Drucksache 18 / 18 142 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 05. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) zum Thema: Sicherung der Kleingärten in Berlin und Antwort vom 16. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18142 vom 05.03.2019 über Sicherung der Kleingärten in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Sicherung der Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen bis mindestens zum Jahr 2030? Frage 2: Wie erfolgt die rechtliche Sicherung der Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen bis mindestens 2030? Antwort zu 1 und zu 2: Der Entwurf des überarbeiteten Kleingartenentwicklungsplanes sieht den dauerhaften Erhalt von 83 % der Kleingartenflächen in Berlin vor. Weitere 9 % sollen nicht vor dem Jahr 2030 in Anspruch genommen werden, dabei handelt es sich um landeseigene Flächen. Die dauerhafte und zeitliche Sicherung der Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen ist vor dem Hintergrund der bestehenden Flächenkonkurrenzen ein großer Erfolg. Dies spiegelt die große Bedeutung von Kleingärten als wesentlichen Bestandteil des Berliner Stadtgrüns wider. Frage 3: Welche Kleingartenanlagen sind von dieser Sicherung ausgenommen und sollen für den Bau von Sozialund Verkehrsinfrastruktur genutzt werden? Antwort zu 3: Nach derzeitigem Stand sollen folgende Kleingartenanlagen (KGA) für die soziale Infrastruktur in Anspruch genommen werden: KGA Wilhelm-Kuhr-Str. KGA Hamburg KGA Am Fichtenberg 2 KGA Borussia KGA Eschenallee KGA Feldschlösschen KGA Friede und Arbeit KGA Germania KGA Hansakorso KGA Kaisergarten KGA Morgengrauen KGA Wild-West KGA Zähringer Korso KGA Ehrliche Arbeit KGA Immergrün Teilkündigungen in den Kleingartenanlagen: KGA Lehrter Straße ( 5 Parzellen) KGA Virchow ( 2 Parzellen) KGA Bornholm II ( 8 Parzellen) Hinzukommen Kleingärten, die im Zuge von Verkehrsprojekten weichen müssen. Da noch keine detaillierten Planungsunterlagen vorliegen, wird derzeit von ca. 420 betroffenen Parzellen in mehreren Kleingartenanlagen ausgegangen. Im Falle eines weiteren nachgewiesenen Bedarfes an Flächen für soziale und verkehrliche Infrastruktur können sich hier noch Änderungen ergeben. Frage 4: Wie bewertet der Senat bei diesem Thema die Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen? Antwort zu 4: Der Senat bewertet die Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen positiv. Frage 5: In welcher Weise sind die Anforderungen aus anderen Plänen wie z.B. des StEP Wohnens, des StEP Gewerbe und Industrie und dem StEP Verkehrs berücksichtigt? Antwort zu 5: Die Anforderungen aus anderen Plänen wie z.B. StEP Wohnen, StEP Gewerbe und Industrie sowie StEP Verkehr wurden im Kleingartenentwicklungsplan berücksichtigt. Frage 6: Sind im Kleingartenentwicklungsplan Flächenkäufe von bisher auf privaten Flächen gelegenen Kleingartenanlagen oder für die Anlage von neuen Kleingartenanlagen als Ersatz für aufgegebene vorgesehen? 3 Antwort zu 6: Der Kleingartenentwicklungsplan empfiehlt den Ankauf von Flächen privater Eigentümer durch das Land Berlin als ein weiteres Sicherungsinstrument für bestehende Kleingartenanlagen und als Ersatzflächen. Frage 7: Wann und wie werden der Landesverband der Gartenfreunde Berlin, die Bahn-Landwirtschaft, Bezirk Berlin und die Berliner Naturschutzverbände und in die Vorbereitung und Diskussion des Entwurfes des Kleingartenentwicklungs-planes einbezogen? Frage 8: Wie erfolgt die Abstimmung mit den Bezirken und den Bezirksverbänden der Kleingärtner? Antwort zu 7 und 8: Der Landesverband der Gartenfreunde Berlin e.V. war Mitglied der Steuerungsgruppe, die die grundlegende Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplanes begleitet hat. Ende 2017 wurden mit den Bezirksämtern Abstimmungsgespräche auf der Fachebene (Straßen- und Grünflächenamt sowie Stadtplanungsamt) geführt. Darauf aufbauend folgten Gespräche mit den Bezirksverbänden der Kleingärtner, die Anfang Juli 2018 abgeschlossen wurden. Der Entwurf des KEP 2030 wurde im Februar 2019 den Bezirksämtern und zu beteiligenden Senatsverwaltungen zur verwaltungsinternen Vorabstimmung mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Im März wird der Entwurf mit den Kleingärtnerorganisationen und den Bezirksämter im Rahmen einer Beteiligungswerkstatt diskutiert und nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Berlin, den 16.03.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz