Drucksache 18 / 18 129 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 05. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) zum Thema: Was ist daraus geworden? – Ankündigungen der für das Ehrenamt zuständigen Staatssekretärin aus den Ausschusssitzungen für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation Teil I und Antwort vom 26. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 129 vom 05. März 2019 über Was ist daraus geworden? – Ankündigungen der für das Ehrenamt zuständigen Staatssekretärin aus den Ausschusssitzungen für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation Teil I ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 24. April 2017 berichtete die Staatssekretärin, dass der Senat eine Handreichung entwickeln werde, die Prinzipien und Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung am Beispiel der Stadtentwicklung enthalten werden. Inwieweit ist diese Handreichung erarbeitet worden, wer war daran beteiligt und wann wurde die Handreichung veröffentlicht? Falls diese Handreichung bisher noch nicht erarbeitet werden konnte, worin liegen die Gründe? Zu 1.: Die für Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung wurde mit Senatsbeschluss beauftragt, Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung zu erarbeiten. Für die Erarbeitung der Leitlinien wurde ein Gremium gebildet, welches aus 12 per quotierter Zufallsauswahl ermittelten Bürgerinnen und Bürgern sowie 12 Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung besteht. Das Gremium hat sich im Oktober 2017 konstituiert und erarbeitet in monatlichen Sitzungen die Leitlinien. Diese dienen als Handreichung für informelle Bürgerbeteiligung an der Stadtentwicklung. Neben den Sitzungen des Arbeitsgremiums wird der Prozess durch große, durch Online-Beteiligung unterstützte, öffentliche Werkstätten begleitet, zu denen offen eingeladen wurde. Die bisherigen Werkstätten fanden am 19.03.2018, 15.10.2018 und am 25.02.2019 statt. Die im Arbeitsgremium erarbeiteten Textentwürfe sind online unter www.leitlinien-beteiligung.berlin.de verfügbar. Derzeit finden Werkstätten statt, um Vertreterinnen und Vertreter der Zielgruppen Fachöffentlichkeit, Soziales, Wirtschaft und Verwaltung sowie Organisierte Zivilgesellschaft 2 einzubeziehen. Nach Abschluss dieser Veranstaltungen wird das Arbeitsgremium die eingegangenen Kommentare auswerten, die Textentwürfe überarbeiten und die Leitlinien den politischen Gremien zur Beschlussfassung übergeben. Dies ist für die zweite Jahreshälfte 2019 vorgesehen. 2. Mehrfach seit 2017 äußerte die für Ehrenamtsarbeit zuständige Staatssekretärin in den Berichten aus dem Senat, dass nach Vorliegen der Leitlinien für Bürgerbeteiligung im Bereich der Stadtentwicklung es auch Leitlinien für den gesamten Senat geben müsse. Sie persönlich sehe darin ihre Aufgabe. Ist der Senat nach wie vor dieser Meinung? Wann wird der Senat seine umfassenden Leitlinien für die Bürgerbeteiligung für alle Ressorts vorlegen bzw. wann wird es dazu ein nennenswertes Eckpunktepapier gegeben? Zu 2.: Der Senat wird nach Vorliegen der Leitlinien für Bürgerbeteiligung im Bereich der Stadtentwicklung auch Leitlinien für die Bürgerbeteiligung über diesen Bereich hinaus entwickeln. 3. Am 24. April 2017 berichtete die Staatssekretärin im Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation, dass sie Runde Tische organisieren wolle, um noch mehr Akteure zu gewinnen. Sie wolle damit Menschen aus unterschiedlichen Bereichen zusammenführen. Wie viele Runde Tische haben bisher stattgefunden und wie viele wird es noch geben? Wie viele Menschen haben sich aktivieren lassen und inwieweit konnte damit die Ehrenamtsarbeit und der Freiwilligendienst im Land Berlin gestärkt werden? Zu 3.: Der Senat hat vielfältige Maßnahmen gestartet, um noch mehr Menschen für ein Engagement für Zusammenhalt und Demokratie zu gewinnen. Die Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement steht laufend in engem Kontakt mit den engagementfördernden Netzwerken und zahlreichen Einzelakteuren, an deren Veranstaltungen sie regelmäßig teilnimmt. Aus den vielen Begegnungen und Gesprächen mit Akteuren aus unterschiedlichen Bereichen der Zivilgesellschaft resultierten zum Beispiel die Initiative für den #FARBENBEKENNEN-Award sowie der von der Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement ins Leben gerufene AK gegen Antisemitismus. Die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement konnten durch die 2018 begonnene flächendeckende Förderung von Freiwilligenagenturen in allen Bezirken nachhaltig gestärkt werden. Zu der Frage, wie viele Menschen sich haben aktivieren lassen, gibt es aktuell keine Daten. Die Ergebnisse der Länderauswertungen des Freiwilligensurveys für den Zeitraum 2019 -2021 werden frühestens im Herbst 2021 vorliegen. 4. Am 4. Dezember 2017 bewertete die Staatssekretärin kritisch, dass noch zu wenig Kinder und Jugendliche in die ehrenamtliche Arbeit eingebunden werden. Deshalb würde sie es begrüßen, wenn noch mehr Bezirke ein Kinder- und Jugendparlament anböten. Was hat der Senat bis jetzt getan, um die Bezirke von diesem Anliegen zu überzeugen? Wie viele Gespräche wurden mit welchen Bezirken mit welchem Ergebnis geführt? Wenn nein, warum hat der Senat dieses Anliegen nicht in die Tat umgesetzt? Zu 4.: Der Senat misst der Kinder- und Jugendbeteiligung eine große Bedeutung bei und schafft mit dem Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Gesetz zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen (Jugendförder- und Beteiligungsgesetz)“, das aktuell dem Parlament zur Beratung vorliegt, die Voraussetzung für einen weiteren, nachhaltigen Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung in Berlin. Der erwähnte Gesetzentwurf sieht vor, die Angebote der bezirklichen Jugendarbeit nach einheitlichen Kriterien in fünf regelhafte Angebotsformen einzuteilen. Die 3 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird als eigene Angebotsform der Jugendarbeit verbindlich eingeführt. Sie umfasst auch Kinder- und Jugendparlamente sowie Kinder- und Jugendbüros. Den Bezirken werden hierfür nach derzeitigen Planungen im Rahmen der Zuweisung zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die ausschließlich für die Angebotsformen der Jugendarbeit zu verwenden sind. Dadurch wird u.a. sichergestellt, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Bezirken weiter ausgebaut werden kann. 5. In der gleichen Sitzung wie unter 4. teilte die Staatssekretärin dem Ausschuss mit, sie habe dem Landesjugendring zugesagt, noch mehr Kinder und Jugendliche in die Ehrenamtsarbeit einbinden zu wollen. Welche Aktivitäten erfolgten bisher dazu von Seiten des Senats, um dieses Versprechen einzulösen? Zu 5.: Ein wichtiges Anliegen des Landesjugendringes besteht darin, dem Engagement junger Menschen mehr Wertschätzung und Anerkennung entgegenzubringen. Der Senat unterstützt dieses Anliegen unter anderem durch die Verleihung des Schülerfreiwilligen-Passes und durch eine Weiterentwicklung der Ehrenamtskarte. Am 05.03.2019 fand im Roten Rathaus ein von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie organisierter Workshop mit dem Landesjugendring, einigen Jugendverbänden und der Senatskanzlei statt. Darin ging u.a. um die Frage, wie die Attraktivität der Ehrenamtskarte aus Sicht junger Menschen erhöht werden kann. Ein erster wichtiger Schritt ist, dass die Inhaberinnen und Inhaber der Juleica zugleich auch die Ehrenamtskarte erhalten können. Dies wurde ermöglicht. Aktuell werden zudem die Voraussetzungen für eine Verknüpfung der beiden Karten geschaffen. Außerdem strebt der Senat an, noch mehr Partner der Ehrenamtskarte zu gewinnen, die Vergünstigungen bieten, welche für junge Menschen attraktiv sind. Berlin, den 26. März 2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei