Drucksache 18 / 18 143 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch und Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 05. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) zum Thema: Beiräte im Land Berlin – Ausstattung und Einbindung und Antwort vom 22. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Bettina Jarasch und Frau Abgeordnete Dr. Susanna Kahlefeld (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18143 vom 05. März 2019 über Beiräte im Land Berlin - Ausstattung und Einbindung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bitte nennen Sie alle offiziellen Beiräte des Landes Berlins im Bereich Soziales und Integration und beschreiben Sie kurz die Funktionen dieses Beirates. Zu 1.: Teilhabebeirat BTHG-Projekt: Der Teilhabebeirat begleitet fachlich die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Land Berlin. Er hat sich im Mai 2017 konstituiert und setzt sich aus Vertretungen des Trägers der Eingliederungshilfe, der Leistungserbringer sowie von Verbänden für Menschen mit Behinderungen zusammen. Die Entsendung der Mitglieder erfolgte durch Beschlüsse des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen, des Landesbeirats für psychische Gesundheit, der LIGA Berlin und des Rats der Bürgermeister. Laut Geschäftsordnung tagt der Teilhabebeirat bis zu vier Mal im Jahr. Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB): Der LSBB berät gemäß des § 7 Abs. 1 des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG) das Abgeordnetenhaus von Berlin und den Senat von Berlin. Er informiert die interessierte Öffentlichkeit, insbesondere die Seniorenorganisationen, über die bearbeitenden Themen und unterstützt die Verbreitung von Wissen über Rechtsvorschriften, die Seniorinnen und Senioren besonders betreffen (vgl. § 7 Abs. 2 BerlSenG. 2 Landesbeirat für Menschen mit Behinderung: Nach § 6 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) wurde ein Landesbeirat für Menschen mit Behinderung gebildet, der die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren, berät und unterstützt. Fahrgastbeirat für den besonderen Fahrdienst: Der nach § 4 Abs. 9 der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes beim Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eingerichtete Fahrgastbeirat ist eine Interessenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer des besonderen Fahrdienstes. Er berät gemeinsam mit den ständigen Gästen des Fahrgastbeirates über Maßnahmen zur Behebung von Mängeln bzw. Problemen in der Umsetzung des besonderen Fahrdienstes, die von Nutzerinnen und Nutzern des besonderen Fahrdienstes festgestellt werden. Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen: Im Zuständigkeitsbereich des Integrations- und Migrationsbeauftragten des Senats gibt es den Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen. Dieser hat seine Grundlage im § 6 des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration (PartIntG). Aufgabe des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen ist es, den Berliner Senat in allen Fragen der Integrationspolitik zu beraten und zu unterstützen. 2. Bitte geben Sie einen detaillierten Überblick über die Ausstattung der Beiräte unter folgenden Gesichtspunkten: a) Geschäftsstelle bzw. Raumangebot: Zu 2a: Teilhabebeirat BTHG-Projekt: Nach § 3 der Geschäftsordnung (GO) wird die Geschäftsstellenfunktion für den Teilhabebeirat von dem in der Senatsverwaltung für Soziales zuständigen Geschäftsbereich der Eingliederungshilfe wahrgenommen. Bis zur Einführung des neuen Leistungsrechts am 01.01.2020 ist die Geschäftsstelle im BTHG-Projektbüro angesiedelt: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit u. Soziales Abteilung Soziales BTHG-Projektbüro Oranienstraße 106 10969 Berlin Der Beirat tagt vier Mal im Jahr in Räumlichkeiten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB): Es gibt eine gemeinsame Geschäftsstelle von LSBB und Landesseniorenvertretung Berlin (LSV), die bei einem Zuwendungsempfänger des Landes Berlin angesiedelt ist. Die Geschäftsstelle verfügt über zwei Arbeitskräfte (Leiterin der Geschäftsstelle und Mitarbeiterin) die aus Zuwendungsmitteln finanziert werden. Die Geschäftsstelle verfügt über zwei Büros für die Angestellten und einen Besprechungsraum. 3 Landesbeirat für Menschen mit Behinderung: Entsprechend § 5 Abs. 6 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) wurde bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eine Geschäftsstelle gebildet. Die Sitzungen des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung finden grundsätzlich im Berliner Rathaus statt. Die organisatorische und fachliche Zuarbeit für den Landesbeirat für Menschen mit Behinderung sowie die Organisation von Wahlen, Einladungen, Protokollen etc. müssen über Stellenanteile von zwei Beschäftigten des Büros der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gewährleistet werden. Fahrgastbeirat für den besonderen Fahrdienst: Die Geschäftsführung des Fahrgastbeirates für den besonderen Fahrdienst wird durch das Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung wahrgenommen. Die Sitzungen werden in den Räumen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales durchgeführt. Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen: Gem. § 6 Abs. 6 PartIntG ist die Geschäftsstelle bei der für Integration zuständigen Senatsverwaltung einzurichten. Die Geschäftsstelle ist im Grundsatzreferat des Integrationsbeauftragten angesiedelt. Eine Mitarbeiterin ist für die Geschäftsstelle (nicht in Vollzeit) verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Landesbeirates, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der verschiedenen Arbeitsgruppen des Landesbeirates, Unterstützung der gewählten Migrantenvertreterinnen und Migrantenvertreter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. 2b) Personal für organisatorische und/oder fachliche Zuarbeit Zu 2b: Teilhabebeirat BTHG-Projekt: Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle (siehe a) sind für die Organisation des Teilhabebeirates zuständig. Sie koordinieren die fachliche Zuarbeit, die von den Mitarbeitenden aus den einzelnen Teilprojekten und Arbeitspaketen des BTHG- Projektes erfolgt. Der Teilhabebeirat wird vom Staatssekretär für Soziales und Arbeit geleitet. Den stellvertretenden Vorsitz hat aktuell eine Vertreterin der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin inne. Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB): Siehe Antwort zu 2a. Landesbeirat für Menschen mit Behinderung: Siehe Antwort zu 2a. Fahrgastbeirat für den besonderen Fahrdienst: Die organisatorische und fachliche Zuarbeit sowie Organisation von Wahlen, Einladungen, Protokollen etc. werden über Stellenanteile eines Beschäftigten des Büros der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gewährleistet. Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen: Siehe Antwort zu 2a. 4 2c) Organisation von Wahlen, Einladungen, Protokollen etc. durch die Verwaltung Zu 2c: Teilhabebeirat BTHG-Projekt: Die Anzahl und Herkunft der Mitglieder des Teilhabebeirates sind in der Geschäftsordnung festgelegt (§ 2 Abs.1 GO). Die Auswahl erfolgt teilweise durch eine Ernennung von Einzelpersonen der jeweiligen Verbände. Den Vorsitz im Teilhabebeirat führt die für die Senatsverwaltung für Soziales zuständige Staatssekretärin oder der für die Senatsverwaltung für Soziales zuständige Staatssekretär (§ 2 Abs.3 GO). Als stellvertretende Vorsitzende bzw. stellvertretender Vorsitzender wird eine Vertreterin oder ein Vertreter der stimmberechtigten Mitglieder durch den Teilhabebeirat gewählt (§ 2 Abs.4 GO). Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen des Teilhabebeirates vor (§ 5 Abs.1 GO), hierzu gehört auch die Fertigstellung und Verschickung der Einladungen. Die Geschäftsstelle fertigt ein Ergebnisprotokoll. Sie übermittelt das Protokoll spätestens vier Wochen nach der Sitzung den Sitzungsteilnehmenden. Über Anträge auf Änderung oder Ergänzung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung ist abzustimmen (§ 8 Abs.3 GO). Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB): Die organisatorische und fachliche Zuarbeit für den Landesseniorenbeirat sowie die Organisation von Einladungen, Protokollen etc. werden von den Beschäftigten der Geschäftsstelle (siehe 2b) geleistet. Landesbeirat für Menschen mit Behinderung: Siehe Antwort zu 2b. Fahrgastbeirat für den besonderen Fahrdienst: Siehe Antwort zu 2b. Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen: Wahlorganisation, Einladungen, Protokolle etc. obliegen der Geschäftsstelle. 2d) Sachmittel (Porto, Öffentlichkeitsarbeit etc.) Zu 2d: Teilhabebeirat BTHG-Projekt: Der Schriftverkehr mit den Mitgliedern des Teilhabebeirates läuft über E-Mail. Es fallen keine Porto-Gebühren an. Die Arbeit des Teilhabebeirates wird der Öffentlichkeit über die WEB-Seiten des BTHG-Projektes vorgestellt. Sie beinhaltet eine Beschreibung der Aufgaben, eine aktuelle Mitgliederliste sowie die Protokolle. https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/menschen-mit-behinderung/bundesteilhabegesetz /teilhabebeirat/ Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB): Die Geschäftsstelle des LSBB/LSV erhält über Zuwendungen jährlich ca. 46.000 € für Sachausgaben (Öffentlichkeitsarbeit, Porto, etc.). 5 Landesbeirat für Menschen mit Behinderung: Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung verfügt über kein eigenes Budget. Die Öffentlichkeitsarbeit wird über das Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gewährleistet, das heißt Pressemitteilungen müssen durch die Landesbeauftragte über die Pressestelle der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales lanciert werden. Die redaktionelle sowie inhaltliche Betreuung des Internetauftritts, der in den Internetauftritt der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eingebettet ist, wird ebenfalls durch das Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sichergestellt. Seit Kurzem verfügt der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung über einen Twitter-Account, der von einem Mitglied des Beirates eingerichtet wurde. Fahrgastbeirat für den besonderen Fahrdienst: Der Fahrgastbeirat für den besonderen Fahrdienst verfügt über kein eigenes Budget. Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen: Die Sachmittel sind im Haushalt des Integrationsbeauftragten etatisiert und betragen für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 10.000,- €. 2e) Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder Zu 2e: Teilhabebeirat BTHG-Projekt: Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder gibt es derzeit nicht. Aktuell finden Überlegungen statt, eine Aufwandsentschädigung mit dem neuen Leistungsrecht ab 01.01.2020 und der Überführung des Teilhabebeirates an die Regelungen des § 94 Abs. 4 SGB IX (neu) einzuführen. Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB): Die 25 stimmberechtigten Mitglieder des Landesseniorenbeirates erhalten für die sechs stattfindenden Sitzungen im Jahr jeweils ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 € gemäß dem Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen. Landesbeirat für Menschen mit Behinderung: Die 15 stimmberechtigten Mitglieder des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung erhalten für die sechs stattfindenden Sitzungen im Jahr jeweils ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 € gemäß dem Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen. Für die Teilnahme in diversen Arbeitsgruppen (AG´s) bzw. anderen Gremien erhalten die Mitglieder im Landesbeirat für Menschen mit Behinderung in der Regel keine Aufwandsentschädigungen. Ausnahme ist die AG bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, für die mit Wirkung vom 01.01.2019 die Verwaltungsvorschrift über die AG “Barrierefreiheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ in Kraft getreten ist. Danach beträgt die Aufwandsentschädigung pauschal 75 € je Sitzungstermin. Fahrgastbeirat für den besonderen Fahrdienst: Eine Aufwandsentschädigung wird für die Mitglieder des Fahrgastbeirates nicht gezahlt. 6 Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen: Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 08.03.2011 (GVBl. S. 87) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372), wird auf Antrag Sitzungsgeld wie bei Bezirksverordneten für Ausschusssitzungen in Höhe von 20 € je Sitzung gezahlt. Gemäß § 3 Abs. 3 des o. g. Gesetzes erhält entweder das stimmberechtigte Mitglied oder dessen Stellvertreterin/Stellvertreter im Rahmen der Abwesenheitsvertretung für das stimmberechtigte Mitglied das Sitzungsgeld. Eine Entschädigung für die Teilnahme an AG´s ist gemäß o. g. Rechtsgrundlagen nicht vorgesehen. 3. Wie sind die jeweiligen Beiräte in die Entscheidungsstrukturen der Senatsverwaltungen eingebunden und wie wird sichergestellt, dass die Expertise des Beirats das Regierungshandeln konstruktiv und unabhängig unterstützt? Zu 3.: Teilhabebeirat BTHG-Projekt: Nach § 9 der Geschäftsordnung kann der Teilhabebeirat Beschlüsse fassen. Beschlüsse kommen mit Mehrheit der Stimmen der Mitglieder zustande (mehr Ja- als Nein-Stimmen, unabhängig von der Anzahl der Enthaltungen). Die Beschlüsse haben für die Umsetzung des BTHG im Land Berlin im Rahmen eines ressortübergreifenden Projektes empfehlenden Charakter. Die Beschlüsse sind grundsätzlich öffentlich. Es sei denn, dass sie in einer Sitzung des Teilhabebeirates als nicht öffentlich gekennzeichnet worden. Sie werden dem BTHG-Lenkungsausschuss und der BTHG-Abstimminstanz durch die Geschäftsstelle zur Kenntnis gegeben und sollen in den Diskussionen der Gremien Berücksichtigung finden (§ 9 Abs. 5-8 GO). Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB): Der LSBB wird von der für Seniorinnenpolitik/Seniorenpolitik zuständigen Senatsverwaltung in regelmäßig stattfinden AG´s über aktuelle politische Themen informiert. Gleichzeitig informiert auch der LSBB die entsprechende Senatsverwaltung über aktuelle Entwicklungen seines Gremiums. Die für Seniorinnenpolitik/Seniorenpolitik zuständige Senatsverwaltung bezieht den LSBB intensiv bei der neuen Konzeption der Leitlinien zur Berliner Seniorenpolitik 2020 ein. Mitglieder des LSBB arbeiten hierfür in den entsprechenden AG´s und in der Lenkungsgruppe aktiv mit. Auf diese Weise kann der LSBB direkten Einfluss auf die Leitlinien nehmen. Landesbeirat für Menschen mit Behinderung: Neben der Beratung und Unterstützung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung kann der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung Beschlüsse fassen und hierzu eine Stellungnahme der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung fordern. Zudem wirken Mitglieder des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung in den AG´s Menschen mit Behinderung, die in allen Senatsverwaltungen eingerichtet wurden, mit. 7 Fahrgastbeirat für den besonderen Fahrdienst: Ein Mitglied des Fahrgastbeirates, das zugleich Mitglied des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung ist, berichtet diesem regelmäßig über die Arbeit des Fahrgastbeirates. Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen: Der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen hat eine beratende Funktion. Er kann in seinen Sitzungen Beschlüsse zu Handlungsempfehlungen für den Berliner Senat fassen. Diese Beschlüsse werden den zuständigen Senatsverwaltungen zur weiteren Veranlassung übermittelt. Die Senatsverwaltungen nehmen nach § 6 Abs. 2 PartIntG auf Staatssekretärsebene an den Sitzungen des Landesbeirats teil und können über die Möglichkeiten der Umsetzung der Beschlüsse berichten. 4. Wie plant der Senat, die Beiräte in ihrer Arbeit nachhaltig zu unterstützen? Zu 4.: Teilhabebeirat BTHG-Projekt: Aktuell arbeitet die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales an einer Verstetigung des Teilhabebeirates nach § 94 Abs. 4 SGB IX (neu). Der Teilhabebeirat soll im Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin mit einem eigenen Paragraphen nachhaltig verankert werden. In diesem Prozess wird auch die Meinung der aktuellen Mitglieder des Teilhabebeirates mit einbezogen: Unter anderem können sie im Rahmen einer Verbändeanhörung bereits vor Einleitung des parlamentarischen Verfahrens zu dem entsprechenden Gesetzesentwurf schriftlich und mündlich Stellung beziehen. Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB): Der Senat hat durch die Verabschiedung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes eine wichtige Grundlage zur Unterstützung des LSBB geschaffen. Durch die Novellierung des BerlSenG im Jahre 2016 wurde der LSBB noch einmal gestärkt. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bezieht den LSBB in alle wichtigen Entscheidungsprozesse ein. Bei der neuen Konzeption der Leitlinien zur Berliner Seniorenpolitik bringt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Mitglieder des LSBB mit Vertreterinnen und Vertretern von Senatsverwaltungen und Bezirksämtern an einen Tisch, um in einem gemeinsamen Prozess die Zukunft der Berliner Seniorinnen und Senioren zu gestalten. In diesem Prozess der Leitlinien 2020 nimmt der LSBB eine wichtige Stellung ein. Landesbeirat für Menschen mit Behinderung: Der Arbeitsentwurf zur Novellierung des LGBG sieht unter anderem die Erweiterung des Aufgabenprofils sowie der Interaktionsmöglichkeiten des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung vor. Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen: Die Arbeit des Landesbeirates soll zukünftig stärker sichtbar werden. Partizipative Ansätze sollen unterstützt und gefördert werden. Migrantenvertreterinnen und Migrantenvertreter leisten ihre Arbeit überwiegend ehrenamtlich und benötigen kontinuierliche Unterstützung bei ihren verschiedenen Tätigkeiten. Beispielsweise bei der Planung und Umsetzung verschiedener Veranstaltungs- und Diskussionsformate. 8 Gegenwärtig wird nach Wegen gesucht, die zu einer Stärkung des Landesbeirates, insbesondere der Tätigkeit der Migrantenvertreterinnen und Migrantenvertreter und einer verbesserten Wahrnehmung der Aktivitäten des Landesbeirates durch die Zivilgesellschaft führen werden. Berlin, den 22. März 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales