfunksystem beschlossen . Unter Netzhärtung werden Maßnahmen verstanden, die trotz Stromausfall eine Funkversorgung von BOS-Fahrzeugen gewährleistet. Die Netzhärtung sieht vor, die Stromversorgung an ausgewählten Standorten für mindestens 72 Stunden aufrechtzuerhalten. Von einem Stromausfall betroffene Basisstationen oder Netzknotenpunkte des Digitalfunks werden von einer Unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) in Form von Batterien bzw. durch bereits vorhandene Netzersatzanlagen (NEA) versorgt. Stehen ortsfeste NEA nicht zur Verfügung , werden mobile NEA durch die Berliner Feuerwehr und/oder die Polizei Berlin zum Ort verbracht. Eine Betankung der NEA im Katastrophenfall erfolgt auf Grundlage der Betankungskonzepte der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr. Das gleiche Prinzip findet Anwendung bei der Sicherung der Infrastruktur der ortsgebundenen Kommunikation und Netzwerktechnik wie Telefonie, PC und Rechenzentren . Die für die Gewährleistung eines dauerhaften Betriebs wichtigen Elemente der Infrastruktur sind an die USV bzw. stationären NEA der jeweiligen Liegenschaft angeschlossen . Standorte, die über keine stationären NEA verfügen, können bei Bedarf mit mobilen NEA versorgt werden. Einschränkungen sind im Bereich des dienstlich genutzten öffentlichen Mobilfunks möglich. In der Regel ist der Betrieb der Basisstationen der Mobilfunkanbieter bei Ausfall der Stromversorgung nur kurzfristig gesichert. Gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen (PTSG) gibt es auch im Katastrophenfall für die Kommunikation in bzw. über die öffentlichen Netze bevorrechtigte Rufnummern im Fest- und Mobilfunknetz. Im Festnetz bedeutet dies jedoch nur, dass eine vorrangige Entstörung und Bereitstellung erfolgt. Im Mobilfunk können bevorrechtigte Verbindungen im Rahmen der Netzkapazitäten nicht bevorrechtigte Verbindungen verdrängen . Sind jedoch alle Kapazitäten durch bevorrechtigte Verbindungen belegt, können keine neuen aufgebaut werden, da diese sich nicht gegenseitig verdrängen dürfen. Die Notrufnummern 110 und 112 sind den bevorrechtigten Verbindungen gleichgestellt . 6. Der Stromausfall in Köpenick betraf „nur“ einen Stadtteil. Ist ein Stromausfall im gesamten Stadtgebiet denkbar? Gibt es seitens des Senats Simulationsmodelle für Katastrophenszenarien (Anschläge, Unwetterlagen, Versorgungsausfälle, u.a.), die durchgespielt werden und das gesamte Stadtgebiet oder zumindest einen Großteil davon betreffen? Zu 6.: Experten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zufolge ist ein großflächiger langanhaltender Stromausfall hoch unwahrscheinlich (Vergleiche Crisis Prevention 4/2018, S. 24). Szenarien unterschiedlichen Ausmaßes sind Bestandteil von Simulationen in Übungen der Gefahrenabwehrbehörden. Hierzu gehört die Betrachtung der Ursachen, Wirkungen sowie der erforderlichen Abwehrmaßnahmen. Seite 4 von 4 7. Wie ist das Wetterinformationssystem (FeWIS) des DWD in den Katastrophenschutz integriert? Zu 7.: Die Nutzung des „Feuerwehr-Wetterinformationssystems“ (FeWIS) ist in die Arbeitsprozesse der Berliner Feuerwehr integriert und wird von geschultem Personal bedient . Es steht für alle Einsatzlagen zur Verfügung. Berlin, den 18. März 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport