Drucksache 18 / 18 132 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 05. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) zum Thema: Europa in den Reinickendorfer Kiezen erlebbar machen und Antwort vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Burkhard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 132 vom 05. März 2019 über Europa in den Reinickendorfer Kiezen erlebbar machen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.: Welche Projekte wurden in den letzten fünf Jahren aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Reinickendorf gefördert (bitte um Auflistung mit Projektbeschreibung)? 2.: In welcher Höhe und über welchen Zeitraum wurden für die Projekte ESF- und EFRE-Mittel bewilligt ? Zu 1. und 2.: Für die Förderperiode 2007 – 2013 ist eine Auflistung der EFRE und ESF-Mittel nach Bezirken nicht möglich: das Verzeichnis der Begünstigten der letzten Förderperiode wurde aufgrund der EU-rechtlichen Vorgaben gemäß Artikel 69 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 der Kommission vom 11. Juli 2006 in Verbindung mit Art. Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 erstellt. Vorgabe war lediglich die Veröffentlichung des Namens des Begünstigten, der Bezeichnung der Vorhaben und des Betrags der für die Vorhaben bereitgestellten öffentlichen Beteiligungen einschließlich des Jahres der Bewilligung, jedoch keine Veröffentlichung der Ortsdaten der Begünstigten. Die Liste der Begünstigten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung befindet sich hier: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/europaeischestrukturfonds /efre/programme/2007-13/artikel.109267.php Seit Beginn der Förderperiode 2014-2020 führt der Senat alle Projekte, die in Berlin aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäi- 2 schen Sozialfonds (ESF) gefördert worden sind, für jeden der beiden Fonds in einer Liste der Vorhaben auf. Diese regelmäßig aktualisierten Listen werden online veröffentlicht und sind einer interessierten Öffentlichkeit jederzeit zugänglich. Sie werden aufgrund der EU-rechtlichen Vorgaben gemäß Artikel 115 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang XII der Verordnung 1303/2013 der Europäischen Union erstellt und folgen daher einem EU-weit einheitlichen Format. Die Liste der Vorhaben für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kann hier eingesehen werden: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/europaeischestrukturfonds /liste-der-vorhaben-2018-06-30.xlsx Die Liste der Vorhaben für den Europäischen Sozialfonds findet sich hier: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/europaeischestrukturfonds /begleitausschuss-und-arbeitskreise/181210_liste_der_vorhaben.xlsx Diese beiden Listen sind gemäß Anhang XII Nr. 1 der Verordnung 1303/2013 gestaltet und enthalten jeweils die Namen der Empfänger und Empfängerinnen der Förderung (jedoch nur juristische Personen), den Namen und eine Kurzbeschreibung des Projektes, den Beginn und das Ende des Projektes, die geförderten Gesamtkosten des Vorhabens sowie nunmehr auch die Postleitzahl als Information über den Ort des Projektes. Sie können bei Bedarf von den Nutzerinnen und Nutzern nach Postleitzahlen gegliedert werden, um eine Listung der Projekte pro Bezirk zu erreichen. Seit der Förderperiode 2007-2013 beträgt der Kofinanzierungssatz für die aus den Strukturfonds in Berlin geförderten Vorhaben 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten . Empfängerinnen und Empfänger von Mitteln aus EU-Förderprogrammen außerhalb der EU-Strukturfonds sind dem Senat gegenüber nicht informationspflichtig. Der Senat hat daher keinen Überblick über Mittel, die im Rahmen einzelner zentral von der Europäischen Kommission verwalteten EU-Förderprogrammen in den vergangenen Jahren bewilligt wurden. 3.: Wie informiert der Senat über die Möglichkeit der ESF- und EFRE-Förderung Zu 3.: Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und die vom Berliner Begleitausschuss gebilligten Kommunikationsstrategien des Landes Berlin für den EFRE und den ESF bilden die Grundlage der Öffentlichkeitsarbeit, mit der über die Fördermöglichkeiten in Berlin informiert wird. Auf der Internetpräsenz der Europäischen Strukturfonds 2014-2020 in Berlin wird über die Fördermöglichkeiten im Rahmen der beiden Fonds berichtet. Unter den 3 Rubriken EFRE und ESF sind alle fondsspezifischen Informationen zu finden (Fördermöglichkeiten , Berichtswesen, Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen , Liste der Vorhaben und alle Antragsunterlagen). Weitere Ressorts der Landesregierung informieren auf ihren eigenen Internetseiten über Fördermöglichkeiten des EFRE und des ESF. Zu allen EFRE-Aktionen und ESF-Förderinstrumenten wird zudem ein gut sortiertes Medienset vorgehalten. Mit einer Reihe von neuen und bewährten Informationsmaterialien werden potenzielle Antragstellende und ausgewählte Zielgruppen über Angebote , Verfahrenswege und Ergebnisse der Förderung durch EFRE und ESF informiert . Informationsblätter und alle anderen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit erstellten Produkte werden gezielt Multiplikatorinnen und Multiplikatoren kostenlos zur Verfügung gestellt (darunter allen BGA-Mitgliedern (BGA: Bundesverband Großhandel , Außenhandel, Dienstleistungen e. V.), den Zwischengeschalteten Stellen und den Wirtschafts- und Sozialpartnern, den EU-Beauftragten der Bezirke u. a.) und im Internet angeboten. Des Weiteren werden mit Broschüren und anderen Printprodukten, die die Förderschwerpunkte der Fonds in Berlin darstellen, an einer Förderung interessierte Menschen informiert. Die direkte Bewerbung der spezifischen Förderangebote erfolgt für den EFRE in erster Linie durch die Zwischengeschalteten Stellen, wie die Investitionsbank Berlin und die für Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Forschung, Stadtentwicklung sowie Umwelt zuständigen Senatsverwaltungen, die die vielfältigen Förderangebote des EFRE in Berlin konkret umsetzen. Diese nutzen ebenfalls Broschüren, Anzeigen in Tageszeitungen , Presseerklärungen, die Darstellung der Förderangebote auf Veranstaltungen und im Internet, um interessierte potenzielle Antragsteller und Antragstellerinnen zu erreichen und um möglichst breit über die Ergebnisse der Förderung zu informieren . Beim ESF erfolgt die direkte Bewerbung der Förderangebote im ESF in erster Linie durch die beiden Zwischengeschalteten Stellen zgs consult GmbH und Europäische Fördermanagement GmbH. Einen besonderen Stellenwert hat die Beteiligung der Verwaltungsbehörden an Veranstaltungen . Bei geeigneten Anlässen, wie 2018 z. B. dem MitmachMarkt „WIR ERBEN!!“ zum Abschluss des European Cultural Heritage Summit und dem Tag der Städtebauförderung 2018, den Berliner Energietagen, aber auch bei Tagen der Offenen Tür, Europa-Ausstellungen und Europa-Diskussionen werden den Bürgerinnen und Bürgern Projekte und Informationsmaterialien zu den Fördermöglichkeiten präsentiert . Bei der Auswahl der Veranstaltungen stimmen sich die Verwaltungsbehörden der beiden Fonds regelmäßig mit anderen Akteuren der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit im Land Berlin ab. 4 Die Internetpräsenz der Europäischen Strukturfonds 2014-2020 in Berlin finden Sie unter folgendem Link: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/europaeischestrukturfonds / Berlin, den 19.03.2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe